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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Feuchtwiese Hansell (ST-038)

Objektbezeichnung:

NSG Feuchtwiese Hansell

Kennung:

ST-038

Ort: Altenberge
Kreis: Steinfurt
Bezirksregierung: Münster
Digitalisierte Fläche: 17,94 ha
Offizielle Fläche: 18,00 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: VO rechtskraeftig
Inkraft seit: 1984
Inkraft: 2012
Außerkraft: 2032
Schutzziel:
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-3911-901
Kennung:

BK-3911-901

Objektbezeichnung:

NSG Feuchtwiese Hansell

Link zur Karte: BK-3911-901
Objektbeschreibung: Das Naturschutzgebiet "Feuchtwiese Hansell" liegt inmitten einer noch recht gebüsch- und heckenreichen Landschaft. Naturräumlich liegt es auf der Grenze zwischen den Ausläufern des Altenberger Höhenrückens und der Reckenfelder Sandebene. Unter dem Einfluss des oberflächennahen Grundwassers haben sich aus Wiesentonmergeln und Flugsandablagerungen verschiedene Gley-Böden entwickelt. Nach ergiebigen Niederschlägen und während der Winter- und Frühjahrsmonate kommt es auf den Tonböden des Gebietes zu Überstauungen und länger andauernder Oberflächenvernässung. Den Kern des Naturschutzgebietes bildet eine große, überwiegend wechselfeuchte Grünlandfläche, die allseitig von Hecken oder Gehölzbeständen umgeben ist. Die relative Nährstoffarmut, kleinflächig wechselnde Bodenzusammensetzung und geringe Niveauunterschiede bedingen ein artenreiches Vegetationsmosaik. Umgeben ist die Grünlandfläche im Norden, Osten und Süden von Ufergehölzen, Gebüschen und Gehölzstreifen. Im Nordwesten grenzt die Fläche an einen Acker. Im Grünland bzw. an dessen Rand liegen einige flache, verlandende Tümpel, in denen noch Reste an Wasser- und Sumpfpflanzengesellschaften zu finden sind. Diese Tümpel sind zudem wichtige Lebensräume für Amphibien und Libellen. Der Gröverbach bildet die Nordostgrenze des Gebietes. Westlich der Grünlandfläche stockt ein junger Birkenmischwald mit einheimischen Laubbaumarten. Umgeben wird der junge Wald von einem Streifen mit alten Eichen, Buchen und Hainbuchen. Südlich des Waldes befindet sich, vom Naturschutzgebiet durch eine Straße getrennt, ein Eichen-Buchenwald, der stellenweise mit Fichtenaufgeforstet ist. Die vielen verschiedenen Ausprägungen des Feucht- und Nassgrünlandes bilden das typische Bild eines Feuchtgrünlandgebietes, das in diesem Naturraum von besonderer Bedeutung ist. So wird der größte Teil des Grünlandes von einer feuchten bis wechselfeuchten Ausbildung der Weidelgras-Weißklee-Weide eingenommen. Flache Mulden werden von Flutrasengesellschaften besiedelt, während Bereiche mit höherem Sandanteil im Boden teilweise durch Magerkeitszeiger gekennzeichnet sind. Durch derzeit vermehrte Schnittnutzung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes nimmt der Anteil an Frisch- und Feuchtwiesen zu. Der Südwestliche Teil der Weide ist den nach § 42 geschützten "Seggen- und binsenreichen Nasswiesen" zuzuordnen. Neben den Besonderheiten des Grünlandes sind auch die alten Gehölzbestände am Gröverbach und in der westlichen Waldfläche hervorzuheben, die hohe Bedeutung für den Gehölzverbund des Naturraumes haben. Für den regionalen Biotopverbund nimmt der Feuchtgrünland-Gehölzkomplex des NSG Feuchtwiese Hansell eine zentrale Stellung ein. Für die Wiederentwicklung von Feuchtgebieten im nördlichen Kernmünsterland hat er eine hohe Bedeutung. Wichtiges Ziel ist die dauerhafte Sicherung des Feucht- und Nassgrünlandes durch extensive Nutzung über den Vertragsnaturschutz. Dabei sollten düngerlose Varianten Priorität haben. Darüber hinaus sind Alt- und Totholz in den vorhandenen Gehölzbeständen zu fördern. Der südlich der Straße liegende Wald, der für die im Naturschutzgebiet lebenden Amphibien ein Übersommerungs- und Überwinterungshabitat darstellt, sollte in das Naturschutzgebiet einbezogen werden.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (5,07 ha)
  • Kleingehölze (Alleen, linienförmige Gehölzstrukturen, Einzelbäume, Ufergehölze, flächige Gebüsche, Baumgruppen und Feldgehölze) (NB00) <NB00> (0,69 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes mesophiles Wirtschaftsgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NE00> (6,74 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Nass- und Feuchtgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NEC0> (1,13 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Fliessgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFM0> (0,15 ha)
Geschützte Biotope (§62):
Biotoptypen:
  • Buchen-Eichenmischwald <AB1> (0,90 ha)
  • Birkenmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AD7> (4,17 ha)
  • Hecke <BD0> (0,03 ha)
  • Gehölzstreifen <BD3> (0,09 ha)
  • Ufergehölz aus heimischen Laubbaumarten <BE5> (0,58 ha)
  • Fettwiese <EA0> (6,74 ha)
  • Flutrasen <EC5> (1,13 ha)
  • Tieflandbach <FM5> (0,15 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Adlerfarn (Pteridium aquilinum (subsp. aquilinum))
  • Asch-Weide Sa. (Salix cinerea agg.)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Eingriffliger Weissdorn (Crataegus monogyna)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Europäische Lärche (Larix decidua)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Feld-Ahorn (Acer campestre)
  • Fichte (Picea abies)
  • Grau-Pappel (Populus canescens (P. alba x tremula))
  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Hunds-Rose (Rosa canina)
  • Kleiner Dornfarn (Dryopteris carthusiana)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schlehe Sa. (Prunus spinosa agg.)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Silber-Weide (Salix alba)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhaltung und Wiederherstellung von Feuchtgrünland
Gefährdungen:
  • Duengung
  • Entwaesserung, Wasserentnahme, Wasserregime
  • Eutrophierung
  • Gruenlandbewirtschaftung, Beweidung zu intensiv (LW)
  • Jagd
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW)
  • Zerschneidung durch Strassenbau
Maßnahmen:
  • Anlegung von Gewaessern
  • Beschraenkung der Duengung
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Beweidung
  • Gruenland anlegen, wiederherstellen
  • Gruenlandnutzung beibehalten
  • Jagdausuebung beschraenken
  • naturnahe Gewaessergestaltung
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Pflege von Hecken
  • Umwandlung in bodenstaendigen Gehoelzbestand
  • Wiedervernaessung
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