Inhalt:
Naturschutzgebiet Elberndorfer Bachtal <VO> (SI-040)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Elberndorfer Bachtal <VO> |
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Kennung: |
SI-040 |
Ort: | Hilchenbach |
Kreis: | Siegen-Wittgenstein |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 81,29 ha |
Offizielle Fläche: | 110,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1996 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 2024 |
Schutzziel: | |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5015-0014 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Elbendorfer Bachtal, Gemeindegebiet Hilchenbach |
Link zur Karte: | BK-5015-0014 |
Objektbeschreibung: | Der naturnah ausgebildete Elberndorfer Bach fließt durch ein großflächiges, durchgängiges Talsystem mit halboffenem Charakter, welches überwiegend von Fichtenforsten umgeben ist. Der Bach ist weitgehend nicht reguliert und mäandriert im mittleren und unteren Abschnitt frei durch das Muldental. Seine Sohle ist überwiegend kiesig, bietet aber eine natürliche Substratvielfalt, Prall- und Gleithänge finden sich ebenso wie Kolke, Abbruchkanten und Unterstände. Die schmale Bachaue wird überwiegend von Gebüschen aus Ohr- und Grauweide eingenommen sowie von bachbegleitenden Birkengehölzen die eine Wiederbewaldung der teilweise brach gefallenen Feuchtgrünländer einleiten. Weiterhin werden große Teile von Grünlandbrachen eingenommen, die ein eng verzahntes Mosaik aus Röhrichten (hauptsächlich Rohrglanzgras), Hochstaudenfluren, Quellmooren und Seggenriedern bilden. Im NW des Gebietes vereint sich das Tal des Bastseifens mit dem Elberndorfer Bachtal durch den Zusammenfluss der Bäche. Das Tal des Bastseifens weitet sich in seinem nordöstlich liegenden Oberlauf auf. Hier befindet sich neben einer Goldhaferwiese ein sehr ausgedehntes Übergangsmoor mit Beständen des Scheiden-Wollgrases sowie der Kriechweide. Auf der Moorfläche haben sich Gebüschkomplexe aus überwiegend Ohrweiden etabliert, zudem weist die Dominanz des Pfeifengrases auf offensichtlich gestörte Wasserverhältnisse hin. weiter nördlich, durch einen Wirtschaftsweg und einen Fichtenforts davon getrennt, liegen Wirtschaftsgrünland sowie einige Fischteiche. Böschungen am Talrand (geteerter Forstweg) sind oft mit weiteren Laubgehölzen sowie einzeln stehenden, älteren Fichten bewachsen. Im unteren Talabschnitt befindet sich ein Teich mit Flachwasserbereichen und ausgeprägten Verlandungsbereich mit kleinflächigen aber gut ausgebildeten Übergangsmooren. Hier findet sich ein Bestand der Sumpf-Calla der offensichtlich angesalbt wurde. Insgesamt ist das Tal durch Gehölze, Brachflächen mit verschiedenen Aspekten, extensiv genutztem Grünland und Kleingewässern reich gegliedert, nicht standortgerechte Fichtenparzellen in der Aue sind in den letzten Jahren nahezu vollständig entfernt worden. Diesem Teilgebiet des FFH-Gebietes Elberndorfer und Oberes Zinser Bachtal kommt aufgrund der Flächengröße und der gut ausgebildeten Bächen und begleitenden Biotoptypen eine hervorragende Bedeutung für die Erhaltung der Lebensgemeinschaften naturnaher, Mittelgebirgsbächen, Bruchwälder, Quellmoore und Feuchtgrünland zu. Erwähnenswert ist ebenfalls das fast vollständige Absenz von Neophyten wie Großblütiges Springkraut im Auenbereich. Auch die als Nährstoffzeiger geltende Brennnessel kommt nur in sehr geringen Deckungsgraden und nicht dominanzbildend vor. Das Gebiet ist als überregional bedeutendes Fließgewässersystem im Kontext des landesweiten Biotopverbundes naturnaher Fließgewässer zu werten. Prioritäres Schutzziel ist die Erhaltung der Gewässerdynamik der Bäche, die Erhaltung der Quellen und Quellmoore sowie der Bruchwälder durch Erhaltung und Verbesserung des Wasserregimes. Zudem sollten weitere Bereiche der Auen schonend von Fichten freigestellt werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§62): | |
Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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