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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Oberes Hoppecketal (HSK-184)

Objektbezeichnung:

NSG Oberes Hoppecketal

Kennung:

HSK-184

Ort: Brilon
Kreis: Hochsauerlandkreis
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 21,33 ha
Offizielle Fläche: 21,40 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2001
Inkraft: 2001
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Schutzzweck:
Erhaltung naturnaher Flussabschnitte und ihrer Auen sowie deren Vernetzung
in den gestoerten Bereichen durch Optimierungsmassnahmen; kleinflaechige
(insbesondere im suedlichen Teil) Erhaltung von feuchtem Gruenland. Im Gebiet
kommen mehrere Rote-Liste-Pflanzen- und Tierarten vor, deren Populationen durch
die Erhaltung ihrer Lebensraeume gesichert werden sollen.
Wesentlicher Schutzzweck ist auch die Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000"
im Sinne der FFH-RL, dem die hier wirksamen Ge- und Verbote des allgemeinen Festsetzungs-
kataloges unter 2.1 ebenso dienen wie die unten formulierten festsetzungsspezifischen Gebote.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4617-0054
  • BK-4617-0271
Kennung:

BK-4617-0271

Objektbezeichnung:

NSG Oberes Hoppecketal (Teilfläche)

Link zur Karte: BK-4617-0271
Objektbeschreibung: Randbereiche des Oberen Hoppecketales. Das Gebiet umfasst die Bereiche, die außerhalb des FFH-Gebietes "Gewässersystem Diemel und Hoppecke" als Teil des NSG "Oberes Hoppecketal" liegen. Sie verlaufen in Südnordrichtung und werden im Osten von einer Landstraße, im Westen von Buchenwäldern und Fichtenforsten, getrennt durch eine Eisenbahnlinie und einen Wirtschaftsweg, begleitet. Die Fläche besteht aus 10 zum Teil kleinen Teilflächen rechts- und linksseitig des Bachtales der Hoppecke. Die westlichen Teilflächen bestehen zum ganz überwiegenden Teil aus inhomogenen Schluchtwäldern, die entlang der durch die Hoppecke bewegten Unterhänge stocken. Sie werden von Ahornbeständen unterschiedlicher Altersstufen, teils auch anderen Baumarten gebildet und reichen bis in das FFH-Gebiet hinein. Die östlichen Teilflächen liegen im Überschwemmungsbereich der Hoppecke. Sie sind zum ganz überwiegenden Teil von Feuchtgrünlandbachen eingenommen, die lokal zur Ruderalisierung neigen. Vor allem im Süden sind immer wieder sehr kleinflächig Borstgrasrasenfragmente eingestreut und sehr eng mit dem Feuchtgrünland verzahnt. Hier finden sich auch zwei kleine Teiche, die teils stark verlandet, teils von Weidengebüsch dicht umstanden sind. Die Flächen werden immer wieder von Gehölzstrukturen unterschiedlicher Bestockung gegliedert. Ganz im Norden befindet sich ein unzugängliches, von einer Mauer umgebenes Privatgelände. Die Fläche dient dem Erhalt und der Entwicklung naturnaher Flussabschnitte und ihrer Auen sowie den durch die Erosion des Baches entstandenen und zu erhaltenden Schluchtwäldern als typischer Lebensraumkomplex. Im Gebiet kommen mehrere gefährdete Lebensräume vor, die zum Erhalt vieler Tier- und Pflanzenarten beitragen. Ein weiterer wesentlicher Schutzzweck ist auch die Sicherung des ökologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne der FFH-RL. Die Flächen sind vor allem durch eine zunehmende Ruderalisierung und Verbuschung der Feuchtgrünlandbereiche gefährdet. Hier wurde zum Teil eine Mulchmahd durchgeführt, was dem Sinn eines Naturschutzgebietes entgegenläuft. Daher sollte das Feuchtgrünland nach Möglichkeit extensiv beweidet werden, wo dieses nicht möglich ist, sollte eine abschnittsweise Mahd durchgeführt werden, das Mähgut sollte beseitigt werden. Eine Mulchmahd darf nicht durchgeführt werden, da hierdurch weder die nährstoffarmen Borstgrasrasenbereiche noch zahlreiche Insektenarten dauerhaft erhalten werden können.
Kennung:

BK-4617-0054

Objektbezeichnung:

Teilbereich des NSG Oberes Hoppecketal im FFH-Gebiet Gewässersystem Diemel und Hoppecke

Link zur Karte: BK-4617-0054
Objektbeschreibung: Der Abschnitt des FFH-Gebietes umfasst die obere Hoppecke von der Landesgrenze zu Hessen im Süden bis zum Kloster St. Josef bei der Ortslage Brilon-Wald mit naturnahen Bachabschnitten und angrenzenden Auen-Galeriewäldern. Die Hoppecke, ein silikatischer Mittelgebirgsbach, weist überwiegend kiesig bis steiniges, in strömungsberuhigten Bereichen auch sandiges Sohlsubstrat auf. In dem etwa 3,5 km langen Abschnitt durchfließt sie in einem schwach bis stark geschwungenen Lauf ein hauptsächlich von Auenwald bewachsenes schmales Sohlenkerbtal, wobei sie Sohlbreiten von 3-6 m aufweist. Dabei wird sie fast durchgängig von einem 5-20 m breiten, am linken Ufer zum Teil quellig durchsickerten Auenwald begleitet, in dem Schwarz-Erlen und Berg-Ahorn vorherrschen und von wenigen Eschen begleitet werden. In der Strauchschicht ist häufig der Gemeine Schneeball zu finden. Der krautige Unterwuchs besteht aus einer auenwaldtypischen Staudenflur, in der frequent Gegenblättriges Milzkraut, Mittleres Hexenkraut, Echtes Mädesüß, Gemeine Pestwurz, Wald-Ziest und Hain-Sternmiere auftreten. Kleinflächig treten direkt am Gewässer reine Fichtenbestände auf. Die Gewässerstrukturen sind etwa zur Hälfte bedingt naturnah (Gewässerstrukturgüteklasse 3), zur Hälfte mäßig beeinträchtigt (GSGK 4). Ufersicherungen in Form einer Steinschüttung finden sich nur im Bereich eines Privatgrundstücks. Oberhalb der des Klosters St. Josef wird die Aue von der Absperrmauer eines Hochwasserrückhaltebeckens unterbrochen. Weitere Querbauwerke sind nicht vorhanden. Das Gebiet ist mit seinen naturnahen Fließgewässerstrecken und dem fast durchgängigen Auenwald ein schützenswerter Ausschnitt des landesweit bedeutsamen Auenkorridors der Hoppecke. Das Gebiet ist Bestandteil des international bedeutsamen Auenverbundkorridors von Diemel und Hoppecke.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schlucht- und Hangmischwaelder Tilio-Acerion <9180> (6,32 ha)
  • Auen-Waelder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) <91E0> (7,66 ha)
  • noch kein LRT <kein LRT> (1,23 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Nass- und Feuchtgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NEC0> (2,83 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Stillgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFD0> (0,04 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Fliessgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFM0> (0,80 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Auwälder (7,66 ha)
  • Biotoptypen der gesetzlich geschützten Biotope (9,19 ha)
  • Fliessgewaesserbereiche (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (0,80 ha)
Biotoptypen:
  • Schwarzerlenmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AC1> (7,66 ha)
  • Fichtenwald <AJ0> (0,85 ha)
  • Ahorn-Schlucht- bzw. Hangschuttwald <AR2> (6,32 ha)
  • Nass- und Feuchtgrünlandbrache <EE3> (2,83 ha)
  • Teich <FF0> (0,04 ha)
  • Mittelgebirgsbach <FM6> (1,90 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Acker-Witwenblume (Knautia arvensis)
  • Arznei-Baldrian Sa. (Valeriana officinalis agg.)
  • Asch-Weide Sa. (Salix cinerea)
  • Behaarte Segge (Carex hirta)
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Berg-Platterbse (Lathyrus linifolius)
  • Berg-Ulme (Ulmus glabra)
  • Besenheide (Calluna vulgaris)
  • Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara)
  • Blauer Eisenhut (Aconitum napellus)
  • Blutwurz (Potentilla erecta)
  • Echtes Mädesüss (Filipendula ulmaria)
  • Einblütiges Perlgras (Melica uniflora)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Fichte (Picea abies)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Flutender Schwaden (Glyceria fluitans)
  • Geflecktes Johanniskraut (Hypericum maculatum)
  • Gegenblättriges Milzkraut (Chrysosplenium oppositifolium)
  • Gemeine Pestwurz (Petasites hybridus)
  • Gemeine Waldsimse (Scirpus sylvaticus)
  • Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Gewöhnliche Goldnessel (Galeobdolon luteum)
  • Gewöhnliche Wald-Engelwurz (Angelica sylvestris s.l.)
  • Gewöhnlicher Wurmfarn (Dryopteris filix-mas)
  • Giersch (Aegopodium podagraria)
  • Gras-Sternmiere (Stellaria graminea)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Grosser Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis)
  • Habichtskraut (unbestimmt) (Hieracium spec.)
  • Hain-Sternmiere (Stellaria nemorum)
  • Harzer Labkraut (Galium saxatile)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Hasenpfoten-Segge (Carex leporina)
  • Heidelbeere (Vaccinium myrtillus)
  • Kleiner Sauerampfer (Rumex acetosella subsp. acetosella)
  • Kleinster Wurzelschnitzling (Phaeocollybia arduennensis)
  • Knäuel-Binse (Juncus conglomeratus)
  • Mittleres Hexenkraut (Circaea x intermedia (C. alpina x lutetiana))
  • Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa)
  • Riesen-Schwingel (Festuca gigantea)
  • Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Rundblättrige Glockenblume (Campanula rotundifolia)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Salbei-Gamander (Teucrium scorodonia)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Spitz-Ahorn (Acer platanoides)
  • Späte Wald-Trespe (Bromus ramosus)
  • Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre)
  • Sumpf-Labkraut i.w.S. (Galium palustre s.l.)
  • Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre)
  • Süss-Kirsche (Prunus avium)
  • Trauben-Eiche (Quercus petraea)
  • Traubenkirsche (Prunus padus)
  • Wald-Bingelkraut (Mercurialis perennis)
  • Wald-Ehrenpreis (Veronica officinalis)
  • Wald-Hainsimse (Luzula sylvatica)
  • Wald-Reitgras (Calamagrostis arundinacea)
  • Wald-Rispengras (Poa chaixii)
  • Wald-Schwingel (Festuca altissima)
  • Wald-Ziest (Stachys sylvatica)
  • Waldmeister (Galium odoratum)
  • Wiesen-Knöterich (Bistorta officinalis)
  • Wildes Silberblatt (Lunaria rediviva)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhalt und Entwicklung eines Lebensraumkomplexes mit Schluchtwäldern und Auenbereichen
  • Erhalt und Entwicklung eines naturnahen Mittelgebirgsbaches mit ausgedehnten Auenwaldsäumen
Gefährdungen:
  • Beseitigung alter Baeume
  • Gewaesserausbau
  • nicht einheimische Gehoelze (FW)
  • sonstige Beeintraechtigung, Gefaehrdung (siehe Bemerkung) (Mulchmahd)
  • Verbuschung als unerwuenschte Sukzession
Maßnahmen:
  • Abschluss von Bewirtschaftungsvertraegen
  • der natuerlichen Entwicklung ueberlassen
  • der Sukzession ueberlassen
  • Einstellung der Bewirtschaftung
  • Entnahme nicht bodenstaendig-standortgerechter Gehoelze
  • Erhaltung der Laubholzbestockung
  • extensive Beweidung
  • Sonstige allgemeine Verbote
  • Umwandlung in bodenstaendigen Gehoelzbestand
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