Inhalt:
Naturschutzgebiet Salmorth (KLE-004)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Salmorth |
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Kennung: |
KLE-004 |
Ort: | Kleve |
Kreis: | Kleve |
Bezirksregierung: | Düsseldorf |
Digitalisierte Fläche: | 1.055,38 ha |
Offizielle Fläche: | 1.047,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1987 |
Inkraft: | 2006 |
Außerkraft: | 2026 |
Schutzziel: | Schutzzweck (1) Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in der Stadt Kleve im Kreis Kleve werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet umfasst auch den Bereich des nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42) gemeldeten und in die Erste Liste der EU ? Kommission der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der atlantischen biogeografischen Region vom 07.12.2004 (Abl. EG Nr. 387/1 vom 29.12.2004) aufgenommen Gebietes DE-4102-302 "NSG Salmorth, nur Teilfläche". Weiterhin ist die gesamte Fläche Teil des nach der Richtlinie 79/409/EWG von der Landesregierung NRW erklärten, mit Erlass des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 17. Dezember 2004 - III-9-616.07.00.04- (MBl. NRW. 2005 S. 66) bekannt gemachten und durch § 48c Abs. 5 des Landschaftsgesetzes in der Fassung der Änderung vom 01. März 2005 (GV. NRW. S. 191) unter Schutz gestellten europäischen Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 "Unterer Niederrhein". (2) Die Festsetzung erfolgt zur Erhaltung von Lebensstätten und von Lebensgemeinschaften bestimmter wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tierarten, 1. insbesondere zur Erhaltung der Rast- und Äsungsplätze überwinternder Wildgänse, 2. zur Erhaltung der besonderen Eigenart und Schönheit der niederrheinischen bäuerlichen Kulturlandschaft, die besonders durch Hecken, Feldgehölze und Kopfbäume, durch Altwasser und Gräben sowie durch Wiesen- und Weidenutzung geprägt ist und sich durch charakteristische Lebensgemeinschaften auszeichnet, 3. zur Erhaltung der besonderen Eigenart und Schönheit der durch den Rhein geschaffenen naturräumlichen Strukturen der Flussmarschenlandschaft (Flutrinnen, Auskolkungen, Altarme, usw.), auch aus erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, 4. zur Erhaltung von für den unteren Niederrhein repräsentativen und aufgrund von Größe und Ausbildung landesweit bedeutsamen Altarmen und Flutrinnen des Rheins mit typischer Vegetationszonierung und zahlreichen auentypischen Strukturen. (3) Die Festsetzung erfolgt des weiteren zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG. Hierbei handelt es sich bei dem FFH-Gebiet DE-4102-302 "NSG Salmorth, nur Teilfläche" um die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH - Richtlinie: - Nährstoffärmere basenarme Stillgewässer (NATURA-2000-Code: 3130) - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (NATURA-2000-Code: 3150) - Schlammige Flussufer mit einjähriger Vegetation (NATURA-2000-Code: 3270) - Artenreiche Mähwiesen des Flach- und Hügellandes (NATURA-2000-Code: 6510) - Erlen-/ Eschenwald und Weichholzauenwald an Fließgewässern (NATURA-2000-Code: 91E0, prioritärer Lebensraum) - Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwald am Ufer großer Flüsse (NATURA-2000-Code: 91F0) sowie Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II nach der Richtlinie 92/43/EWG: mit Angabe der NATURA 2000 - Kennziffer - Kammmolch (Triturus cristatus), 1166 Weiterhin handelt es sich um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten vom 02. April 1979 (Abl. EG Nr. L 103 vom 25.04.1979 S. 1) (Vogel- schutz-RL) (mit Angabe der NATURA 2000 Kennziffer): a) Arten des Anhangs I - Rohrweihe (Circus aeruginosus), A081 - Wachtelkönig (Crex crex), A122 - Blaukehlchen (Luscinia svecica), A272 - Zwergsäger (Mergus albellus), A068 - Kampfläufer (Philomachus pugnax), A151 - Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria), A140 - Bruchwasserläufer (Tringa glareola), A166 - Eisvogel (Alcedo atthis), A229 - Weißwangengans (Branta leucopsis), A045 - Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger), A197 - Flussseeschwalbe (Sterna hirundo), A193 - Kornweihe (Circus cyaneus), A082 - Weißstorch (Ciconia ciconia), A031 - Singschwan (Cygnus cygnus), A038 - Zwergschwan (Cygnus columbianus bewickii), A037 b) regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht in Anhang I aufgeführt sind; - Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus), A297 - Löffelente (Anas clypeata), A056 - Krickente (Anas crecca), A052 - Pfeifente (Anas penelope), A050 - Knäkente (Anas querquedula), A055 - Schnatterente (Anas strepera), A051 - Bläßgans (Anser albifrons), A041 - Saatgans (Anser fabalis), A039 - Wiesenpieper (Anthus pratensis), A257 - Flußregenpfeifer (Charadrius dubius), A136 - Bekassine (Gallinago gallinago), A153 - Uferschnepfe (Limosa limosa), A156 - Nachtigall (Luscinia megarhynchos),A 271 - Gänsesänger (Mergus merganser), A070 - Großer Brachvogel (Numenius arquata), A160 - Pirol (Oriolus oriolus), A337 - Schwarzkehlchen (Saxicola torquata), A276 - Rotschenkel (Tringa totanus), A162 - Kiebitz (Vanellus vanellus), A142 - Waldwasserläufer (Tringa ochropus), A165 - Braunkehlchen (Saxicola rubetra), A275 - Grünschenkel (Tringa nebularia), A164 - Spießente (Anas acuta), A054 - Tafelente (Aythya ferina), A059 - Wasserralle (Rallus aquaticus), A118 - Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis), A004 |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4102-903 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Salmorth (Nördlicher Bereich, siehe Allgemeine Bemerkungen) |
Link zur Karte: | BK-4102-903 |
Objektbeschreibung: | Das NSG Salmorth ist Bestandteil des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein". Die überwiegende Fläche ist FFH-Gebiet. Das gesamte Gebiet ist Teil eines der bedeutendsten Wildgaenserastplaetze (Aesungs- und Schlafplatz fuer bis zu 30000 Wildgaense). Brut-, Rast- und Wintergebiet fuer viele vom Aussterben bedrohte Tierarten (v.a. Wat- und Wasservoegel). Wichtiger Bestandteil des NSG Salmorth ist die gleichnamige Halbinsel mit etwa 900 ha Groesse des insgesamt 1170 ha umfassenden Naturschutzgebietes. Sie liegt auf linksrheinischem Gebiet zwischen Rhein und Griethausener Altrhein und dehnt sich auf etwa 6,5 km Laenge bei einer Breite von durchschnittlich 1,2 -1,5 km aus. Die Strasse zwischen Griethausen und dem in Rheinnaehe gelegenen Fabrikgelaende Spyk grenzt das NSG nach Osten hin ab. Noerdlich bildet der Rhein die natuerliche Grenze des NSG, im Sueden der Griethausener Altrhein. Suedlich des Banndeichs bei Gut Hogefeld schliessen sich die "Rinderschen Kolke" an, eine Kette von Gewaessern, die sich bis zur Ortschaft Rindern zieht. (aktuelle Eigenbeschreibung des Gebietes liegt vor). Das Gebiet wird im Westen vom Drususdeichund im Osten von einem Entwaesserungsgraben begrenzt. Halbinsel Salmorth: Es handelt sich hierbei um eine durch Sommerdeiche geschuetzte Flussmarschlandschaft, die jaehrlich ueber weite Teile vom Rheinhochwasser ueberflutet wird. Der ueberflutete Bereich ist mit sandig-lehmigen sowie tonigen Sedimenten ueberdeckt, wobei gemaess Korngroessenverteilung der Sand groesstenteils in Flussnaehe abgelagert wird, mit zunehmender Entfernung vom Fluss lehmig-tonige Sedimente ueberwiegen. Im Nordwesten der Halbinsel liegt ihr einziger Ort, Schenkenschanz. Die westlich von Schenkenschanz tiefergelegenen Weiden werden vom Hochwasser zuerst betroffen. Auf ihnen sind altrheinwaerts Flutrasen und Nassweiden ausgebildet. Das Gebiet oestlich von Schenkenschanz ist in den hoeher gelegenen Bereichen durch Duengung, Entwaesserung und Bewirtschaftung als intensiv genutzte Fettweide ausgepraegt. In Senken, Mulden und Graeben stehen stellenweise Rohrglanzgras oder Schilfbestaende. Das Gelaende zeigt ein stark welliges Bodenrelief durchzogen von einigen Ost-West-Rinnen, die alle jedoch periodisch austrocknen. Die ehemals feucht-nassen Ost-West-Rinnen sind z.T. Standorte frueherer Flutrasen, die nach Ausgrenzung durch Zaeune brachgefallen sind und sich zu artenarmen Cirsium/Urtica/Agropyron-Bestaenden entwickelt haben. Es ueberwiegt Gruenland, vornehmlich als Maehweide genutzt. Auf forst- und landeseigenen Flaechen Nutzung durch extensive Beweidung gemaess Feuchtwiesenschutzprogramm NRW; hier hat sich die Ackerkratzdistel insbesondere in ueberstauten Bereichen teppichartig ausgebreitet. In den hoeher liegenden insbesondere oestlichen Gebieten herrscht Ackernutzung vor. Einige verstreut liegende Auskolkungen, z.T. mit Baumgruppen und Gruenlandbrachen umgeben. Entlang von Wegen und Graeben stehen noch einige Pappeln und Kopfbaumreihen. Rheinufer: Buhnen, die aus loser Gesteinsschuettung bestehen, sind etwa alle 200 m quer zur Stroemung hin angelegt. Vegetationsbestaende der Spuelsaeume bzw. der Ruderalfluren nehmen oftmals in Verzahnung mit den Flechtstraussgras-Flutrasen die tiefstgelegenen Flussuferbereiche ein. Rohrglanzgrasbestaende dringen flusswaerts in sie ein. Die landeinwaerts folgenden z.T. naturnahen Weidengebuesche umgeben bandartig bis abschnittsweise das Rheinufer. Z.T. aus Uferschutzgruenden neu angepflanzte Salix viminalis-Bestaende, die alle paar Jahre auf den Stock gesetzt werden, um dichter wieder aufzuwachsen. Aus floristisch-vegetationskundlicher Sicht ist dies jedoch problematisch, da dadurch z.B. im Nordwesten eine schuetzenswerte Sandvegetation zerstoert wird. Der Weidengebueschsaum steht auch in engem Kontakt zu Ufer- Hochstauden-Gesellschaften, mit bemerkenswerten Schling- und Rankenpflanzen und etlichen Neophyten. Der hoeher gelegene Silberweiden-Auwald ist auf Einzelexemplare bis allenfalls kleinere Baumgruppen an der Uferabbruchk |
Kennung: |
BK-4102-0701 |
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Objektbezeichnung: |
Rindernsche Kolke (Teilgebiet des NSG Salmorth) |
Link zur Karte: | BK-4102-0701 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfasst ein südlich des Banndeichs bei Gut Hogefeld gelegenes Teilgebiet des NSG Salmorth im Bereich einer alten Rheinstrom-Rinne. Zahlreiche Kolke sowie weitere Kleingewässer und Teiche stehen über einen grabenartigen Bachlauf miteinander in Verbindung, die Gewässer sind in eine teilweise durch Hecken, Gebüsche, Einzelbäume, (Kopf-) Baum-Reihen und -Gruppen reich gegliederte, überwiegend beweidete, typische Kulturlandschaft des Unteren Niederrheins eingebunden. Landschaftsprägend sind etwa 11 Kolke, deren Größe zwischen 500 Quadratmetern und 3 Hektar variiert, ergänzt durch mehrere kleinere Blänken (verlandete Kolke) und Teiche. Die meisten Gewässer weisen eine sehr artenreiche Unterwasser- und Schwimmblattvegetation auf, mit Beständen zahlreicher teils stark gefährdeter Arten wie Haar-, Spiegel- und Durchwachsenblättriges Laichkraut, Seekanne, Schwanenblume, Tannenwedel und Wasserfeder. Lediglich ein größeres Abgrabungsgewässer im Süden des Gebiets wird stark beangelt und ist als nicht naturnah einzustufen. Den westlichen Gebietsrand bildet von den Römern erbaute Drusus-Deich, der als erster Versuch einer Rhein-Regulierung gilt. Am Ostrand verläuft ein grabenartig ausgebautes Fließgewässer, der Zweistrom (Tweestrom) , der sich stellenweise durch Unterwasservegetation und Wasserlinsen-Bestände aufzeichnet. Das zumeist stärker reliefierte Grünland mit einigen Gräben wird im Norden intensiv mit Pferden, im Süden etwas extensiver mit Rindern beweidet und ist überwiegend durch Kleingehölze und zwei Feldgehölze gegliedert. Insbesondere ältere Kopfbaumweiden und alte Einzelbäume (v.a. Hybrid-Pappeln, Eichen, Eschen) bieten Höhlenbrütern und Fledermäusen einen wertvollen Lebensraum. Die Bewirtschaftungsintensität ist fast durchgängig zu hoch, an einigen stark zertretenen Kolkrändern können sich wegen starker Beweidung und Viehtritt keine Röhrichte und Seggenrieder entwickeln. Röhrichte, Flutrasen und Feuchtgrünland finden sich kleinflächig vor allem im mittleren Gebietsteil, im Norden fallen einzelne magere Bereiche mit Rotschwingel-Weiden ins Auge, die jedoch nur wenige regelmäßige Magerkeitszeiger aufweisen. Früher nachgewiesene magere Grünlandarten wie der Wiesen-Kümmel (Carum carvi) oder die Wiesen-Gerste (Hordeum secalinum) konnten aktuell nicht bestätigt werden. Vorrangiges Entwicklungsziel ist die Erhaltung und Optimierung der auch kulturhistorisch überaus bedeutsamen Rhein-Auenlandschaft. Die naturnahen und artenreichen Kolke, Blänken und Teiche mit ihren angrenzenden Verlandungsbereichen, mit Röhrichten, Seggenriedern und anschließenden Feuchtgrünlandflächen sollten durch eine Extensivierung der Grünlandnutzung gefördert werden, was auch zu einer Abnahme der Eutrophierungstendenz führen würde, die sich vor allem in den größeren Kolken durch eine Verschiebung von mesotrophen zu eutrophen Bedingungen seit Jahrzehnten zeigt. Eine extensive Grünlandnutzung wird auch zu einer Förderung und Entwicklung von artenreichem, rheinauentypischem Magergrünland führen, welches aktuell im Gebiet nur in artenarmer Ausprägung vorhanden ist. Das Gebiet ist im Verbund mit den übrigen Flächen des NSG Salmorth Teil des Feuchtgebietes internationaler Bedeutung "Unterer Niederrhein" und damit unverzichtbarer Bestandteil des europaweiten Biotopverbundsystems. Es stellt ein bedeutsames Verbundzentrum in der Nord-Südachse des Rheinauenkorridors dar. |
Kennung: |
BK-4102-0002 |
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Objektbezeichnung: |
Rhein-Fischschutzzone Salmorth |
Link zur Karte: | BK-4102-0002 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfasst den knapp 8,5 km langen Rheinuferabschnitt im NSG Salmorth westlich von Emmerich, einschließlich des Mündungsbereiches des Griethauser Altrheins nördlich Schenkenschanz bis zur Landesgrenze und von der Fahrrinne bis zu den Üferwällen bzw. Uferböschungskanten, Es ist Teil der schutzwürdigen Abschnitte des Rheins "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef", die sich durch Flach- und Ruhigwasserzonen insbesondere zwischen den Buhnenfeldern sowie Bereiche mit langsamer Strömung auszeichnen; die Sohle ist kiesig-sandig mit zum Teil organischer Auflage. Stellenweise finden sich Muschelschalenauflagen. Mit Ausnahme eines etwa 1 km langen Abschnitts an bzw. unterhalb der Einmündung des Griethauser Altrheins sowie eines knapp 400 m langen Abschnitts am östlichen Gebietsrand (beide Uferabschnitte sind mit Steinschüttungen befestigt) wird der Rheinlauf durch kürzere Buhnen reguliert. Der Abschnitt bei Schenkenschanz bildet einen "Halbinselbereich", dessen Ufer mit Ausnahme eines etwa 1 km langen Abschnitts an bzw. unterhalb der Einmündung des Griethauser Altrheins sowie eines knapp 400 m langen Abschnitts am südöstlichen Gebietsrand (beide Uferabschnitte mit Steinschüttungen befestigt) sind. Der Rheinlauf wird durch kürzere Buhnen reguliert, wobei das in den Buhnenfeldern sanft bis mäßig ansteigende Ufer von ausgedehnten überwiegend sandigen bis stellenweise kiesig-sandigen Ablagerungen geprägt sind. Landseitig setzt sich die Fischschutzzonezone noch weiter auf dem Gebiet des bestehenden Naturschutzgebietes "Salmorth" fort Die offenen Uferbereiche sind stellenweise von Vegetationsbeständen der Spülsaeume bzw. der Schlammuferfluren besiedelt, die im Sommer 2018 durch die extrem niedrige Wasserführung des Rheins in nahezu maximaler Ausdehnung auftraten. Höher gelegene, offene Bereiche mit festgelegtem Substrat sind durch unterschiedliche, mehr oder weniger dichte feuchte oder trockene Hochstaudenfluren besiedelt. Sie sind durchsetzt mit Flutrasen, Röhricht- oder Ruderalfluren und aufkommenden Gehölzen. Eingestreut finden sich Neophyten. Ein Großteil der Uferbereiche bis zur Böschungskante wird von naturnahen Uferweidengebüschen und Silberweiden-Auenwaldbereichen besiedelt. Teils mit bemerkenswerten Schling- und Rankenpflanzen und etlichen Neophyten. Aus Uferschutzgründen angepflanzte Salix viminalis-Bestände, die alle paar Jahre auf den Stock gesetzt werden, um dichter wieder aufzuwachsen. Abschnittsweise dominieren Pappelbestände, inwieweit es sich um autochthone Bestände der heimischen Schwarzpappel handelt ist zu klären. Vor allem am Nordrand des Gebietes erstrecken sich entlang des Rheinufers sandig- trockene Uferwälle. Auf diesen ungenutzten, von Hochwässern regelmäßig beeinflußten Geländestreifen haben sich Weiden-Ufergebüsche, Silberweiden-Auwaldbestände, Schlammuferfluren, verschiedene Staudenfluren sowie Sand- und Pionierrasen herausgebildet. Durch Aufsandungen, kleine Uferabbrüche und extreme, wechseltrockene Standortbedingungen ist hier eine gewisse Dynamik wirksam, die diesen langen Rheinuferabschnitt im Hinblick auf Biodiversität zu einem besonders wertvollen Teil des NSG Salmorth macht. Der Altrhein im oberen Abschnitt bei Bimmen ist kanalmäßig ausgebaut mit fester Basaltschüttung und Ufergehölzen ausgebaut, Auch hier sind die trockengfallenen Uferabschnitte mit dichten Chenopodion rubri-Beständen besiedelt. Problematisch ist allgemein die zunehmende Ausbreitung von Neophyten wie Acer negundo, Goldrute und in bisher geringerem Maße Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera). Weitere Beeinträchtigungen ergeben sich durch Freizeitaktivitäten wie Angeln, Lagern, Feuerstellen, freilaufende Hunde und Müllablagerungen auch durch Treibgut (insbesondere Kunststoffteile). Der Rheinabschnitt besitzt eine besondere limnologische und für die Fischfaune maßgebliche Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch-, Nahrungs-, und Ruhehabitate insbesondere für die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Wanderfische, aber auch für Nichtwanderfische. Die Uferbereiche sind bed |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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