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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Feuchtwiese bei Keller (GL-019)

Objektbezeichnung:

NSG Feuchtwiese bei Keller

Kennung:

GL-019

Ort: Bergisch-Gladbach
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis
Bezirksregierung: Köln
Digitalisierte Fläche: 1,01 ha
Offizielle Fläche: 1,01 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1990
Inkraft: 2008
Außerkraft: 9999
Schutzziel:
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4909-0022
Kennung:

BK-4909-0022

Objektbezeichnung:

NSG Feuchtwiese bei Keller

Link zur Karte: BK-4909-0022
Objektbeschreibung: Das Naturschutzgebiet Feuchtwiese bei Keller befindet sich in einem nördlich der Dorfschaft Untersteinbach gelegenen Grünlandkomplex und wird im Osten von einer Straße begrenzt. Der flächenmäßig größte Teil des Gebietes wird von arten- und strukturarmem, regelmäßig gepflegtem Grünland mittlerer Standorte eingenommen. Nach Osten hin läßt sich ein zunehmender Feuchtegradient und ein teils fließender Übergang zu artenreicherem Feucht- bzw. Nassgrünland erkennen. Im Osten des Gebiets befindet sich ein potenzialreicher, offenbar brachliegender oder nur sehr extensiv genutzter Bereich, in dem die Gemeine Waldsimse und das Echte Mädesüß dichte, strukturreiche Dominanzbestände bilden, deren Artenspektrum durch zahlreiche Feuchtezeiger und floristische Besonderheiten wie zum Beispiel der Sumpf-Dotterblume und der Glieder-Binse bereichert wird. Aus naturschutzfachlicher Sicht gründet sich der besondere Wert des Gebiets auf das vergleichsweise hohe Entwicklungspotenzial der zum Teil brachliegenden Feucht- und Nassgrünlandbereiche, die zahlreichen seltenen Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum dienen und als Seggen- und binsenreiche Nasswiesen dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen. Gleichzeitig ist das Fehlen des regional bereits weitverbreiteten Drüsigen Springkrauts positiv anzumerken. Das NSG ist Teil des Talauenverbundsystems in den Bergischen Hochflächen und mit der angrenzenden Talaue des Dürschbaches im Osten vernetzt. Das Gebiet hat somit eine regionale Bedeutung für den Biotopverbund. Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der gemäß § 62 LG NW geschützten Feucht- und Nassgrünlandbiotope als Lebensraum gefährdeter Pflanzenarten. Das vorrangige Schutzziel sind der Erhalt und die Entwicklung der schutzwürdigen Feucht- und Nassgrünlandbereiche sowie die Optimierung und Entwicklung der artenarmen Grünlandbereiche durch extensive Mahd und Sicherung des Wasserhaushalts bzw. Wiedervernässung. Eine potenzielle Gefährdungen durch Entwässerung und Eutrophierung geht von der teils intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der angrenzenden Flächen aus. Der als Nass- und Feuchtgrünlandbrache angesprochene Gebietsteil ist zudem durch Unternutzung und zunehmende Verbrachung gefährdet.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • noch kein LRT <kein LRT> (0,74 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Nass- und Feuchtgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NEC0> (0,27 ha)
Geschützte Biotope (§62):
Biotoptypen:
  • frische bis mässig trockene Mähweide <EB2> (0,73 ha)
  • Nass- und Feuchtweide <EC2> (0,08 ha)
  • Nass- und Feuchtgrünlandbrache <EE3> (0,19 ha)
  • Feuchte Hochstaudenflur, flächenhaft <LB1> (0,01 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Arznei-Baldrian Sa. (Valeriana officinalis agg.)
  • Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara)
  • Deutsches Weidelgras (Lolium perenne)
  • Echtes Mädesüss (Filipendula ulmaria)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Flutender Schwaden (Glyceria fluitans)
  • Gemeine Waldsimse (Scirpus sylvaticus)
  • Gewöhnliche Wald-Engelwurz (Angelica sylvestris s.l.)
  • Gewöhnliches Ruchgras (Anthoxanthum odoratum)
  • Giersch (Aegopodium podagraria)
  • Glieder-Binse (Juncus articulatus)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Hasenpfoten-Segge (Carex leporina)
  • Kleinblütiges Weidenröschen (Epilobium parviflorum)
  • Kletten-Labkraut (Galium aparine)
  • Kriechender Günsel (Ajuga reptans)
  • Kriechender Hahnenfuss (Ranunculus repens)
  • Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi)
  • Pfennigkraut (Lysimachia nummularia)
  • Sauerampfer (Rumex acetosa)
  • Scharfer Hahnenfuss (Ranunculus acris)
  • Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata)
  • Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius)
  • Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris)
  • Sumpf-Hornklee (Lotus pedunculatus)
  • Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre)
  • Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides)
  • Sumpf-Weidenröschen (Epilobium palustre)
  • Weißes Straussgras (Agrostis stolonifera)
  • Wiesen-Klee (Trifolium pratense)
  • Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis)
  • Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis)
  • Wiesenfuchsschwanzgras Sa. (Alopecurus pratensis agg.)
  • Wolliges Honiggras (Holcus lanatus)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Entwicklung von artenreichem Feucht- und Nassgrünland durch extensive Mahd und Wiedervernässung.
Gefährdungen:
  • Bewirtschaftung, unzureichend (EE3)
  • Entwaesserung
Maßnahmen:
  • Beschraenkung der Duengung
  • Gruenlandnutzung beibehalten
  • keine Entwaesserung
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