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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Vechte (BOR-067)

Objektbezeichnung:

NSG Vechte

Kennung:

BOR-067

Ort: Schoeppingen
Kreis: Borken
Bezirksregierung: Münster
Digitalisierte Fläche: 130,56 ha
Offizielle Fläche: 132,70 ha
Flächenanzahl: 2
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1997
Inkraft: 1999
Außerkraft: 9999
Schutzziel:
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-3809-0136
  • BK-3809-0144
Kennung:

BK-3809-0136

Objektbezeichnung:

NSG Vechte

Link zur Karte: BK-3809-0136
Objektbeschreibung: Das Gebiet umfasst den im Kreis Borken gelegenen Teil des FFH-Gebietes Vechte, der als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Es handelt sich im Wesentlichen um naturbetonte bis naturnahe Fließgewässer, sowie angrenzende naturnahe Lebensräume wie Stillgewässer, Au- und Bruchwald, Grünland, Feldgehölze und naturnahe Laubwälder. Das Gebiet liegt in einer ackerbaulich geprägten Landschaft. Zentraler Bestandteil des Gebietes ist die Vechte, deren Lauf mit dem Zusammenfluss von Rockeler Bach und Burloer Bach östlich Eggerode beginnt. Die im Gebiet vorhandenen Fließgewässer zeigen i.d.R. einen naturbetonten bis naturnahen Charakter mit leicht gewundenem bis gewundenem Lauf, unverbauten Ufern und sandiger, stlw. kiesiger Sohle. Nur selten sind auf kleinen Uferabschnitten Steine eingebracht worden. Der Lauf des Burloer Baches und der Vechte wird durch mehrere Mühlwehre unterbrochen, die bis 2 m Fallhöhe aufweisen, darüber hinaus sind stellenweise kleine Sohlabstürze und naturnahe Sohlgleiten vorhanden. Im Rückstaubereich der Wehre herrscht Stillwassercharakter, z.T. mit Teichrosendecken. Die Stauwehr stellen bedeutsame Störungen dar, da sie die hydraulische Durchgängigkeit des Fließgewässersystems unterbrechen und für die Wasserorganismen unüberwindbare Wanderungshindernisse darstellen. Östlich Schulze Eggenrode werden durch das dortige Stauwehr im Burloer Bach zwei Teiche mit Wasser gespeist, die nur eine schwach entwickelte Wasser- und Verlandungsvegetation aufweisen. Weitere Stillgewässer finden sich in Form von zwei im Erlenbruchwald gelegenen Fischteichen (nordöstlich Schulze Wasserkönig) sowie mehrerer Kleingewässer, von denen einige in den letzten Jahren neu angelegt wurden. Zum Teil sind die Gewässer bereits dicht mit Gehölzen überwachsen und weisen nur noch Relikte stillgewässertypischer Vegetation auf. Der Burloer und Rockeler Bach sowie die in die Vechte einmündenden Nebenbäche sind i.d.R. nur schwach eingetieft, während die Vechte sich nach Norden immer tiefer (bis maximal 4 m) in die Landschaft eingegraben hat. Die Böschungen sind zumeist mit artenreichen Gehölzbeständen aus Baum- und Straucharten bestockt, die teils dem Eichen- bzw- Buchenwald, teils dem Auenwald zuzurechnen sind. Sie erreichen eine Breite von bis zu 30 m, stellenweise schließen sich an die Ufergehölze flächige Feldgehölze und Laubwaldbestände an, die zumeist aus Buchen aufgebaut sind. Bemerkenswert ist der Bereich nördlich Schulze Wasserkönig, der durch einen alten Waldkomplex (überwiegend Buche, selten Eiche, Birke oder Erle) überwiegend außerhalb der Vechteaue geprägt ist. Östlich Schulze Eggerode wurden zwei Parzellen vor einigen Jahren mit Eschen und Hainbuchen aufgeforstet, deren Krautschicht viele auwaldtypische Arten beherbergen. Die Fließgewässer verlaufen bereichsweise in einer morphologisch markanten Aue, die durch deutliche Auenböschungen begrenzt ist und zumeist als Grünland genutzt wird bzw. mit Gehölzen bestockt ist. Im Zusammenfluss von Rockeler und Burloer Bach ist eine größere Grünlandfläche brachgefallen, vom Rand dringen Gehölze in die Fläche vor. In der Brache sind kleinflächig Wildacker angelegt worden. Insbesondere im Norden ist die Aue aber morphologisch nicht mehr eindeutig abgrenzbar, und die Äcker reichen bis unmittelbar an den Bachlauf bzw. den Ufergehölzsaum heran. Selten sind schmale Grünlandbrachen den Ufergehölzen vorgelagert und schirmen diese gegenüber den angrenzenden Äckern ab. Abschnittsweise verläuft am Ufer ein Fuß-Radweg. Insgesamt weisen die Vechte und ihre Zuflüsse in diesem Abschnitt einen weitgehend unbegradigten, naturbetonten und vielfach sogar naturnahen Verlauf auf. Von besonderer Bedeutung ist die Vechte als Lebensraum für Fischarten wie Groppe oder Bachneunauge, die aufgrund der sandigen, teilweise mit Schotter durchsetzten Bachsohle sowie der insgesamt guten Gewässergüte gute Bedingungen vorfinden, so dass die Population der Groppe von landesweiter Bedeutung ist. Darüber hinaus sind hier weitere fließgewässertypische und oftmals gefährdete Tierarten vertreten wie Libellen (Prachtlibellen, Quelljungfern) oder Vogelarten wie Eisvogel und Gebirgsstelze. Angrenzende naturnahe Lebensräume wie Grünland, Stillgewässer, Gehölzreihen und Feldgehölze erhöhen die Strukturvielfalt und die ökologische Wertigkeit des Gebietes. Sie sind bedeutsame Lebensräume für waldtypische Pflanzen- und Tierarten sowie solche der strukturreichen Kulturlandschaft und stellen für diese Lebensgemeinschaften wertvolle Vernetzungsbiotope in der oftmals strukturarmen Agrarlandschaft dar. Wichtigstes Entwicklungsziel ist die Erhaltung einer stabilen Groppen-Population insbesondere durch die Erhaltung der Sand- und Kieshabitate und naturnaher Fließgewässerabschnitte sowie einer insgesamt guten Gewässergüte. Langfristig sollten darüber hinaus die ausgebauten Abschnitte wieder in einen naturnahen Zustand überführt werden. Außerdem sollte die Durchgängigkeit des Fließgewässers durch die Beseitigung von Wehren oder durch den Einbau von Fischpässen wieder hergestellt werden. Bei angrenzender Ackernutzung sollten unbewirtschaftete Uferrandstreifen ausgewiesen werden. Die Waldbestände sollten naturnah bewirtschaftet werden mit dem Ziel, der Alt- und Totholzanteil zu erhöhen und nicht bodenständige Forste in die natürlichen Waldgesellschaften umzuwandeln. Bei besonders hochwertigen Waldlebensräumen (Auen- und Bruchwald) sollte die Bewirtschaftung eingestellt werden. Das Grünland sollte extensiv bewirtschaftet und Ackerflächen nach Möglichkeit in Grünland umgewandelt werden.
Kennung:

BK-3809-0144

Objektbezeichnung:

Abschnitte der Vechte sowie des Rockeler und Burloer Baches

Link zur Karte: BK-3809-0144
Objektbeschreibung: Das Gebiet umfasst in 7 Teilflächen die Abschnitte des FFH-Gebietes Vechte, die nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind. Dies betrifft das gesamte FFH-Gebiet in den Kreisen Steinfurt und Coesfeld sowie drei kleine Teilflächen im Kreis Borken. Überwiegend handelt es sich um unverbaute, z.T. naturnahe Fließgewässer mit sandiger Sohle, lokal auch um angrenzende Grünlandbereiche und Feldgehölze. Im Süden sind im Kreis Coesfeld Abschnitte des Rockeler und des Burloer Baches erfasst, die durch den Zusammenfluss bei Eggerode die Vechte bilden. Der Rockeler Bach (= östlicher Zufluss) ist ab dem Ortsrand von Darfeld als Biotop erfasst, von wo er als schmaler, begradigter Bach durch eine überwiegend ackerbaulich geprägte Landschaft läuft. Der nur ca. 1,5 - 2 m breite Bach wird hier zumeist beidseitig von jüngeren, selten lückigen Gehölzanpflanzungen (v.a. Erle, seltener Weiden) gesäumt. Bereichsweise sind entlang der Ufer schmale als Grünland eingesäte Uferrandstreifen angelegt worden. In den stark gestreckten Lauf sind auf den ersten Kilometern häufig Wasserbausteine als Abflusshindernis eingebracht worden, die z.T. zu kleinen Sohlrampen aufgeschichtet sind. Ganz im Süden ist ein hoher Sohlabsturz durch eine große Sohlgleite ersetzt worden. Im Norden wird der Bach deutlich naturbetonter mit stärker gewundenem Lauf sowie naturnahen Sohl- und Uferstrukturen und geht in ein bedingt naturnahes Fließgewässer über. Hier grenzen z.T. flächige Gehölzbestände an den Bachlauf an. Der Burloer Bach (= westlicher Zufluss) ist ein weitgehend unverbautes, naturbetontes und i.d.R. nur schwach eingetieftes Fließgewässer mit gut ausgebildetem Ufergehölzsaum, das bereichsweise auch bedingt naturnahe Abschnitte aufweist. Der Bach wird bei Haus Burlo durch ein Wehr aufgestaut, der wegbegleitende Mühlengraben mit ebenfalls naturbetonten Lauf und Ufergehölzen wurde in den Biotop einbezogen. Ebenfalls einbezogen wurde ein an den Bachlauf angrenzender alter Pappelbestand mit Feuchtezeigern und auwaldtypischen Arten in der Krautschicht. Nördlich Haus Burlo bildet die Bachmitte die Kreisgrenze, hier ist der Bachlauf stärker gewunden mit lückigem Ufergehölzsaum und z.T. üppiger Vegetationsentwicklung. Im Norden grenzen an das Ostufer größere Grünlandflächen, die oftmals ein feines Mikrorelief aufweisen. Die südliche im Kreis Coesfeld gelegene Fläche ist altes Dauergrünland mit eingelagerten quellig durchsickerten Flutrasen. Die im Kreis Borken gelegene Fläche ist erst vor wenigen Jahren neu eingesät und mit einer strauchreichen Hecke eingefasst worden. Im Kreis Borken sind drei kleine Teilfläche außerhalb des Naturschutzgebietes aufgenommen. Nordwestlich Eggerode handelt es sich um den kurzen, überwiegend naturnahen Abschnitt eines einmündenden Nebenbaches. Der Bach weist einen gut ausgebildeten Ufergehölzsaum auf und grenzt im Norden an eine Ackerfläche, im Süden an ein kleines auwaldartiges Feldgehölz. Westlich Schöppingen sind zwei am Rand der Vechteaue gelegene Feldgehölze erfasst, das nördliche als älterer Weiden-Erlen-Bruchwald mit ruderalisierter Krautschicht und Übergängen zum Auenwald. Das südliche als jüngerer Erlenbestand mit stark ruderalisierter Krautschicht und auwaldtypischen Arten. Hieran grenzt ein kleiner Teich mit fragmentarisch ausgebildetem Röhrichtgürtel an. Im Norden ist die Vechte von der Kreisgrenze bis zur B70n südlich Metelen als Biotop erfasst. Das bis 2 m eingetiefte Gewässer durchfließt hier in einem zumeist gewundenen bis stark gewundenen Lauf mit naturnahen Sohl- und Uferstrukturen eine ackerbaulich geprägte Landschaft und wird i.d.R. beidseitig von einem breiten, arteneichen Ufergehölzsaum begleitet. Im Süden stockt ein alter Eichen-Buchenwald mit Arten des bodensauren Buchenwaldes, der insbesondere zur Vechte hin vermehrt Arten des Stieleichen-Hainbuchenwaldes aufweist. An der Vechte stockt in einer schmalen abgesetzten Aue ein kleiner Eschen-Auenwald. Der Biotop ist Teil des Fließgewässersystems der Vechte, das aufgrund seiner Naturnähe, seiner sandigen Sohle mit Kiesanteilen sowie seiner insgesamt guten Gewässergüte eine landesweit bedeutsame Population der Groppe beherbergt und somit als FFH-Gebiet ausgewiesen wurde. Die naturnahen Lebensräume in bzw. angrenzend an die Aue sind bedeutsame Lebensräume für waldtypische Pflanzen- und Tierarten sowie solche der strukturreichen Kulturlandschaft und stellt für diese Lebensgemeinschaften wertvolle Vernetzungsbiotope in der oftmals strukturarmen Agrarlandschaft dar. Wichtigstes Entwicklungsziel ist die Erhaltung einer stabilen Groppen-Population insbesondere durch die Erhaltung der Sand- und Kieshabitate und naturnaher Fließgewässerabschnitte sowie einer insgesamt guten Gewässergüte. Langfristig sollten darüber hinaus die ausgebauten Abschnitte wieder in einen naturnahen Zustand überführt werden. Außerdem sollte die Durchgängigkeit des Fließgewässers durch die Beseitigung von Wehren oder durch den Einbau von Fischpässen wieder hergestellt werden. Die Waldbestände sollten naturnah bewirtschaftet werden mit dem Ziel, der Alt- und Totholzanteil zu erhöhen, bei besonders hochwertigen Waldlebensräumen (Auen- und Bruchwald) sollte die Bewirtschaftung eingestellt werden. Das Grünland sollte extensiv bewirtschaftet und Ackerflächen nach Möglichkeit in Grünland umgewandelt werden. Bei angrenzender Ackernutzung ist die Ausweisung unbewirtschafteter Uferrandstreifen anzustreben.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • <LRT-ID > (34,90 ha)
  • Fliessgewaesser der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion <3260> (0,71 ha)
  • Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) <9110> (14,94 ha)
  • Alte bodensaure Eichenwaelder auf Sandebenen mit Quercus robur <9190> (1,00 ha)
  • Auen-Waelder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) <91E0> (0,05 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (6,30 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Moor- und Bruchwaelder (nicht FFH-LRT) <NAC0> (0,97 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Auenwaelder (nicht FFH-LRT) <NAX0> (0,79 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Feldgehoelze (nicht FFH-LRT) <NBA0> (4,50 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete linienfoermige Gehoelzstrukturen und Einzelbaeume <NBD0> (6,50 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes mesophiles Wirtschaftsgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NE00> (38,50 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Nass- und Feuchtgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NEC0> (1,53 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Stillgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFD0> (1,59 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Fliessgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFM0> (33,33 ha)
Geschützte Biotope (§62):
Biotoptypen:
  • Buchenwald <AA0> (14,00 ha)
  • Eichen-Buchenmischwald <AA1> (0,94 ha)
  • Eichenwald <AB0> (1,00 ha)
  • Schwarzerlenwald <AC0> (2,00 ha)
  • Erlen-Bruchwald <AC4> (0,97 ha)
  • Bachbegleitender Erlenwald <AC5> (0,79 ha)
  • Birkenwald <AD0> (0,70 ha)
  • Pappelwald auf Auenstandort <AF2> (2,00 ha)
  • Kiefernwald <AK0> (1,00 ha)
  • Bachbegleitender Eschenwald <AM2> (0,05 ha)
  • Eschenwald auf Auenstandort <AM3> (0,90 ha)
  • Roteichenwald <AO0> (0,80 ha)
  • Hainbuchenwald <AQ0> (0,70 ha)
  • Vorwald, Pionierwald <AU2> (1,00 ha)
  • flächiges Kleingehölz mit vorwiegend heimischen Baumarten <BA1> (4,50 ha)
  • flächiges Kleingehölz mit vorwiegend nicht heimischen Baumarten <BA2> (1,00 ha)
  • Strauchhecke, ebenerdig <BD2> (2,00 ha)
  • Gehölzstreifen <BD3> (4,50 ha)
  • Fettwiese <EA0> (2,50 ha)
  • Fettweide <EB0> (32,00 ha)
  • Flutrasen <EC5> (0,53 ha)
  • Grünlandbrache <EE0> (3,00 ha)
  • Nass- und Feuchtgrünlandbrache <EE3> (1,00 ha)
  • Altarm, angebunden, nicht durchströmt <FC3> (0,12 ha)
  • stehendes Kleingewässer <FD0> (0,20 ha)
  • Teich <FF0> (1,27 ha)
  • Tieflandbach <FM5> (34,04 ha)
  • Acker <HA0> (30,60 ha)
  • junge Sukzessions-Ackerbrache <HB0> (0,50 ha)
  • Streuobstweide <HK3> (1,00 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense)
  • Adlerfarn (Pteridium aquilinum)
  • Aronstab (Arum maculatum)
  • Asch-Weide (Salix cinerea subsp. cinerea)
  • Asch-Weide Sa. (Salix cinerea)
  • Bachbunge (Veronica beccabunga)
  • Behaarte Karde (Dipsacus pilosus)
  • Behaarte Segge (Carex hirta)
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Bittersüsser Nachtschatten (Solanum dulcamara)
  • Blaugrüne Binse (Juncus inflexus)
  • Blauroter Hartriegel (Cornus sanguinea s.l.)
  • Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Bruch-Weide (Salix fragilis)
  • Bruch-Weide Sa. (Salix fragilis agg.)
  • Deutsches Weidelgras (Lolium perenne)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Dreinervige Nabelmiere (Moehringia trinervia)
  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
  • Echte Brunnenkresse Sa. (Nasturtium officinale agg.)
  • Echte Brunnenkresse i.e.S. (Nasturtium officinale s.str.)
  • Echte Nelkenwurz (Geum urbanum)
  • Echtes Mädesüss (Filipendula ulmaria)
  • Efeu (Hedera helix)
  • Eingriffliger Weissdorn (Crataegus monogyna)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Europäische Lärche (Larix decidua)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Feld-Ahorn (Acer campestre)
  • Fichte (Picea abies)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Flattergras (Milium effusum)
  • Flutender Schwaden (Glyceria fluitans)
  • Frauenfarn (Athyrium filix-femina)
  • Garten-Apfel (Malus domestica)
  • Garten-Birnbaum (Kulturform) (Pyrus communis s.str.)
  • Geflügelte Braunwurz (Scrophularia umbrosa s.l.)
  • Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus)
  • Gemeine Pestwurz (Petasites hybridus)
  • Gemeiner Beinwell (Symphytum officinale)
  • Gemeiner Blutweiderich (Lythrum salicaria)
  • Gemeiner Froschlöffel (Alisma plantago-aquatica)
  • Gemeiner Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris)
  • Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)
  • Gemeiner Tüpfelfarn (Polypodium vulgare)
  • Gemeiner Wasser-Hahnenfuss Sa. (Ranunculus aquatilis agg.)
  • Gemeiner Windhalm (Apera spica-venti)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Gewöhnliche Goldnessel (Galeobdolon luteum)
  • Gewöhnliche Goldnessel Sa. (Galeobdolon luteum agg.)
  • Gewöhnliche Kratzdistel (Cirsium vulgare)
  • Gewöhnliche Nachtviole (Hesperis matronalis)
  • Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius)
  • Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
  • Giersch (Aegopodium podagraria)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Grosse Sternmiere (Stellaria holostea)
  • Grosser Dornfarn (Dryopteris dilatata)
  • Großes Hexenkraut (Circaea lutetiana)
  • Grüne Borstenhirse (Setaria viridis)
  • Gundermann (Glechoma hederacea)
  • Hain-Rispengras (Poa nemoralis)
  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Heidelbeere (Vaccinium myrtillus)
  • Hohe Schlüsselblume (Primula elatior)
  • Hopfen (Humulus lupulus)
  • Hunds-Rose (Rosa canina)
  • Kalmus (Acorus calamus)
  • Kanadische Pappel (Populus canadensis (P. deltoides x nigra))
  • Kanadisches Berufkraut (Erigeron canadensis)
  • Kleinblütiges Springkraut (Impatiens parviflora)
  • Kleiner Dornfarn (Dryopteris carthusiana)
  • Kletten-Labkraut (Galium aparine)
  • Knick-Fuchsschwanz (Alopecurus geniculatus)
  • Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata)
  • Korb-Weide (Salix viminalis)
  • Kratzbeere (Rubus caesius)
  • Krause Distel i.w.S. (Carduus crispus s.l.)
  • Krauser Ampfer (Rumex crispus )
  • Kriechender Hahnenfuss (Ranunculus repens)
  • Kröten-Binse (Juncus bufonius)
  • Mauerlattich (Mycelis muralis)
  • Moor-Birke (Betula pubescens)
  • Pfeifengras (Molinia caerulea)
  • Pflaume (Prunus domestica)
  • Pillen-Segge (Carex pilulifera)
  • Rainfarn (Tanacetum vulgare)
  • Riesen-Schwingel (Festuca gigantea)
  • Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea)
  • Ross-Minze (Mentha longifolia)
  • Rot-Eiche (Quercus rubra)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Rote Johannisbeere (Ribes rubrum)
  • Rote Lichtnelke (Silene dioica)
  • Rotes Straussgras (Agrostis capillaris)
  • Ruprechtskraut (Geranium robertianum)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schilf (Phragmites australis)
  • Schlehe Sa. (Prunus spinosa agg.)
  • Schmalblättriger Merk (Berula erecta)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schwarze Johannisbeere (Ribes nigrum)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Schöllkraut (Chelidonium majus)
  • Schönes Frauenhaarmoos (Polytrichum formosum)
  • Silber-Weide (Salix alba)
  • Sommer-Linde (Tilia platyphyllos)
  • Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina)
  • Stachelbeere (Ribes uva-crispa)
  • Stechpalme (Ilex aquifolium)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Stink-Storchschnabel Sa. (Geranium robertianum agg.)
  • Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius)
  • Sumpf-Helmkraut (Scutellaria galericulata)
  • Sumpf-Hornklee (Lotus pedunculatus)
  • Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre)
  • Sumpf-Segge (Carex acutiformis)
  • Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides)
  • Sumpf-Wasserstern Sa. (Callitriche palustris agg.)
  • Süss-Kirsche (Prunus avium)
  • Traubenkirsche (Prunus padus)
  • Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus)
  • Vielblütige Weisswurz (Polygonatum multiflorum)
  • Vogel-Wicke (Vicia cracca)
  • Wald-Geissblatt (Lonicera periclymenum)
  • Wald-Kiefer (Pinus sylvestris)
  • Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella)
  • Wald-Ziest (Stachys sylvatica)
  • Waldmeister (Galium odoratum)
  • Wasser-Schwaden (Glyceria maxima)
  • Wasserdost (Eupatorium cannabinum)
  • Wasserpfeffer-Knöterich (Persicaria hydropiper)
  • Wasserstern (unbestimmt) (Callitriche spec.)
  • Weissdorn (unbestimmt) (Crataegus spec.)
  • Weisse Seerose (Nymphaea alba)
  • Weissklee (Trifolium repens)
  • Weißes Straussgras (Agrostis stolonifera)
  • Welsches Weidelgras (Lolium multiflorum)
  • Wiesen Knäuelgras Sa. (Dactylis glomerata agg.)
  • Wiesen-Fuchsschwanzgras (Alopecurus pratensis)
  • Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris)
  • Wiesen-Labkraut (Galium mollugo)
  • Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense)
  • Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis)
  • Winkel-Segge (Carex remota)
  • Wolliges Honiggras (Holcus lanatus)
  • Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum)
  • Zweiblättrige Schattenblume (Maianthemum bifolium)
  • Zweigriffliger Weissdorn (Crataegus laevigata)
Tierarten:
  • Blauflügel-Prachtlibelle (Calopteryx virgo)
  • Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens)
  • Groppe (Cottus gobio)
  • Zweigestreifte Quelljungfer (Cordulegaster boltonii)
Schutzziele:
  • Erhalt und Wiederherstellung eines naturnahen Fließgewässers mit seiner Vielzahl auentypischer Lebensräume und Strukturen. Wichtigstes Entwicklungsziel ist dabei die Erhaltung einer stabilen Groppen-Population insbesondere durch die Erhaltung der Kieshabitate und naturnaher Fließgewässerabschnitte sowie einer insgesamt guten Gewässergüte. Langfristig sollte durch weitergehende Entwicklungsmaßnahmen (Wiederherstellung naturnaher Gewässerabschnitte in derzeit stärker ausgebauten oder beeinträchtigten Bereichen, Schaffung eines hydraulich durchgängigen Fließgewässers durch die Beseitigung von Wehren oder durch den Einbau von Fischpässen, Ausdehnung naturnaher Auenwaldbestände sowie Rückwandlung von Acker in Grünland) die Bedeutung des Gebietes weiter erhöht werden.
Gefährdungen:
  • Anstau eines Fliessgewaessers
  • Eutrophierung
  • Gewaesserausbau
  • Gewaesserbegradigung (WA)
  • Muellablagerung, Bauschutt
  • Muellablagerung, Gartenabfall
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW)
  • Stoerungs-, Eutrophierungszeiger
  • Umbruch, Umwandlung von Gruenland in Acker
  • Wehr (WA)
  • Zerschneidung durch Strassenbau
Maßnahmen:
  • Altholz erhalten
  • Ausweisung von Pufferzonen mit besonderen Auflagen
  • Beseitigung von Muell
  • Erhaltung der Gewaesser
  • Erhaltung der Landschaftsstrukturen
  • Erhaltung der Laubholzbestockung
  • Erhaltung der Ueberschwemmungsdynamik
  • Erhaltung des Kleinreliefs
  • Erhaltung von Steilwaenden
  • Gruenland anlegen, wiederherstellen
  • Gruenlandnutzung beibehalten
  • Gruenlandnutzung extensivieren
  • kein Gewaesseraufstau
  • naturnahe Gewaessergestaltung
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
  • NSG-Ausweisung / vertragliche Regelung
  • NSG-Erweiterung / vertragliche Regelung
  • Wiederherstellung von Biotopen
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