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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Sundern Ost (COE-090)

Objektbezeichnung:

NSG Sundern Ost

Kennung:

COE-090

Ort: Billerbeck
Kreis: Coesfeld
Bezirksregierung: Münster
Digitalisierte Fläche: 1,28 ha
Offizielle Fläche: 1,30 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2015
Inkraft: 2015
Außerkraft: 9999
Schutzziel:
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4009-0142
Kennung:

BK-4009-0142

Objektbezeichnung:

Buchen-Eichenwälder östlich Schloß Varlar und Waldgebiet Sundern

Link zur Karte: BK-4009-0142
Objektbeschreibung: Großer, zusammenhängender, naturnaher Laubwaldgürtel östlich des Schlosses Varlar sowie Waldgebiet Sundern. Die Wälder sind in sechs unterschiedlich große, nahe zusammenliegende und funktional zusammenhängende Teilflächen unterteilt und sind überwiegend von Ackerflächen umgeben. Im Süden schließen weitere kleinere Waldbereiche an. Die westlichste Teilfläche wird auf der gesamten südlichen Hälfte von Eichen-Buchenwäldern starken Baumholzes bestockt. Der Bestand ist sehr licht, die Krautschicht zumeist gut ausgebildet. Nach Norden hin schließt sich zunächst ein jüngerer Laubmischwald-Bestand ohne deutliche Dominanz einer Baumart an. Im Norden stockt dann auf ca. 3 ha ein artenreicher Hainbuchen-Eichenwald. Im Süden grenzt, durch einen Bauernhof getrennt, eine weitere Teilfläche an. Sie wird von ebenso strukturierten Eichen-Buchenwäldern bestockt, die einen Kernbereich aus Pappeln umschließen (außerhalb BK). Weiter nach Osten folgt eine kleine Teilfläche, welche von einem Buchen-Eichenwald eingenommen wird, der aus überwiegend starkem Baumholz aufgebaut ist. Nordwestlich hiervon liegt die größte Teilfläche. Dieses Waldgebiet wird ebenfalls in weiten Bereichen von Buchen-Eichenwäldern bestockt. Einige Flächen sind noch jung und aus geringem oder mittlerem Baumholz aufgebaut. Einige Bereiche sind aber auch sehr altholzreich. Den Buchen und Eichen mischen sich vereinzelt weitere Baumarten bei. Im Nordwesten befindet sich ein sehr lichter Eichen-Buchenwald. Dieser ist sicherlich aus der Einzelbaum-Nutzung der alten Eichen hervorgegangen. Im Nordosten dieser Teilfläche liegt nahe dem NSG Sundern ein ca. 1,5 ha großer Erlen-Bruchwald, welcher von Hybridpappeln überschirmt wird. Die Fläche besitzt aufgrund ihrer Flächengröße eines durchgängig naturnahen Waldes eine herausragende Bedeutung. Besonders hervorzuheben ist auch das Vorkommen eines größeren Hainbuchen-Eichenwaldes sowie eines kleinen Erlen-Bruchwaldes. Im Vordergrund der Hauptentwicklungsziele muss der Erhalt und die Entwicklung eines strukturreichen, großflächig zusammenhängenden Laubmischwaldbestandes im Rahmen der forstwirtschaftlichen Nutzung unter der Fokussierung auf die hier noch kleinflächig vorhandenen Potentiale des Eichen-Hainbuchenwaldes sowie des Erlenbruchwaldes erfolgen. Die naturnahe Waldbewirtschaftung sollte unter einer Erhöhung des Altholzanteils fortgesetzt werden.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • <LRT-ID > (13,00 ha)
  • Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) <9110> (21,63 ha)
  • Subatlantischer oder mitteleuropaeischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] <9160> (3,34 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (71,20 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Moor- und Bruchwaelder (nicht FFH-LRT) <NAC0> (1,50 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete flaechige Gebuesche und Baumgruppen <NBB0> (0,40 ha)
Geschützte Biotope (§62):
Biotoptypen:
  • Eichen-Buchenmischwald <AA1> (20,50 ha)
  • Buchenmischwald mit Nadelbaumarten <AA4> (1,13 ha)
  • Eichenwald <AB0> (0,70 ha)
  • Buchen-Eichenmischwald <AB1> (70,50 ha)
  • Hainbuchen-Eichenmischwald <AB9> (3,34 ha)
  • Erlen-Bruchwald <AC4> (1,50 ha)
  • Sonstiger Laubmischwald einheimischer Arten (ohne dominante Art) <AG2> (13,00 ha)
  • Baumgruppe <BF2> (0,40 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Dornfarn Sa. (Dryopteris carthusiana agg.)
  • Efeu (Hedera helix)
  • Einblütiges Perlgras (Melica uniflora)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Europäische Lärche (Larix decidua)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Fichte (Picea abies)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Flattergras (Milium effusum)
  • Frühlings-Hainsimse (Luzula pilosa)
  • Gegenblättriges Milzkraut (Chrysosplenium oppositifolium)
  • Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus)
  • Gewöhnlicher Wurmfarn (Dryopteris filix-mas)
  • Grosse Sternmiere (Stellaria holostea)
  • Großes Hexenkraut (Circaea lutetiana)
  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Kanadische Pappel (Populus canadensis (P. deltoides x nigra))
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schönes Frauenhaarmoos (Polytrichum formosum)
  • Stechpalme (Ilex aquifolium)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Stink-Storchschnabel Sa. (Geranium robertianum agg.)
  • Sumpf-Reitgras (Calamagrostis canescens)
  • Sumpf-Schachtelhalm (Equisetum palustre)
  • Sumpf-Segge (Carex acutiformis)
  • Süss-Kirsche (Prunus avium)
  • Vielblütige Weisswurz (Polygonatum multiflorum)
  • Wald-Geissblatt (Lonicera periclymenum)
  • Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella)
  • Wald-Ziest (Stachys sylvatica)
  • Waldmeister (Galium odoratum)
  • Winkel-Segge (Carex remota)
  • Winter-Linde (Tilia cordata)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhalt eines landschaftstypischen, bodenständigen, großflächigen und altholzreichen Waldbestandes
Gefährdungen:
  • Entnahme Altholz (FW)
Maßnahmen:
  • Altholz erhalten
  • Belassen von anfallendem liegenden und stehenden Totholz
  • Erhaltung der Laubholzbestockung
  • keine Entwaesserung
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