Inhalt:
Naturschutzgebiet Altrhein Reeser-Eyland (KLE-030neu)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Altrhein Reeser-Eyland |
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Kennung: |
KLE-030neu |
Ort: | Rees |
Kreis: | Kleve |
Bezirksregierung: | Düsseldorf |
Digitalisierte Fläche: | 43,08 ha |
Offizielle Fläche: | 43,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1986 |
Inkraft: | 2010 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Schutzzweck Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) LG, insbesondere: - zur Erhaltung und Entwicklung des für den Unteren Niederrhein repräsentativen und gut erhaltenen Altrheins mit typischer Zonierung von unterschiedlichen Sukzessionsstadien (Röhrichte und Schlammfluren) sowie einem wichtigen Vorkommen des Bitterlings, - zur Erhaltung der Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum und der Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft (Moorgleye, Anmoorgleye, Nassgleye, z.T. Gleye mit natürlichem Wasserhaushalt oder nur geringfügig abgesenkten Wasserständen, regional Auenböden mit rezenter Überflutung, Para-braunerden und Braunauenböden), - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wild lebenden Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs.4 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21. 05. 1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42). Es handelt es sich um folgende natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH-Richtlinie: Natürliche eutrophe Seen und Altarme (NATURA-2000-Code: 3150) Erlen-Eschen und Weichholz-Auenwälder (NATURA-2000-Code: 91E0 - prioritärer Lebensraum) Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (NATURA-2000-Code: 3270) sowie Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II nach der Richtlinie 92/43/EWG: mit Angabe der NATURA 2000 Kennziffer Groppe (Cottus gobio), 1163 Bitterling (Rhodeus sericeus amarus), 1134 Das Naturschutzgebiet ist außerdem Teil des nach der Richtlinie 79/409/EWG von der Landesregierung NRW erklärten, mit Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 17. Dezember 2004 -III-9- 616.07.00.04- (MBl. NRW. 2005 S. 66) bekannt gemachten und durch § 48c Abs. 5 LG unter Schutz gestellten europäischen "Vogelschutzgebietes DE-4203-401 Unterer Niederrhein. Die Festsetzung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung der Brut-, Nahrungs- und Überwinterungsbiotope seltener Wat- und Wiesenvögel und der Rast- und Äsungsplätze überwinternder Wildgänse. Die Festsetzung erfolgt des weiteren zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume von Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten vom 02. April 1979 (Abl. EG Nr. L 103 vom 25.04.1979 S. 1) (Vogelschutz-RL) des "Vogelschutzgebietes ,DE-4203-401 Unterer Niederrhein"" (mit Angabe der NATURA 2000 - Kennziffer): a) Arten des Anhangs I - Rohrweihe (Circus aeruginosus), A081 - Wachtelkönig (Crex crex), A122 - Blaukehlchen (Luscinia svecica), A272 - Zwergsäger (Mergus albellus), A068, überwinternd - Kampfläufer (Philomachus pugnax), A151 - Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria), A140 - Bruchwasserläufer (Tringa glareola), A166 - Eisvogel (Alcedo atthis), A229 - Weißwangengans (Branta leucopsis), A045 - Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger), A197 - Flussseeschwalbe (Sterna hirundo), A193 - Kornweihe (Circus cyaneus), A082 - Weißstorch (Ciconia ciconia), A031 - Singschwan (Cygnus cygnus), A038, überwinternd - Zwergschwan (Cygnus columbianus bewickii), A037, überwinternd b) regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht in Anhang I aufgeführt sind; - Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus), A297, brütend - Löffelente (Anas clypeata), A056, auf dem Durchzug - Krickente (Anas crecca), A052 - Pfeifente (Anas penelope), A050 - Knäkente (Anas querquedula), A055, auf dem Durchzug - Schnatterente (Anas strepera), A051, auf dem Durchzug - Bläßgans (Anser albifrons), A041 - Saatgans (Anser fabalis), A039 - Wiesenpieper (Anthus pratensis), A257 - Flußregenpfeifer (Charadrius dubius), A136 - Bekassine (Gallinago gallinago), A153 - Uferschnepfe (Limosa limosa), A156 - Nachtigall (Luscinia megarhynchos),A 271 - Gänsesänger (Mergus merganser), A070, überwinternd - Großer Brachvogel (Numenius arquata), A160 - Pirol (Oriolus oriolus), A337 - Schwarzkehlchen (Saxicola torquata), A276 - Rotschenkel (Tringa totanus), A162 - Kiebitz (Vanellus vanellus), A142 - Waldwasserläufer (Tringa ochropus), A165 - Braunkehlchen (Saxicola rubetra), A275 - Grünschenkel (Tringa nebularia), A164 - Spießente (Anas acuta), A054 - Tafelente (Aythya ferina), A059 - Wasserralle (Rallus aquaticus), A118 - Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis), A004 Die jeweils aktuelle Darstellung der schützenswerten "NATURA 2000" Lebensräume und Arten sowie ihrer Beurteilung ergibt sich aus den Standarddatenbögen, die im Internet unter www.natura2000.munlv.nrw.de eingesehen werden können. Schutzziele: Schutzziele und Maßnahmen auf der Grundlage des Schutzzweckes sind: a) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewässer mit Arten der Charetea, Lemnetea und Potamogetonetea und der typischen Fauna durch: - Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe, - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen, - Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der (Freizeit-)Nutzung des Gewässers auf ein naturverträgliches Maß. b) Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts. c) Erhaltung und Entwicklung der Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch: - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Vermehrung der Weichholzauenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzession, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Höhlen- und Altbäumen - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen, - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser -und/oder Überflutungsverhältnisse, - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen. d) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen der schlammigen Flussufer mit Vegetation der Verbände Chenopodion rubri (p.p.) und Bidention (p.p.) und ihrer typischen Fauna durch: - Erhaltung und Entwicklung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik, - möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen (insbesondere von Schadstoffen), Schaffung von Pufferzonen, - Vermeidung von Trittschäden, ggf. Regelung von (Freizeit-)Nutzungen, - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue. e) Erhaltung und Förderung der Bitterling-Population durch: - Erhaltung und Entwicklung von mäßig eutrophen Stillgewässern, Altarmen oder schwach strömenden Fließgewässern mit organischer Auflage auf sandigem Untergrund, Wasserpflanzenbeständen und mit zur Eiablage notwendigen Großmuschelvorkommen, - Vermeidung von Verschlammungen, - Wiederherstellung der Aue mit Altarmen und Altwässern im Unterlauf der Flüsse, - Vermeidung von Faunenverfälschungen (kein Einbringen nicht einheimischer Bitterlinge). f) Erhaltung der Altstromrinne als Geotop, das Erkenntnisse über die jüngste erdgeschichtliche Entwicklung der Niederrhein-Landschaft vermittelt. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-KLE-00023 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Altrhein Reeser Eyland |
Link zur Karte: | BK-KLE-00023 |
Objektbeschreibung: | Reeser Altrhein mit begleitenden Gruenlandflaechen im Rheinvorland. Der bogenförmige Altarm liegt in einer schmalen Rinne zwischen Reeser Eyland und Banndeich. Der ca. 3,5 km lange Altrhein muendet am suedlichen Stadtrand von Rees in den Rhein. Sein Lauf ist unterschiedlich stark verlandet. Im unteren Abschnitt ist er ca. 400m oberhalb der Mündung durch eine Sohlschwelle aufgestaut. Der Oberlauf wird bis zum Woyershof von der Bislicher Ley gebildet. Er ist vollständig verlandet. Die grabenförmige Ley zieht sich flach eingetieft durch brachliegende Rohrglanzgras-Röhrichte und Hochstaudenfluren. Sie führt nur temporär Wasser und liegt lange Zeit im Sommer und Herbst trocken. Die flach-schlammigen Altarm-Reste und Kolke im nördlich anschließenden Abschnitt fallen in niederschlagsarmen Jahren weitgehend trocken. Lediglich ein teichähnlicher Altarm mit ausgedehnten Teichrosen-Schwimmblattbeständen und gut entwickelten Uferröhrichten am ehemaligen Wirtshaus Bellevue führt das ganze Jahr über Wasser. In Hoehe von Bergswick mündet die Haffensche Landwehr in den Altrhein und speist den Mittel- und Unterlauf ganzjährig. Es kommt hier also auch bei niedrigen Wasserständen nicht zum gänzlichen Austrocknen von Altarmabschnitten. Am Mittellauf erstrecken sich beidseitig sehr artenreiche Uferröhrichte. Auf flachen Schlammufern entwickeln sich zeitweilig Zwergbinsen- und Zweizahnfluren. Stellenweise sind Teichrosen und in manchen Jahren auch Unterwasserdickichte aspektbestimmend. In Hoehe des Gehoeftes Wolfers liegt ein Kolk isoliert vom Altrhein im Grünland mit Teichrosen-Beständen und einem dichten Silberweiden-Ufergehölz an den Böschungen. Der bachähnliche Unterlauf unterhalb der Stauschwelle ist vor der Muendung stark eingetieft. Im Muendungsbereich zum Rheinstrom ist ein Silberweiden-Auwald entwickelt. Das Grünland in Ufernähe ist auf weiten Strecken extensiviert worden, so dass sich schmale Zonen mit Feuchtgrünland regeneriert haben. Am Westrand des Mittellaufs haben sich zudem bunte Glatthaferwiesen unterschiedlicher Ausprägung entwickelt. Die meisten Ufer sind seit Jahrzehnten abgezäunt und inzwischen überwiegend von Brennessel- Rohrglanzgras-Staudenfluren bewachsen. An wenigen Abschnitten reicht die Beweidung noch bis an die Wasserlinie. Hier sind artenreiche Flutrasen und Röhricht-Initialstadien ausgebildet. Große Grünlandflächen an der Deichflanke und am Unterlauf sind sehr artenarmes und großflächig monotones Intensivgrünland. Pappel- und Silberweidengruppen, Kopfweiden, Solitärweiden, Weiden-Ufergehölze und Einzelsträucher stehen am Gewaesser oder an Parzellengrenzen im Grünland und bereichern das Landschaftsbild. Wertigkeit: Der Altrhein und Reesereyland liegen im Ueberflutungsbereich des Rheins. Der Altrhein und angrenzende Uferzonen werden bei Hochwässern regelmäßig überflutet. Der Reeser Altrhein ist einer der letzten vier Altrheine dieses Typs am Niederrhein mit interessanten Verlandungsphasen (Rheinuferschutzgebiet). Das Gebiet repräsentiert ein typischen Ausschnitt der nicht eingedeichten Rheinauenlandschaft und hat landesweite Bedeutung. Mit seinen angrenzenden, überwiegend extensiv bewirtschafteten Gruenlandflaechen und den Verlandungsbereichen mit unterschiedlichen Sukzessionsstadien stellt der Reeser Altrhein eine bedeutendes Gebiet fuer (rastende) Wat- und Wasservoegel dar. Eine besondere Bedeutung hat es im Winter als Rast- und Nahrungsgebiet für nordische Wildgänse. Es hat große floristisch-vegetationskundliche Bedeutung (Röhrichtarten, Schwimmmblattpflanzen, Grünlandkräuter und -gräser). Biotopverbund: Das NSG Reeser Altrhein ist durch seine Lage im Deichvorland und das naturnahe Wasserregime mit alljährlichen Überschwemmungen von großer Bedeutung im Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein". Es gehört auch zum Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung gemaess RAMSAR-Konvention. An der Mündung grenzt das Gebiet an das FFH-Gebiet "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" an. Es bildet dort einen Biotopkomplex aus auentypischen Lebenräumen mit Weichholz-Auenwald, flach überströmten Kiesbänken, Schlammuferfluren. Diese Einmündung eines Nebengewässers in den Rheinstrom hat herausragende Bedeutung für die Fischfauna. Der Reeser Altrhein ist Bindeglied zwischen Rheinstrom und Haffenscher Landwehr, die einen großen Einzugbereich mit einer Kette weiterer Gewässer (Hagener Meer, Lange Renne, Baggerseen in Wesel) erschließt. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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