Inhalt:
Naturschutzgebiet Kranenburger Bruch (KLE-001)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Kranenburger Bruch |
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Kennung: |
KLE-001 |
Ort: | Kranenburg |
Kreis: | Kleve |
Bezirksregierung: | Düsseldorf |
Digitalisierte Fläche: | 118,24 ha |
Offizielle Fläche: | 115,00 ha |
Flächenanzahl: | 2 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1981 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 2025 |
Schutzziel: | Die in Paragrph 2 naeher bezeichneten Flaechen in der Gemeinde Kranenburg, Kreis Kleve, werden als NSG festgesetzt. Das NSG umfasst den Bereich des nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) mit Ent- scheidung vom 7.12.2004 (Abl. EG Nr. L 387 S. 17) festgelegten Gebietes "DE -4202-301 NSG Kranen- burger Bruch"; es ist zudem Teil des nach der Richtlinie 79/409/EWG von der Landesregierung NRW erklaerten, mit Erlass des Ministerium fuer Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 17. Dezember 2004 -III-9-616.07.00.04- (MBl NRW. 2005 S. 66) bekannt gemachten und durch Paragraph 48c Abs. 5 des LG in der Fassung der Aenderung vom 01.03.2005 (GV. NRW. S. 191.) unter Schutz gestellten europaeischen "Vogelschutzgebietes , DE 4203-401 Unterer Niederrhein". Die Festsetzung erfolgt insbesondere a) Zur Erhaltung nachstehend naeher bezeichneter Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen, b) Zur Erhaltung und Entwicklung von artenreichen Flachlandmaehwiesen mit ihrer charakteristischen Vegetation, c) Zur Erhaltung und Entwicklung von artenreichen, extensiv genutzten Mager- und Feuchtgruenlandgesellschaften auf frischen und wechselfeuchten Standorten des Niedermoores in einer guten naturraumtypischen Auspraegung, d) Zur Erhaltung und Wiederherstellung der vielfaeltigen Feuchtbiotope, insbesondere der Hochstaudenfluren und Roehrichtgesellschaften mit Binsen-, Schilf- und Seggen- bestaenden, e) Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Stillgewaesser mit Verlandungs- und Schwimmblattgesellschaften mit Arten der Lemnetea (Wasserlinsen-Decken) und Potamogetonetea (Schwimmblatt u.Laichkrautgesellschaften), f) Zum Schutz der an diese Lebensraeume angepassten Arten von Flora und Fauna, sowie g) Zur Erhaltung der Brut-, Mauser-, Rast- und Nahrungsbiotope seltener und gefaehrdeter Vogelarten, insbesondere von Wiesenbruetern, Limikolen und Roehrichtbruetern, h) Zur Erhaltung und Entwicklung geeigneter Lebensraeume fuer die Arten Wasserralle, Blaukehlchen, Bekassine, Teichrohrsaenger, Pirol, Schwarzkehlchen, und Nachtigall, i) Zur Erhaltung und Entwicklung der besonders artenreichen Flora mit zahlreichen stark gefaehrdeten und vom Aussterben bedrohten Arten, unter anderem Fleischfarbenes Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata), Geflecktes Knabenkraut (Dactylorhiza maculata), Gewoehnlicher Wasserschlauch (Utricularia vulgaris), Quellgras (Catabrosa aquatica), Krebsschere (Stratiotes aloides), j) Zur Foerderung einer Kammmolchpopulation durch Erhaltung und Entwicklung ihrer aquatischen und terrestrischen Lebensraeume insbesondere der sonnenexponierten, tiefen, vegetationsreichen, permanenten oder spaet austrocknenden Laichgewaesser, der umgebenden Gruenlandflaechen mit eingestreuten Hecken und Gehoelzen als Sommerlebensraum sowie Stubben als Winterquartier und Erhaltung und Entwicklung von Wanderstrukturen mit Verbindung zu den Laichgewaessern wie Waldsaeume und andere bandfoermige Biotoptypen (Raine, Graeben, Hecken), k) Zur Erhaltung und Wiederherstellung dieses landesweit bedeutsamen Niedermoorkomplex, insbesondere der charakteristischen hydrogeologischen Verhaeltnisse und Boeden, l) Zur Erhaltung der besonderen Eigenart und Schoenheit dieses alten Niedermoores, insbesondere aus erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, m) Zur Erhaltung von zwei im Gebiet gelegenen Bunkeranlagen, die als schutzwuerdige Elemente (Fundstellennr. 3109 002 und 3109 006) der Kulturlandschaft bzw. als Bodendenkmal anzusprechen sind. Die Festsetzung erfolgt des weiteren a) Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG. Hierbei handelt es sich um den folgenden natuerlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH - Richtlinie: - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510), Anteil: 8 Prozent des Gesamtgebietes Repräsentativität: C Relative Fläche: C Erhaltungszustand: B Gesamtbeurteilung: C sowie b) Zum Schutz nachstehend genannter wildlebender Vogelarten gemaess Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europaeischen Gemeinschaften zur Erhaltung der wildleben- den Vogelarten vom 02. April 1979 (Abl. EG Nr. L 103 v om 25.04.1979 S. 1) (Vogelschutz-RL) im Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" mit Angabe der NATURA 2000 - Kennziffer, Populations- beschreibung und Gesamtgebietsbeurteilung a) Arten des Anhangs I: - Blaukehlchen (Luscinia svecica), A 272, ziehend / bruetend, C b) Arten nach Artikel 4 Abs. 2, die nicht in Anhang I aufgefuehrt sind; regelmaessig vorkommende Zugvoegel: - Teichrohrsaenger (Acrocephalus scirpaceus ), A 297, ziehend / bruetend, B - Bekassine (Gallinago gallinago), A 153, ziehend / bruetend, C - Nachtigall (Luscinia megarhynchos), A 271, ziehend / bruetend, C - Pirol (Oriolus oriolus), A 337, ziehend / bruetend, C - Wasserralle (Rallus aquaticus), A 118, ziehend / bruetend, C - Schwarzkehlchen (Saxicola torquata), A276, ziehend / bruetend, C. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4202-0701 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Kranenburger Bruch |
Link zur Karte: | BK-4202-0701 |
Objektbeschreibung: | Beim NSG Kranenburger Bruch handelt es sich um ein größeres Niedermoor in einer Altstromrinne am Rand der Rhein-Niederterrasse bei Kranenburg. Es wird durch zwei breitere Gräben im Norden und Süden begrenzt, im Osten durch einen Wirtschaftsweg, im Westen durch die Bundesstraße B 504, die einen kleinen Gebietsteil vom Hauptgebiet abtrennt. Ein Feldweg durchzieht das Gebiet von Nord nach Süd, bis auf diesen, einen Fußweg am Südrand des NSG und Teile eines größeren als Fischgewässer genutzten, relativ naturfernen Baggersees herrscht im Gebiet Betretungsverbot für die Öffentlichkeit. Die Besonderheit des Gebietes besteht in der gut ausgeprägten und naturraumtypischen, großflächigen artenreichen Feuchtgrünlandbereichen vor allem im Westen, ausgedehnten Schilf-Röhrichten mit Feuchtgebüschen und kleinen Erlen-Bruchwäldchen im Zentrum und im Osten des Gebiets sowie teils extensiv mit Rindern beweidetem, teils als Mähwiese genutztem, ebenfalls teils feuchtem Wirtschaftsgrünland im Nordteil des Bruchs. Mehrere Blänken und kleine Teiche sowie ein vor wenigen Jahren angelegtes, größeres Flachgewässer mit dichten Ufer-Röhrichten erhöhen die Lebensraumvielfalt ebenso viel zahlreiche parallel in Nord-Südrichtung verlaufende Gräben und Kleingehölze wie alte Baumreihen und -Gruppen, Einzelbäume, Kopfbaumreihen, Weißdorn-Hecken sowie Holunder-, Weißdorn- und Weiden-Gebüsche. Die außerordentliche Struktur- und Lebensraum-Vielfalt, die hydrologischen Gegebenheiten mit zufließendem nährstoffarmem Hangdruckwasser am nördlichen Hangfuß des Reichswalds und eine seit vielen Jahren praktizierte extensive Grünlandnutzung ohne nennenswerte Düngung hat zum Erhalt einer außerordentlich artenreichen Vegetation beigetragen. In vielen Bereichen fallen selten gewordene Arten der Nieder- und Anmoore wie Fieberklee, Blutwurz, Kamm- und Sumpffarn ins Auge, hinzu kommen seltene Wasserpflanzen wie der Gewöhnliche Wasserschlauch und der Froschbiss, im Westen blühen Tausende Exemplare von Knabenkräutern (offenbar nur noch Hybriden, keine "reinen" Arten mehr festgestellt), Hunderte Exemplare der Sumpf-Stendelwurz, wenige Bienen-Ragwurz-Exemplare, teilweise aspektbestimmend Klappertopf, lokal Zittergras, und ein kleiner Betsand der Draht-Segge (Carex diandra, RL 1). Das Kranenburger Bruch ist Lebensraum einer großen Zahl von - teilweise gefährdeten - Brutvogelarten (u.a. Wasserralle, Schwarzkehlchen, Teichrohrsänger, Nachtigall und Feldschwirl), zahlreiche Amphibien- (u.a. Kammmolch), Libellen-, Heuschrecken- und Schmetterlingsarten.Vorrangiges Entwicklungsziel ist die Erhaltung und Optimierung der auch kulturhistorisch überaus bedeutsamen rheinauennahen Niedermoorlandschaft. Die vielfältigen, artenreichen und typisch entwickelten nassen, feuchten und trockeneren Grünlandflächen mit Vorkommen zahlreicher gefährdeten Arten, die ausgedehnten Röhrichte und feuchten Weidengebüsche sowie die naturnahen und artenreichen Blänken und Teiche mit ihren angrenzenden Verlandungsbereichen sollten durch Beibehaltung der extensiven Nutzung bzw. Pflege, durch gelegentliche, etwa alle 5 Jahre stattfindende alternierende Pflegemahd der Schilfflächen und eine abschnittsweise Entschlammung verlandender Kleingewässer bzw. Neuanlage von Blänken erhalten bzw. optimiert werden. Das Gebiet ist Teil des Feuchtgebietes internationaler Bedeutung "Unterer Niederrhein" und damit unverzichtbarer Bestandteil des europaweiten Biotopverbundsystems. Es stellt einen außerordentlich bedeutsamen Trittstein in der Nord-Südachse des Rheinauenkorridors dar, dessen außerordentliche naturschutzfachliche Bedeutung im weiten Umkreis lediglich von dem auf niederländischem Gebiet gelegenen Niedermoor "De Bruuk" bei Groesbeek erreicht wird. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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