Inhalt:
Naturschutzgebiet Steveraue (COE-034)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Steveraue |
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Kennung: |
COE-034 |
Ort: | Luedinghausen |
Kreis: | Coesfeld |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 122,16 ha |
Offizielle Fläche: | 122,24 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1996 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4210-0102 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Steveraue (COE-034) |
Link zur Karte: | BK-4210-0102 |
Objektbeschreibung: | "Der unter Schutz stehende Flussabschnitt der Stever befindet sich im äußersten Süden des Kreises Coesfeld. Er umfasst etwa neun Kilometer Fließgewässerstrecke eines sandgeprägten Tieflandflusses sowie große Bereiche des natürlichen Überschwemmungsgebietes. Das NSG Steveraue beginnt östlich von Olfen, ab der Querung der €€€Alten Fahrt€€€ des Dortmund-Ems-Kanals über die Stever. Es reicht flussabwärts bis zur Mündung in den Hullerner Stausee, dem Vorbecken des Halterner Stausees. Die Steverniederung wird meist von drei bis vier Meter hohen Terrassenkanten begrenzt, die über weite Strecken morphologisch sehr auffällige Strukturen bilden. Die Aue ist auch heute noch durch naturnah reliefierte Grünlandflächen geprägt. Der Steverabschnitt zwischen der "Neuen Fahrt" des Kanals und der Brücke bei Hof Ellertmann unterhalb der Füchtelner Mühle nordöstlich Olfen wurde im Rahmen von Natura 2000 als FFH-Gebiet gemeldet. Für die Gebietsabgrenzung war der Nachweis der für NRW sehr bedeutenden Bestände des Steinbeißers (Cobitis taenia, RL D/2) ausschlaggebend, so dass man sich bei der Schutzgebietsabgrenzung auf das eigentliche Gewässerbett beschränkte." NSG-Beschreibungen aus dem Buch "Die Naturschutzgebiete im Kreis Coesfeld" Autor: Naturförderstation im Kreis Coesfeld Da die Stever abschnittsweise noch naturnahe Strukturen wie Prall- und Gleithänge, unertschiedliche Strömungsgeschwindigkeiten und Wassertiefen aufweist, stellt das NSG ein wichtiges Gebiet für die Erhaltung und Förderung naturnaher Fließgewässerlandschaften dar. Ebenfalls sind die grofßlächigen, teilweise durch Heckrinder beweideten Grünländer, wichtige Elemente für die Erhaltung der grünlandtypischen Lebensgemeinschaften auch im Rahmen des landesweiten Biotopverbundes. Schutzziel ist das Zulassen einer naturnahen Fließgewässerdynamik und die weitere Extensivierung der Grünländer. Zudem sollten die im Gebiet befindlichen Äcker in Grünländer umgewandelt werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§62): | |
Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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