Inhalt:
Naturschutzgebiet Grundlose - Taubenborn (HX-057)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Grundlose - Taubenborn |
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Kennung: |
HX-057 |
Ort: | Hoexter |
Kreis: | Hoexter |
Bezirksregierung: | Detmold |
Digitalisierte Fläche: | 70,56 ha |
Offizielle Fläche: | 71,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2006 |
Inkraft: | 2006 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NW insbesondere: - Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie der flussauentypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb der feuchten Randsenke mit Feuchtgruenlandkomplexen, Randgrabensystemen, Erdfaellen, alten Abgrabungsgewaessern und feuchten Waeldern. Insbesondere sind in ihrer Vergesellschaftung schuetzenswert: - Flutrasen (Agrostion), - Seggenriede (Magnocaricion), - Roehrichte (Phragmition), - niedrige Uferfluren (Nanocyperion), - Schwimmblattgesellschaften (Ranunculion, Nymphaeion), - Unterwasservegetation (Potamogetonion), - Feuchtwiesen und -weiden (Molinio-Arrhenatheretea), - Fettwiesen (Arrhenatherion elatioris), - Hochstaudenfluren (Filipendulion), - Weidengebuesche (Salicion), - Erlenbruchwald (Alnion glutinosi), - Dolinen, Dolinengewaesser, Flutgrabensysteme und auentypisches Mikrorelief, - Aus geowissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Wesertales mit feuchter Randsenke, Dolinen und Flutgrabensystemen, - Wegen der besonderen Bedeutung der feuchten Randsenke mit Feuchtwiesenkomplexen, Erdfallgewaessern und Flutgrabensystem im Wesertal fuer den landesweiten und im Wesertal laenderuebergreifenden Biotopverbund als Verbundzentrum im Naturreservat "Triften und Waelder des oberen Weserberglandes", - Aufgrund der Einstufung entsprechend derRichtlinie Nr. 92/43 EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) geaendert durch die Richtlinie 92/62/EG des Rates vom 27.10.1997 sowie der Richtlinie Nr. 79/409/EWG vom 02.04.1979 (Vogelschutzrichtlinie), - Wegen der Bedeutung des FFH-Gebietes "Grundlose-Taubenborn" (Natura 2000-Nr. DE-4222-302) fuer die Errichtung eines zusammenhaengenden oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess der FFH-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung bzw. zum Schutz und zur Foerderung - von Erlen- Eschen- und Weichholz-Auenwaeldern (FFH-Code 91EO als prioritaerer Lebensraum), - von natuerlichen eutrophen Seen und Altarmen (FFH-Code 3150), - von feuchten Hochstaudenfluren (FFH-Code 6430), - folgender Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie: Kammmolch, Flussregenpfeifer, Schlagschwirl, Schwarzmilan, Rotmilan, Uhu, Neuntoeter und Nachtigall. Schutzziele des FFH-Gebietes ´Grundlose-Taubenborn a) Schutzziele fuer Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind Schutzziele/Massnahmen fuer Natuerliche eutrophe Seen und Altarme (3150). Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Gewaesser mit Arten der Lemnetea und Potamogetonetea - Foerderung der Entwicklung einer natuerlichen Verlandungsreihe mit typischem Pflanzenarteninventar, - Schaffung fuer das Vorkommen gefaehrdeter/seltener Tierarten notwendigen Voraussetzungen wie Erhaltung maessig naehrstoffreicher Verhaeltnisse, Vermeidung von den Gewaesserchemismus veraendernden Einfluessen, Erhaltung unverbauter Uferbereiche, - Vermeidung von Trittschaeden im Uferbereich - Ggf. stellenweise Entfernung von randlichen Gehoelzen (Verhinderung von Beschattung und Schaffung von Pufferzonen). Schutzziele/Massnahmen fuer den Kammmolch - Triturus cristatus. Erhalt einer kopfstarken Kammmolch-Population durch Schutz ihrer aquatischen und terrestrischen Lebensraeume durch - Schutz ihrer Laichgewaesser in seinem jetzigen Zustand bzw.Optimierung der Uferstrukturen (kein Fischbesatz), - Erhalt und ggf. Extensivierung der umgebenden Gruenlandflaechen mit ihrem durch die Weser beeinflussten naturnahen Wasserhaushalt als S |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4222-022 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Grundlose - Taubenborn |
Link zur Karte: | BK-4222-022 |
Objektbeschreibung: | Die "Randsenke" Taubenborn liegt in der Weserniederung am Fuß des durch flachgründige orchdeenreiche Kalkbuchenwälder und Kalkklippen geprägten Ziegenberges. Durch austretendes Hangwassser und das hoch anstehende, mit den Wasserständen der Weser korrespondierende Grundwasser kommt es zu lang andauernden Vernässungen dieses in Teilbereichen durch Grünlandnutzung geprägten Gebietes. Größere Bereiche werden von ehemaligen Naßabgrabungen eingenommen. U.a. aufgrund des Kiesabbaus sind nur noch zwei, der ehemals zehn durch Erdfälle entstandenen Grundlosen erhalten. Sie verdanken ihre Entstehung der unterirdischen Auslaugung von Gipseinschlüssen im Oberen Buntsandstein (Röt) des Wesertales.Das Gebiet wird im Westen durch die Standort-Schießanlage Höxter, im Norden durch eine Verbindungsstrasse, im Osten durch die Eisenbahnlinie Ottbergen-Höxter und im Süden durch Ackerflächen und Ackerbrachen begrenzt. Neben den Dolinen weist das Gebiet noch vier ehemalige Abgrabungsgewässer der Godelheimer Kiesindustrie auf. Sie werden heute alle als Angelgewaesser genutzt. Das Gebiet durchziehen zwei in SW-NO-Richtung verlaufende, zur Weser entwässernde Gräben, deren Ränder mit Einzelbäumen und Kopfweiden, zum Teil mit Weidengebuesch bestanden sind. In den abgrabungsfreien Bereichen, v.a. im Nordosten und Südosten zur Eisenbahn hin, sind feuchte Weideflaechen anzutreffen. Im Bereich der Standortschiessanlage sind Fichtenaufforstungen zu finden, die in den letzten Jahren zum Teil gerodet und durch Erlen ersetzt wurden. Das Gebiet ist botanisch und zoologisch, hier v.a. fuer Amphibien (insbesondere dem Kammolch) und Voegel, besonders wertvoll. Die Abschirmung der Kernzone durch die Eisenbahnlinie einerseits und die Standortschiessanlage andererseits, ermoeglicht eine weitgehende Ruhigstellung des Gebietes. Der suedliche und suedwestliche Bereich des Gebietes besteht aus Fettweiden, die durch Hecken und Gebuesche unterteilt sind. Hier liegen auch einige Ackerflaechen. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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