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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Rote Kouhl (ACK-120)

Objektbezeichnung:

NSG Rote Kouhl

Kennung:

ACK-120

Ort: Roetgen
Kreis: Aachen
Bezirksregierung: Köln
Digitalisierte Fläche: 4,21 ha
Offizielle Fläche: 4,21 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2005
Inkraft: 2005
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a), b) und c) LG.

- Erhaltung und Optimierung von sumpfigen und moorigen Standorten (gemaess
Paragraph 30 BNatSchG bzw. Paragraph 62 LG geschuetzter Biotoptyp).
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-5303-0033
Kennung:

BK-5303-0033

Objektbezeichnung:

NSG "Rote Kuohl"

Link zur Karte: BK-5303-0033
Objektbeschreibung: Das 4,2 ha umfassende NSG "Rote Kuohl" ist eine durch Aufforstungen und Schlagfluren dominierte Fläche innerhalb des großflächigen Roetgener Waldes. Im westlichen Gebietsteil liegen zwei Teiche mit gut ausgebildeter Wasservegetation im Hauptschluss von Quellbächen. Hier wurden Goldfische ausgesetzt. Ein weiteres von Torfmoosen eingenommenes Gewässer - wahrscheinlich eine Moorblänke - liegt westlich eines Forstweges. Im Süden des Gebietes hat sich auf einer ehemaligen mit Fichten bestockten Fläche mit Torfmoosen und Sternsegge eine Vegetation etabliert, die auf eine mögliche Wiedernermoorung hinweist. Der naturschutzfachliche Wert der Fläche liegt im Entwicklungspotenzial hinsichtlich einer Wiedervermoorung durch Schließung von Entwässerungsgräben. Weiterhin ist das Gebiet als Verbundelement von Moorrestflächen im Zusammenhang mit den sich östlich anschließenden Gebieten des NSG "Dreilägerbach" zu sehen. Schutzziel ist die Wiedervermoorung durch Schließung der Entwässerungsgräben.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Stillgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFD0> (0,08 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • stehende Binnengewaesser (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (0,01 ha)
Biotoptypen:
  • Schlagflur <AT0> (2,09 ha)
  • Aufforstung, Pionierwald <AU0> (2,04 ha)
  • stehendes Kleingewässer <FD0> (0,07 ha)
  • Moorblänke, Moortümpel <FE2> (0,01 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Adlerfarn (Pteridium aquilinum)
  • Aufsteigende Gelb-Segge (Carex demissa)
  • Besenheide (Calluna vulgaris)
  • Braune Segge (Carex nigra)
  • Fichte (Picea abies)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Heidelbeere (Vaccinium myrtillus)
  • Knöterich-Laichkraut (Potamogeton polygonifolius)
  • Pfeifengras (Molinia caerulea)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Roter Fingerhut (Digitalis purpurea)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Spitzblütige Binse (Juncus acutiflorus)
  • Stern-Segge (Carex echinata)
  • Torfmoos (unbestimmt) (Sphagnum spec.)
  • Trügerisches Torfmoos (Sphagnum fallax)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhaltung und Förderung von Moorinitialvegetation und naturnahen Kleingewässern
Gefährdungen:
  • Aufforstung
  • Bauliche Anlagen
  • Einbringen von Tieren (Goldfisch in Kleingewässer)
Maßnahmen:
  • Erhaltung des Wasserstandes
  • kein Ausbau von Quellen
  • kein Gewaesseraufstau
  • keine Fischteichanlage
  • Moor renaturieren, optimieren
  • Vegetationskontrolle
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