Inhalt:
Naturschutzgebiet Kartsteinhoehle mit Kakushoehle (EU-001)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Kartsteinhoehle mit Kakushoehle |
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Kennung: |
EU-001 |
Ort: | Mechernich |
Kreis: | Euskirchen |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 5,84 ha |
Offizielle Fläche: | 5,80 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1932 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 Satz 1 a, b und c sowie Satz 2 LG NW insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen und Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I und II der Richtlinie Nr. 92/43 EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat (FFH) - Richtlinie), geaendert durch die Richtlinie 92/62/EG des Rates vom 27.10.1997 und gemaess Anhang I der Richtlinie Nr. 79/409/EWG vom 02.04.1979 (Vogelschutzrichtlinie), insbesondere - zur Erhaltung der Kalktuff-Hoehlen mit ihren zahlreichen Felsspalten in ihrem jetzigen Zustand einschliesslich ihrer mikroklimatischen Verhaeltnisse und ihres Wasserhaushalts als Lebensraum fuer troglobionte und troglophile Tierarten sowie als Winterquartier fuer Fledermaeuse, Amphibien und Insekten (8210 und 8310), - zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Schlucht- und Hangmischwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie Waldraender (9180, Prioritaerer Lebensraum), - wegen der wissenschaftlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Bedeutung der vorgeschichtlichen Wohnhoehlen, - wegen der besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des natuerlichen Kalkstein- massivs, - zur Erhaltung und Entwicklung der Biotope als Lebensraeume für Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5405-0043 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Kartsteingebiet mit Kakushöhle |
Link zur Karte: | BK-5405-0043 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet im Süden von Eiserfey besteht aus mehreren Felsdächern und Höhlen zwischen 7,7 und 80 m Länge. Die namengebende Kakushöhle (Kartsteinhöhle) gehört zu den größten natürlichen Höhlen der nordrhein-westfälischen Eifel. Darüber hinaus tragen offene Kalkfelsen und verschiedene Gehölzformationen zur Strukturvielfalt des Gebiets bei. Die FFH-Lebensraumtypen 8310 (Nicht touristisch erschlossene Höhlen), 8210 (Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation) und 9180 (Schlucht- und Hangmischwälder) sind innerhalb des Kartsteingebiets zu finden. Darüber hinaus sind Kalkbuchenwaldgesellschaften zu finden. Am südlichen Ende des Gebiets liegen mesophiles Grünland und ein thermophiles Gebüsch. Das Gebiet ist Teil des Naturschutzgebiets "Kartsteinhöhle mit Kakushöhle". Neben dem naturschutzfachlich und ökologisch herausragenden Wert der Höhlen, u. a. als Winterquartier von bis zu 7 Fledermausarten, gut ausgeprägten Hangschluchtwäldern und Laubmischwald mit reicher Krautschicht sind die Höhlen ebenfalls als palaeolithische Fundstätten von landesweiter Bedeutung. In vorgeschichtlicher Zeit dienten sie als Wohnhöhlen, der dort vorhandene eisenzeitliche Abschnittswall ist als Kulturdenkmal ausgewiesen. Weiterhin finden sich geologisch interessante Sintersteingebilde innerhalb des Kartsteingebiets. Aufgrund dieser zahlreichen wertgebenden Elemente ist das Gebiet als FFH-Gebiet von internationaler Bedeutung ausgewiesen. Im Bereich der beiden größeren Höhlen sind tlw. Felssicherungsmaßnahmen in Form von Betonstützen, -wänden und Felsankern vorhanden. Das Kartsteingebiet mit Kakushöhle gehört zum landesweiten Biotopverbund von herausragender Bedeutung und ist Teil der Biotopverbundfläche "Weyerer Wald und Kalkkuppenlandschaft". Im Bereich der Kalklandschaft der Eifel nimmt diese Teilfläche mit den Höhlen und den offenen Kalkfelsen eine zentrale und herausragende Funktion ein. Die Höhlen und Felsen sind in ihrer derzeitigen Ausprägung zu erhalten und sensible Bereiche vor unerlaubtem Betreten zu schützen. Hauptentwicklungsziele sind: Erhalt der Höhlen und Felsen in ihrer jetzigen Ausprägung. Erhalt der FFH-LRT "Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation" und der "Schlucht- und Hangmischwälder". |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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