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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Nettbruch (VIE-019)

Objektbezeichnung:

NSG Nettbruch

Kennung:

VIE-019

Ort: Nettetal
Kreis: Viersen
Bezirksregierung: Düsseldorf
Digitalisierte Fläche: 2,15 ha
Offizielle Fläche: NaN ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1984
Inkraft: 1984
Außerkraft: 9999
Schutzziel:
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4703-0037
Kennung:

BK-4703-0037

Objektbezeichnung:

Nettebruch

Link zur Karte: BK-4703-0037
Objektbeschreibung: Das Naturschutzgebiet Nettebruch besteht aus dem südlichen Teil eines Sees (Nettebruch) mit kleinflächig angrenzenden Auwald-Weidengebüsch im Süden sowie einer schmalen Röhrichtfläche und einem Bruch-Weidengebüsch im Westen. Die Nette tritt von Südosten in das Gebiet ein. Ein weiterer Graben begrenzt das Gebiet im Westen. Weidenufergehölz und entwässerter Bruchwald bilden schmale Uferstreifen aus. Das Gebiet repräsentiert ein typisches Gewässer mit natürlichen Verlandungsbereich im niederrheinischen Tiefland. Das Vorhandensein wertvoller Feuchtlebensraüme in typischer Ausbildung zeichnet das Gebiet innerhalb der Schwalm-Nette Platte als schutzwürdig aus. Als Teilstück des landesweit bedeutsamen Biotopverbundsystems "Nettetal und Netteseen" ist das Gebiet ein sehr wichtiges vernetzendes Element. Durch seine Lage im Schwalm-Nette-Naturpark ist das Gebiet ein Trittstein im regionalen, landesweiten und europäischen Naturverbund. Es besitzt eine lokale Bedeutung für die Erholungsnutzung und die Naturerfahrung. Hauptentwicklungsziel ist der Erhalt von Feuchtlebensraum. Entwicklungsziel ist der Erhalt eines Sees mit ausgeprägter Verlandungszone, ausgedehnten Schilfröhricht, einer Seggen-Sumpfzone sowie artenreiches Weidengebüsch und Feuchtwald. Schutzziel ist der Erhalt eines ausgewogenen Naturhaushaltes, Sicherung der Vielfalt und Schönheit der Landschaft, der Verlandungszonen eutropher Gewässer, der Bruchwälder sowie der Bewahrung von Lebensstätten für, Pflanzen der Röhrichte, des Feuchtwaldes und den Lebensstätten von Vögeln, Libellen und Amphibien.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • <LRT-ID > (0,43 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Moor- und Bruchwaelder (nicht FFH-LRT) <NAC0> (0,18 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Suempfe, Riede und Roehrichte (nicht FFH-LRT) <NCC0> (0,00 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Stillgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFD0> (1,53 ha)
Geschützte Biotope (§62):
Biotoptypen:
  • Schwarzerlenwald <AC0> (0,18 ha)
  • Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten <BB11> (0,22 ha)
  • Ufergehölz aus heimischen Laubbaumarten <BE5> (0,18 ha)
  • Ufergehölz aus nicht heimischen Laubbaumarten <BE6> (0,00 ha)
  • Röhrichtbestand hochwüchsiger Arten <CF2> (0,00 ha)
  • Schilfröhricht <CF2a> (0,00 ha)
  • See <FA0> (1,53 ha)
  • Tieflandbach <FM5> (0,03 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Asch-Weide Sa. (Salix cinerea)
  • Echte Zaunwinde (Calystegia sepium s.l.)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Gundermann (Glechoma hederacea)
  • Hopfen (Humulus lupulus)
  • Kalmus (Acorus calamus)
  • Kleine Wasserlinse (Lemna minor)
  • Kletten-Labkraut (Galium aparine)
  • Rasen-Schmiele Sa. (Deschampsia cespitosa agg.)
  • Rote Johannisbeere (Ribes rubrum)
  • Schilf (Phragmites australis)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Silber-Weide (Salix alba)
  • Sumpf-Segge (Carex acutiformis)
  • Traubenkirsche (Prunus padus)
  • Wasser-Schwaden (Glyceria maxima)
  • Winkel-Segge (Carex remota)
Tierarten:
  • Eisvogel (Alcedo atthis)
Schutzziele:
  • Erhaltung eines Stillgewaessers mit ausgepraegter Verlandungszone /
    als Lebensstaette für bestimmte Pflanzen- und Tierarten (v.a. Amphibien, Vögel, Avifauna und Insekten)
Gefährdungen:
Maßnahmen:
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