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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Sandberg <D> (ME-035)

Objektbezeichnung:

NSG Sandberg <D>

Kennung:

ME-035

Ort: Hilden
Kreis: Mettmann
Bezirksregierung: Düsseldorf
Digitalisierte Fläche: 9,22 ha
Offizielle Fläche: 9,00 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1993
Inkraft: 2012
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Im Gebiet sind folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG
(FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 vertreten:

- Trockene Heidegebiete (4030).

Ausserdem ist folgende Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie vertreten:

- Zauneidechse.

Die Festsetzung des NSG erfolgt gemaess § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG,
insbesondere:

- Wegen der Lage des Gebietes innerhalb des FFH-Gebietes "Hilden-Spoerkelnbruch" - DE 4807-302,
- Zur Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung von Lebensraeumen und zur Foerderung
von Arten, die in den Anhaengen der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie aufgefuehrt sind,
- Zur Erhaltung der Calluna-Heide,
- Zur Wiederherstellung einer Lebensstaette fuer mehrere daran angepasste Tier- und Pflanzenarten,

- Wegen seines Entwicklungspotenzials,
- Wegen des Vorkommens eines gefaehrdeten Biotoptypes,
- Wegen seiner regionalen Bedeutung.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4807-0125
Kennung:

BK-4807-0125

Objektbezeichnung:

Sandberg, südöstlich der Hildener Heide

Link zur Karte: BK-4807-0125
Objektbeschreibung: Das NSG Sandberg ist eine Kuppe, deren Hänge mit ausgedehnten Besenheide-Beständen mit Übergang zu Sandtrockenrasen - bedeckt sind. Die Kuppe selbst ist aufgrund starker Trittbelastung fast vegetationsfrei, an geringer frequentierten Rändern wachsen Arten der annuellen Sandtrockenrasen. Am Nordrand des NSG ist die Verbuschung bereits weit fortgeschritten. Neben ausgedehnten Brombeer- und Faulbaumgebüschen sind auch ältere Baumbestände - überwiegend mit Stieleiche, Sandbirke und Eberesche - vorhanden. Dazwischen liegen Teilflächen mit Pfeifengras und Adlerfarn. Der südliche Rand des NSG wird von einem geschlossenen Birken- Eichenwald gebildet. Am äußersten Südrand wurde Buchenwald angepflanzt. Im Ostteil des Waldes dominiert die Sandbirke, während im Westteil die Stieleiche stärker vertreten ist. Der Unterwuchs ist zumeist nur spärlich und artenarm. Die Calluna-Flächen sind in ihrer Ausdehnung und Ausprägung für den Kreis Mettmann einzigartig. Der Sandberg ist eine von mehreren NSG-Teilflächen im Hildener Stadtwald zwischen Hilden und Haan mit Moor- und Bruchwäldern, feuchten Eichen- Birkenwäldern, naturnahen Sandbächen, Feuchtheiderelikten und Trockenheide sowie Feuchtwiesen. Es bildet mit der Ohligser Heide und dem Further Moor einen Biotopverbund auf der Bergischen Heideterrasse, die sich bis zur Wahner Heide erstreckt. Hauptentwicklungsziel ist die Freistellung des Sandbergs durch Entbuschung und Entnahme von Einzelbäumen sowie Beweidung durch eine Hüteschafherde. Maßnahmen zur Besucherlenkung sollen die starken Trittschäden begrenzen.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
  • Buchenwald <AA0> (0,70 ha)
  • Birken-Eichenmischwald <AB2> (0,80 ha)
  • Birkenwald <AD0> (0,40 ha)
  • Eichen-Birkenmischwald <AD1> (2,60 ha)
  • Gebüsch, Strauchgruppe <BB0> (1,30 ha)
  • Calluna- bzw. Sandheide <DA1> (2,40 ha)
  • Degenerierte Calluna-Heide <DA2> (0,30 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
  • Zauneidechse (Lacerta agilis) <RL 2>
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Adlerfarn (Pteridium aquilinum)
  • Besenheide (Calluna vulgaris)
  • Blutwurz (Potentilla erecta)
  • Borstgras (Nardus stricta)
  • Brombeere (unbestimmt) (Rubus spec.)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Gewöhnlicher Reiherschnabel (Erodium cicutarium)
  • Harzer Labkraut (Galium saxatile)
  • Kleiner Sauerampfer (Rumex acetosella subsp. acetosella)
  • Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella)
  • Moor-Birke (Betula pubescens)
  • Pfeifengras (Molinia caerulea)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Weicher Storchschnabel (Geranium molle)
  • Weissklee (Trifolium repens)
  • Zwerg-Filzkraut (Filago minima)
Tierarten:
  • Zauneidechse (Lacerta agilis)
Schutzziele:
  • Erhalt, Optimierung und Vergrößerung der Calluna-Flächen und Sandtrockenrasen durch extensive Beweidung mit Schafen und Ziegen und Entbuschung. Erhalt der strukturreichen Gebüsche im Randbereich. Eindämmung der Eutrophierung durch Einschränkung des dichten Netzes an Wegen und Trampelpfaden und durch Besucherlenkung.
Gefährdungen:
  • freilaufende Hunde (SP) (Eutrophierung durch große ZAhl an freilaufenden Hunden)
  • Isolation von Lebensgemeinschaften (Heidefläche)
  • Trampelpfad (SP)
  • Trittschaeden (SP)
  • Verbuschung
Maßnahmen:
  • abplaggen, organische Bodenauflage entfernen
  • Bekaempfung des Adlerfarnes durch Knueppeln
  • Entbuschen einer Flaeche
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Beweidung
  • Schilder aufstellen, Einzaeunen (betreten verhindern)
  • Wald in Heide umwandeln
  • Weg einziehen
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