Inhalt:
Naturschutzgebiet Krabach / Ravensteiner Bach (SU-116)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Krabach / Ravensteiner Bach |
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Kennung: |
SU-116 |
Ort: | Hennef |
Kreis: | Rhein-Sieg-Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 205,64 ha |
Offizielle Fläche: | 205,80 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2008 |
Inkraft: | 2008 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5210-0004 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Krabach / Ravensteiner Bach |
Link zur Karte: | BK-5210-0004 |
Objektbeschreibung: | Das NSG besteht im wesentlichen aus dem Tal des Krabachs mit Nebenläufen auf Hennefer Gemeindegebiet, wobei der Ravensteiner Bach der größte von diesen ist. Beide Bäche entspringen nahe dem Höhenrücken im Niederwesterwald, der die Wasserscheide zwischen dem Sieg- und Wiedsystem bildet und dem in etwa auch die Bundesstraße B8 folgt. Die häufig noch naturnah gewundenen Bäche werden an vielen Strecken durch Erlen-Auwälder gesäumt. Vereinzelt wurden Talbereiche aufgeforstet. Ansonsten prägt eine weitgehend extensive Grünlandwirtschaft die Talaue, während die Talhänge durch Wälder bestanden sind. Ein hoher Anteil der in das NSG einbezogenen Wälder sind naturnahe Buchen- und Eichen-Hainbuchen-Bestände. Die meist in einer dörflichen Plentnerwirtschaft betriebenen Laubwälder weisen nur stellenweise und dann nur verstreut altes Baumholz auf. In den weniger tief eingeschnittenen Talbereichen des Oberlaufes, besonders bei Lückert und Löbach herrscht eine mehr parkartige Landschaft vor, bei der schmale Gehölzzüge bzw. Feldgehölze an den Talflanken zu einer mehr offenen, durch Grünland geprägten Landschaft überleiten. In den Talläufen finden sich ferner einige Teichen und Tümpel eingestreut. Einige von diesen wurden aus der Nutzung genommen und weisen eine naturnahe Vegetation auf. Bedeutend sind einerseits die naturnahen Auwaldabschnitte, in denen oft eine naturnahe Abfolge von Sternmieren-Erlen-Auwäldern zu Eichen-Hainbuchenwäldern sowie zu den angrenzenden Buchenwäldern der Talflanke zu beobachten ist und die noch von einem natürlichen Überflutungsregime geprägt sind. Zum anderen zieht sich noch entlang der Täler (besonders Krabach) ein Netz von artenreichen, magerem (Feucht)grünland. Die seltene Kümmelblättrige Silge (Selinum carvifolium) ist für die hiesigen mageren Feuchtwiesen eine recht bezeichnende Art. Auwälder und Feuchtgrünland weisen im regionalen Vergleich noch einen guten Erhaltungszustand auf. Die geschützten Talsysteme sind ein wichtiger Kernraum des landesweiten Biotopverbundes wobei das Siegtal mit den Höhen des Vorderwesterwaldes und damit auch mit dem Gewässersystem der Wied verbunden wird. Das Krabachtal ist deshalb auch als "Gebiete für den Schutz der Natur" im Landesentwicklungsplan dargestellt. Bezeichnend sind dafür auch die in den obersten Abschnitten vorhandenen torfmoosreichen Quellwälder (wo sie an Ausprägungen der nahen Leuscheid erinnern) und die etwas reichern Grünlandflächen im unteren Teil, die mehr zur Siegaue vermitteln. In den Erhaltungszielen kommt es v.a. darauf an, ein durchgehendes Netz von offenen extensiven Grünlandflächen zu erhalten oder wieder herzustellen, als auch die naturnahen Waldzusammenhänge entlang der Gewässer zu fördern. Als solches ist das Gebiet eine wichtige Kulisse im Naturschutz-Großprojekt Chance 7. Das NSG sollte allerdings auch auf die Eitorfer Gemeindebereiche (mit v.a. bedeutsamen Grünlandflächen) erweitert werden, da nur so dem wichtigen Talverbund Rechnung getragen werden kann. So fehlt auch der untere schutzwürdige Teil des Krabachs, der bei Eitorf-Bach an die Sieg anbindet. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§62): | |
Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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