Inhalt:
Naturschutzgebiet Parrig (BM-004)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Parrig |
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Kennung: |
BM-004 |
Ort: | Kerpen |
Kreis: | Rhein-Erft-Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 190,84 ha |
Offizielle Fläche: | 190,90 ha |
Flächenanzahl: | 2 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1956 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt
a) Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Pflanzen- und Tierarten (Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a) sowie Satz 2 LG), insbesondere - zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender natuerlichen Lebensraeume von gemein- schaftlichem Interesse in Ausfuehrung des Paragraph 48 c LG gemaess Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume so- wie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie vom 21.5.1992 Abl. EG NR. L206 S. 7): - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160), - zur Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2.4.1979 ueber die Erhal- tung der wildlebenden Vogelarten und deren Lebensraeume (Vogelschutzrichtlinie, Abl. EG Nr. L103 S. 1 ) sowie zur Wiederherstellung von Lebensraeumen und stabilen ueber- lebensfaehigen Populationen: - Mittelspecht (A238), - Schwarzmilan (A073), - zur Wiederherstellung von Lebensraeumen und stabilen ueberlebensfaehigen Populatio- nen folgender wildlebender Vogelarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess An- hang I der Vogelschutzrichtlinie: - Eisvogel (A229), - Schwarzspecht (A236), - Neuntoeter (A338), - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensraeumen und stabilen ueberlebensfaehi- gen Populationen folgender Voegel gemaess Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie: - Nachtigall (A271), - zur Wiederherstellung von Lebensraeumen und stabilen ueberlebensfaehigen Populatio- nen folgender Voegel gemaess Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie: - Teichrohrsaenger (A297), - Raubwuerger (A340), - Pirol (A337), - Schwarzkehlchen (A276), - zur Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Waldlebensgemeinschaften mit der fuer die natuerlichen Laubwaldgesellschaften typischen Flora und Fauna, in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen, einschliesslich Altholz, mit typischen Artenspektren, in der standoertlichen Variationsbreite, inklusive struktur- und artenreicher Waldraen- der sowie Staudenfluren, - wegen seiner hohen strukturellen Vielfallt, dem Vorkommen zahlreicher Rote-Liste-Arten, der gut ausgebildeten Pflanzengesellschaft und seiner Flaechengroesse als grosses zusammenhaengendes Waldgebiet und Lebensraum, - zur Erhaltung und Entwicklung des seltenen naturnahen Eschen- (Ulmen)-Eichen-Hart- holzauenwaldes, - zum Schutz der Brutbiotope von seltenen Greifvogelarten, - zur Erhaltung der letzten artenreichen Klappertopf-Wiesen an der Erft, - zur Wiedervernaessung und Entwicklung natuerlicher Ueberflutungsraeume im Bereich der neu angelegten Erftschlingen, - wegen seiner hohen Bedeutung als Knotenpunkt eines regionalen Biotopverbundes entlang der Erft und zwischen den Resten der Buergewaelder und den zukuenftigen Rekultivierungs- bereichen im Tagebau Frechen, b) Aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gruenden (Paragraph 20b LG), insbesondere - als Relikt ehemals weit verbreiteter Waldgesellschaften in der Niederrheinischen Bucht, c) Wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Waldes (Paragraph 20b LG NRW), - als landschaftstypisches Auenwaldrelikt und als Refugialbiotop auenwaldspezifischer Arten. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5006-901 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Parrig |
Link zur Karte: | BK-5006-901 |
Objektbeschreibung: | Das Naturschutzgebiet Parrig ist einer der letzten Reste ehemaliger ulmenreicher Eschen-Eichen-Hartholzauenwälder der Erfttrockenmulde. Wegen Fortfall von Überflutungen (Erftregulierung) und abgesenktem Grundwasser sind die Auenwälder heute in Entwicklung zum artenreichen, anspruchsvollen Stieleichen-Hainbuchenwald. Es handelt sich um seltene, naturnahe Waldbiotope vom Typ eines krautreichen Laubmischwaldes. Der Eschen-Mischwald ist überwiegend Altwald mit mehrschichtigem Bestandaufbau aus 1. und 2. Baumschicht, ausgeprägter Strauchschicht und anspruchsvoller Krautschicht, z.B. mit Bingel- und Lungenkraut. Daneben sind kleinräumige Bereiche mit Eiche, Vogelkirsche und Bergahorn oder Esche aufgeforstet worden. Die Böden sind Auenlehme und Braunerde-Gleye, die sich wegen Fortfall der Auendynamik und des abgesenkten Grundwassers langfristig zu Braunerden entwickeln werden. Örtlich beginnt der Verdrängungsprozess der Krautschicht durch Brennesselbestände. Ein Bestandsumbau iist nicht nur wegen dem geänderten Wasserhaushalt, sondern auch wegen dem Eschensterben notwendig. Das NSG wird durch die A4 in einen Nord- und Südteil gegliedert. Der Südteil wurde durch den Neubau der BAB 61 und die Verbreiterung der A4 erheblich belastet. Nördlich der Autobahn bildet die Kleine Erft den östlichen Rand des Gebietes. Im südlichen Teil liegen zwei Grünlandflächen (Mähwiesen), die durch einen heute nicht mehr aktiven Erftumflutgraben mit artenreichem Gehölzbestand getrennt werden. Die Wiesen sind als relativ artenreiche feuchte Fettwiesen anzusprechen, die dem FFH-Lebenraumtyp Magere Flachland-Mähwiesen, Natura 2000 Code 6510 entsprechen. Im Norden wurden weitere Eschen- und Pappelmischwälder beidseitig der Erft arrondiert. weiterhin wurde der renaturierte Erftschlinge südöstlich des NSG Parrig arrondiert. Der neue Gewässerverlauf entspricht weitgehend dem historischen Verlauf der Erft. Daran schliesst sich nördlich extensiv genutztes Grünland an, dass dem FFH-Lebensraumtyp Magere Flachland-Mähwiesen, Natura 2000 Code 6510 entspricht. Es handelt sich beim NSG Parrig um einen der größten Hartholzauenwaldreste im Rheinland. Das NSG Parrig zeichnet sich durch hohen Alt- und Totholzanteil aus. Die Repräsentativität ist sehr hoch, allerdings sind die Bestände aufgrund der Veränderung des Wasserhaushalts (Erftregulierung, Absenkung des Grundwassers) in Veränderung begriffen. Diese Veränderungen sind voraussichtlich irreversibel, auch wenn Umgestaltungen der Erft geplant sind. Die Veränderungen in der Zusammmensetzung der Baumschicht werden durch das aktuelle Eschensterben dramatisch verstärkt. Aufgrund des hohen Alters der Gehölzbestände und als buchenfreier Waldsonderstandort sehr wertvoll. Der Parrig ist im Rahmen der Biotopvernetzung der (ehemaligen ) Hartholzauenwälder im Kerpener Raum hoch bedeutsam. Als Entwicklungsziel ist ein an die veränderten Standortbedingungen angepasster Waldbestand mit hohem Eichenanteil anzusetzen. |
Kennung: |
BK-5006-049 |
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Objektbezeichnung: |
Abschnitt der Großen Erft bei Sindorf |
Link zur Karte: | BK-5006-049 |
Objektbeschreibung: | Der hier abgegrenzte Abschnitt der Großen Erft verläuft am Westrand eines größeren Waldgebiets. Die Wassertiefe ist relativ gering. Das Sohlsubstrat ist heterogen. Wegen des naturfernen Regelquerprofiles muss das Gewässer als bedingt naturfern bewertet werden. Die Vernetzung zu den nach Norden und Süden anschliessenden Erftabschnitten ist wenig gestört. Im Norden grenzen Ausgleichsflächen der Stadt Kerpen an. Bedeutsam als Bestandteil des NSG Parrig. Hoch bedeutsam für den Biotopverbund an der Erft. Hauptentwicklungziel ist der Erhalt und die Förderung des Biotopverbundfunktion und die Verbesserung der Gewässerstrukturgüte. |
Kennung: |
BK-5006-050 |
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Objektbezeichnung: |
Kleine Erft bei Horrem |
Link zur Karte: | BK-5006-050 |
Objektbeschreibung: | Der hier abgegrenzte Abschnitt der kleinen Erft östlich des NSG Parrig verläuft im südlichen Teil durch Grünlandbereiche und im nördlichen Teil in Kontakt mit dem NSG Parrig. Die Kleine Erft weist eine gut ausgebildete Ufervegetation auf. Im Bereich des NSG Parrig wird das Gewässer beschattet, im südlichen Teil ist das östliche Ufer weitgehend gehölzfrei. Die Kleine Erft stellt eine wichtige Vernetzungsstruktur im Gewässerverbund Erftgewässersystems dar. Die Kleine Erft besitzt eine hohe Bedeutung für den Biotopverbund und besitzt eine hohes Potenzial für zukünftige Umgestaltungsmaßnahmen. Als Hauptentwicklungsziele werden daher allgemeine Maßnahmen zur Renaurierung wie Entfernung der Uferbefestigung, Laufverlängerung und Abflachung der Ufer angesehen. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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