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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Buergewald Steinheide (BM-028)

Objektbezeichnung:

NSG Buergewald Steinheide

Kennung:

BM-028

Ort: Elsdorf
Kreis: Rhein-Erft-Kreis
Bezirksregierung: Köln
Digitalisierte Fläche: 192,28 ha
Offizielle Fläche: 192,40 ha
Flächenanzahl: 2
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1993
Inkraft: 2006
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20

a) Zur Erhaltung und zur Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen
bestimmter wildlebender Pflanzen- und Tierarten (Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a)
sowie Satz 2 LG), insbesondere

- zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender natuerlichen Lebensraeume von gemein-
schaftlichem Interesse in Ausfuehrung des Paragraphen 48 c LG gemaess Anhang I der
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natuerlichen
Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie vom 21.5.1992
Abl. EG NR. L 206 S. 7),

- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160),

- zur Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten von gemeinschaftlichem Interesse
gemaess Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2.4.1979 ueber die Erhal-
tung der wildlebenden Vogelarten und deren Lebensraeume (Vogelschutzrichtlinie, Abl.
EG Nr. L103 S. 1 ) sowie zur Wiederherstellung von Lebensraeumen und stabilen ueber-
lebensfaehigen Populationen:

- Mittelspecht (A238),
- Wespenbussard (A072),

- weil die Buergewaelder eine einmalige artenreiche Pflanzen- und Tierwelt mit zahlreichen
gefaehrdeten Arten enthalten sowie wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum, Refugial-
bereich und als Regenerationspotential des Tagebaus Hambach,
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Waldlebensgemeinschaften mit der
fuer natuerlichen Laubwaldgesellschaften typischen Flora und Fauna, in den verschiedenen
Entwicklungsstufen und Altersphasen, einschliesslich Altholz mit typischen Artenspektren,
in der standoertlichen Variationsbreite, inklusive struktur- und artenreicher Waldraender
sowie Staudenfluren,

b) Aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gruenden (Paragraph 20b LG), insbesondere

- weil in den Buergewaeldern Tierarten mit Reliktcharakter vorkommen,

c) Wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Waldes (Paragraph 20b LG), insbesondere

- als Buergewaldrestbestand ausserhalb des Tagebaus Hambach.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-5105-0003
  • BK-5105-0004
Kennung:

BK-5105-0003

Objektbezeichnung:

Ostteil des NSG "Bürgewald Steinheide" innerhalb des FFH-Gebietes "Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide"

Link zur Karte: BK-5105-0003
Objektbeschreibung: Diese Teilfläche des Naturschutzgebietes liegt innerhalb des FFH-Gebietes "Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide" (DE-5105-301). Sie liegt westlich Kerpen-Sindorf und nördlich von Dorsfeld. Der Wald wird durch die in West-Ost-Richtung verlaufende Autobahn A4 in ein nördliches und ein großes südliches Teilstück geteilt. Der westlich anschließende Teil des Waldes soll ebenso wie die Ortschaft Manheim, die B477 und die A4 dem Braunkohle-Tagebau "Hambach" weichen. Die A4 und die Bahnstrecke Köln-Aachen müssen tagebaubedingt verlegt werden. Die neu verlegte Bahnstrecke verläuft südlich und östlich nahe der Gebietsgrenze durch den Wald. 2013 ist die sechsspurige Verlegungsstrecke der A4 noch im Bau. Sie verläuft im Süden bzw. Osten nördlich bzw. westlich der neuen Bahnstrecke durch das FFH- und Naturschutzgebiet. Wie auch die übrigen Teile des genannten FFH-Gebietes gehört der hier betrachtete Wald zu den sogenannten Bürgewäldern (auch als "Hambacher Forst" bezeichnet). Es handelt sich dabei um einen (ehemals, s.u.) großflächigen Waldbestand an der Grenze zwischen Jülicher Börde im Norden und der Zülpicher Börde im Süden, der seit der Wiederbewaldung nach der letzten Eiszeit nie gerodet wurde und als letzter großflächiger Waldbestand in der niederrheinischen Bucht gilt. Ein wesentlicher Grund für seine Erhaltung über viele Jahrhunderte war, dass dem Hauptterrassenschotter im Naturraum "Bürge" (innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit Jülicher Börde) nur eine dünnmächtige Lößdecke aufliegt oder diese auch ganz fehlt. Als Böden haben sich daraus geringwertigere Parabraunerden und überwiegend Pseudogleye (wg. verbreiteter Staunässe) entwickelt. Potentiell natürlich und bis in die siebziger Jahre das 20. Jahrhundert auch großflächig vorkommend ist der Eichen-Hainbuchenwald (das ist der europaweit geschützte FFH-Lebensraumtyp 9160). Durch die über viele Jahrhunderte geregelte extensive Nutzung des Waldes zunächst als kaiserliches Wildbanngebiet und später durch die umliegenden Gemeinden im Form von Waldweide, Brenn- und Bauholznutzung hat sich ein sehr naturnaher, strukturreicher Wald mit altem Baumbestand erhalten. Vegetationskundlich ist die für den Hambacher Forst typische Ausbildung des lindenreichen Maiglöckchen-Eichen-Hainbuchenwaldes hervorzuheben, da diese nur hier ihren Verbreitungsschwerpunkt hat und sonst nur noch insbesondere im Nörvenicher Wald und im Kottenforst bei Bonn bekannt ist. 1978 wurde der Braunkohle-Tagebau Hambach erschlossen. Zu dieser Zeit war die Waldfläche der Bürge ca. 4.100 ha, rund 150 Jahre zuvor noch rund 12.000 ha groß (Quelle: Die naturräumlichen Haupteinheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen, E. Glässer, Selbstverlag der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, 1978). Der hier betrachtete Wald besteht zu einem großen Teil aus den oben genannten alten Eichen-Hainbuchenwäldern. In wenigen Mischbeständen herrscht die Winterlinde vor und wird von typischen Arten der Eichen-Hainbuchenwäldern begleitet. Kleinflächig ist auch Buchenwald im Gebiet vorhanden. Buchen- und Birken-Eichenmischwälder finden sich im Osten des Waldgebietes. Junge Birken- bzw. Eichenpflanzungen sind v.a. im westlichen Teil angelegt worden. Vor allem im Westen sind größere Flächen mit Roteichen bestanden, hinzu kommen Ahorn- und/ oder Eschenmischbestände im meist geringen Baumholzalter. Neben verschiedenen Nadelholzbeständen (tlw. als Mischwald mit Laubhölzern) finden sich v.a. im Westen Schlagfluren. Eingestreut sind hier und da Wildwiesen bzw. brachgefallene Wildäcker. Dieser Wald ist in Zusammenhang mit den weiter östlich liegenden Wäldern des FFH-Gebietes als Relikt der oben genannten Bürgewälder repräsentativ für den Naturraum und mit seinem alten Gehölzbeständen, Höhlenbäumen sowie mit liegendem und stehendem starkem Totholz auch naturschutzfachlich (z.B. für Spechte, bestimmte Fledermausarten) wertvoll. Die winterlindenreichen Maiglöckchen-Eichen-Hainbuchenwälder sind als landesweit und auch als besondere Ausbildung des Eichen-Hainbuchenwaldes (FFH-LRT 9160) als europäisch hoch bedeutsam und schützenswert einzustufen. In der an vor allem großflächigeren Wäldern armen Bördelandschaft stellt das Gebiet zusammen mit benachbarten Wäldern ein wichtiges Trittsteinbiotop für typische Waldarten dar, auch solchen, die an strukturreiche Wälder mit Alt- und Totholz gebunden sind. Darüber hinaus sind die größeren Restflächen der Bürgewälder wichtige Rückzugsgebiete für die typischen Arten des Eichen-Hainbuchenwaldes in der Niederrheinischen Bucht und damit auch unverzichtbares Regenerationspotential für den Tagebau Hambach. Dieses sind u.a. die natürlichen Vorkommen der Winterlinde, die Vorkommen europarechtlich geschützter Tierarten wie etwa Haselmaus, Mittelspecht sowie verschiedene Baumfledermäuse (z.B. die Bechsteinfledermaus). Die Restvorkommen der Bürgewälder mit ihren lokalen Besonderheiten sind aus europäischer und landesweiter Sicht dringend zu erhalten. Weitere Beeinträchtigungen wie etwa Zerstückelung durch Bau von Verkehrs- oder Versorgungstrassen sind unbedingt zu vermeiden. Darüber hinaus sollte eine extensive forstwirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel Erhaltung und Förderung von Altbeständen insbesondere des Eichen-Hainbuchenwaldes erfolgen. Dabei ist auch starkes Totholz (stehend und liegend) durch Verzicht auf Hieb alter Bäume zu fördern. Soweit möglich ist der Wasserhaushalt in den Beständen zu optimieren und so die typische Krautschicht zu fördern.
Kennung:

BK-5105-0004

Objektbezeichnung:

Westteil des NSG "Bürgewald Steinheide" außerhalb des FFH-Gebietes "Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide"

Link zur Karte: BK-5105-0004
Objektbeschreibung: Diese Teilfläche des Naturschutzgebietes liegt außerhalb des FFH-Gebietes "Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide" (DE-5105-301). Es grenzt an die Nord- und Ostseite der Kartrennstrecke Kerpen-Manheim an der B477. Der Wald wird durch die in West-Ost-Richtung verlaufende Autobahn A4 in ein nördliches und ein südliches Teilstück geteilt. Dieser Teil des Waldes wird ebenso wie die Ortschaft Manheim, die B477 und die A4 dem Braunkohle-Tagebau "Hambach" weichen. Manheim und die genannten Straßen müssen entsprechend verlegt werden (siehe hierzu auch die Beschreibung zum östlich angrenzenden Teil des Waldes in einem separaten Katasterbogen). Wie auch die übrigen Teile des Naturschutzgebietes sowie des genannten FFH-Gebietes gehört der hier betrachtete Wald zu den sogenannten Bürgewäldern (auch als "Hambacher Forst" bezeichnet). Es handelt sich dabei um einen (ehemals, s.u.) großflächigen Waldbestand an der Grenze zwischen Jülicher Börde im Norden und der Zülpicher Börde im Süden, der seit der Wiederbewaldung nach der letzten Eiszeit nie gerodet wurde und als letzter großflächiger Waldbestand in der niederrheinischen Bucht gilt. Ein wesentlicher Grund für seine Erhaltung über viele Jahrhunderte war, dass dem Hauptterrassenschotter im Naturraum "Bürge" (innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit Jülicher Börde) nur eine dünnmächtige Lößdecke aufliegt oder diese auch ganz fehlt. Als Böden haben sich daraus geringwertigere Parabraunerden und überwiegend Pseudogleye (wg. verbreiteter Staunässe) entwickelt. Potentiell natürlich und bis in die siebziger Jahre das 20. Jahrhundert auch großflächig vorkommend ist der Eichen-Hainbuchenwald (das ist der europaweit geschützte FFH-Lebensraumtyp 9160). Durch die über viele Jahrhunderte geregelte extensive Nutzung des Waldes zunächst als kaiserliches Wildbanngebiet und später durch die umliegenden Gemeinden im Form von Waldweide, Brenn- und Bauholznutzung hat sich ein sehr naturnaher, strukturreicher Wald mit altem Baumbestand erhalten. Vegetationskundlich ist die für den Hambacher Forst typische Ausbildung des lindenreichen Maiglöckchen-Eichen-Hainbuchenwaldes hervorzuheben, da diese nur hier ihren Verbreitungsschwerpunkt hat und sonst nur noch insbesondere im Nörvenicher Wald und im Kottenforst bei Bonn bekannt ist. 1978 wurde der Braunkohle-Tagebau Hambach erschlossen. Zu dieser Zeit war die Waldfläche der Bürge ca. 4.100 ha, rund 150 Jahre zuvor noch rund 12.000 ha groß (Quelle: Die naturräumlichen Haupteinheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen, E. Glässer, Selbstverlag der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, 1978). Der hier betrachtete Wald innerhalb der geplanten Abbaugrenze besteht zum größten Teil aus den oben genannten alten Eichen-Hainbuchenwäldern. Kleinflächig ist auch ein Rotbuchenwald angeschnitten (der größere Teil befindet sich im östlich angrenzenden FFH-Gebiet). Im Norden, fast ausschließlich südlich der A4 herrschen junge Birkenbestände vor. Hinzu kommen im Norden noch Schlagfluren und ein kleinflächiger Fichtenbestand. Dieser Wald ist in Zusammenhang mit den direkt östlich anschließenden Wäldern des FFH-Gebietes als Relikt der oben genannten Bürgewälder repräsentativ für den Naturraum und mit seinem alten Gehölzbeständen sowie mit liegendem und stehendem starkem Totholz auch naturschutzfachlich (z.B. für Spechte, bestimmte Fledermausarten) wertvoll. Die winterlindenreichen Maiglöckchen-Eichen-Hainbuchenwälder sind als landesweit und auch als besondere Ausbildung des Eichen-Hainbuchenwaldes (FFH-LRT 9160) als europäisch hoch bedeutsam und schützenswert einzustufen. In der an vor allem großflächigeren Wäldern armen Bördelandschaft stellt das Gebiet zusammen mit benachbarten Wäldern ein wichtiges Trittsteinbiotop für typische Waldarten dar, auch solchen, die an strukturreiche Wälder mit Alt- und Totholz gebunden sind. Darüber hinaus sind die größeren Restflächen der Bürgewälder wichtige Rückzugsgebiete für die typischen Arten des Eichen-Hainbuchenwaldes in der Niederrheinischen Bucht und damit auch unverzichtbares Regenerationspotential für den Tagebau Hambach. Dieses sind u.a. die natürlichen Vorkommen der Winterlinde, die Vorkommen europarechtlich geschützter Tierarten wie etwa Haselmaus, Mittelspecht sowie verschiedene Baumfledermäuse (z.B. die Bechsteinfledermaus). Die Restvorkommen der Bürgewälder mit ihren lokalen Besonderheiten sind aus europäischer und landesweiter Sicht dringend zu erhalten. Weitere Beeinträchtigungen wie etwa Zerstückelung durch Bau von Verkehrs- oder Versorgungstrassen sind unbedingt zu vermeiden. Darüber hinaus sollte eine extensive forstwirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel Erhaltung und Förderung von Altbeständen insbesondere des Eichen-Hainbuchenwaldes erfolgen. Dabei ist auch starkes Totholz (stehend und liegend) durch Verzicht auf Hieb alter Bäume zu fördern. Soweit möglich ist der Wasserhaushalt in den Beständen zu optimieren und so die typische Krautschicht zu fördern.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) <9130> (3,15 ha)
  • Subatlantischer oder mitteleuropaeischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] <9160> (71,59 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (40,20 ha)
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
  • Buchenwald <AA0> (2,31 ha)
  • Eichen-Buchenmischwald <AA1> (1,27 ha)
  • Eichenwald <AB0> (1,57 ha)
  • Buchen-Eichenmischwald <AB1> (11,01 ha)
  • Birken-Eichenmischwald <AB2> (3,39 ha)
  • Eichenmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AB3> (3,77 ha)
  • Hainbuchen-Eichenmischwald <AB9> (39,53 ha)
  • Birkenwald <AD0> (4,53 ha)
  • Birkenmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AD7> (15,58 ha)
  • Sonstiger Laub(misch)wald mit mehreren heimischen Laubbaumarten <AG1> (6,78 ha)
  • Fichtenwald <AJ0> (4,92 ha)
  • Douglasienwald <AL1> (2,54 ha)
  • Eschenwald <AM0> (6,78 ha)
  • Eschenmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AM1> (3,39 ha)
  • Roteichenmischwald <AO1> (17,86 ha)
  • Eichen-Hainbuchenmischwald <AQ1> (28,42 ha)
  • Ahornmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AR1> (13,56 ha)
  • Lärchenmischwald <AS1> (3,39 ha)
  • Kahlschlagfläche <AT1> (8,60 ha)
  • Wald, Jungwuchs <AU1> (1,64 ha)
  • Wildackerbrache <HB0a> (1,69 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Adlerfarn (Pteridium aquilinum)
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Besenginster (Cytisus scoparius)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Busch-Windröschen (Anemone nemorosa)
  • Dornfarn Sa. (Dryopteris carthusiana agg.)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Efeu (Hedera helix)
  • Einbeere (Paris quadrifolia)
  • Einblütiges Perlgras (Melica uniflora)
  • Eingriffliger Weissdorn (Crataegus monogyna)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Europäische Lärche (Larix decidua)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Fichte (Picea abies)
  • Flattergras (Milium effusum)
  • Frauenfarn (Athyrium filix-femina)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Gewöhnliche Goldnessel Sa. (Galeobdolon luteum agg.)
  • Gewöhnlicher Wurmfarn (Dryopteris filix-mas)
  • Gewöhnliches Scharbockskraut (Ranunculus ficaria subsp. ficaria)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Grosse Sternmiere (Stellaria holostea)
  • Großes Hexenkraut (Circaea lutetiana)
  • Gundermann (Glechoma hederacea)
  • Gundermann (Sa.) (Glechoma hederacea agg.)
  • Hain-Rispengras (Poa nemoralis)
  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Himbeere (Rubus idaeus)
  • Kleiner Dornfarn (Dryopteris carthusiana)
  • Kleines Immergrün (Vinca minor)
  • Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos)
  • Lärche (unbestimmt) (Larix spec.)
  • Maiglöckchen (Convallaria majalis)
  • Pfeifengras Sa. (Molinia caerulea agg.)
  • Pillen-Segge (Carex pilulifera)
  • Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa)
  • Rasen-Schmiele Sa. (Deschampsia cespitosa agg.)
  • Rot-Eiche (Quercus rubra)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Salbei-Gamander (Teucrium scorodonia)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schmalblättriges Weidenröschen (Epilobium angustifolium)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Schönes Frauenhaarmoos (Polytrichum formosum)
  • Stechpalme (Ilex aquifolium)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Süss-Kirsche (Prunus avium)
  • Süsskirsche (Wildform) (Prunus avium subsp. avium)
  • Trauben-Holunder (Sambucus racemosa)
  • Veilchen (unbestimmt) (Viola spec.)
  • Vielblütige Weisswurz (Polygonatum multiflorum)
  • Wald-Geissblatt (Lonicera periclymenum)
  • Wald-Hainsimse (Luzula sylvatica)
  • Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella)
  • Wald-Segge (Carex sylvatica)
  • Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana)
  • Wald-Veilchen Sa. (Viola reichenbachiana agg.)
  • Wald-Zwenke (Brachypodium sylvaticum)
  • Weissdorn (unbestimmt) (Crataegus spec.)
  • Weisse Hainsimse (Luzula luzuloides)
  • Widertonmoos (unbestimmt) (Polytrichum spec.)
  • Winkel-Segge (Carex remota)
  • Winter-Linde (Tilia cordata)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhaltung, Optimierung bzw. Entwicklung des winterlindenreichen Maiglöckchen-Eichen-Hainbuchenwaldes.
    Insbesondere Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen.
    Soweit möglich Optimierung des Boden-Wasserhaushaltes.
  • Erhaltung dieses Waldteils durch nur leichte Verschiebung der Abbaugrenze in diesem Bereich nach Westen.
    Optimierung bzw. Entwicklung des winterlindenreichen Maiglöckchen-Eichen-Hainbuchenwaldes.
    Insbesondere Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen.
    Soweit möglich Optimierung des Boden-Wasserhaushaltes.
Gefährdungen:
  • Ausbreitung Problempflanzen (Brombeere)
  • Entwaesserung, Wasserentnahme, Wasserregime
  • Zerschneidung durch Strassenbau (Autobahn)
Maßnahmen:
  • Altholz erhalten
  • Erhaltung der Landschaftsstrukturen
  • Erhoehung des Laubholzanteils
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Totholz erhalten
  • Waldmantelentwicklung
  • Wiedervernaessung
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