Inhalt:
Naturschutzgebiet Riffelsbachtal (ACK-083)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Riffelsbachtal |
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Kennung: |
ACK-083 |
Ort: | Simmerath |
Kreis: | Aachen |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 25,97 ha |
Offizielle Fläche: | 26,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1999 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a), b) und c) LG,
sowie gem. Paragraph 20 Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes in Ausfuehrung des Paragraph 48 c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) in der jeweils gueltigen Fassung. Leitziele: - Erhaltung und Entwicklung folgender natuerlicher Lebensraeume gemaess Anhang I FFH-Richtlinie: - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), - Hainsimsen-Buchenwald (9110), - Schlucht- und Hangmischwaelder (9180), - Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten gemaess Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und deren Lebensraeumen: - Eisvogel (Alcedo atthis), - Weiterhin ist das Gebiet von Bedeutung fuer: - Wasseramsel (Cinclus cinclus), - Grasfrosch (Rana temporaria), - Blindschleiche (Anguis fragilis), - Gelbe Narzisse (Narcissus pseudonarcissus), - Beinbrech (Narthecium ossifragum), - Schwarzspecht (Drycopus martius), - Grauspecht (Picus canus), - Erhaltung des Lebensraumes fuer viele nach der Roten Liste in NRW gefaehrdete Pflanzenarten, - Erhaltung und Optimierung eines in weiten Teilen naturnahen Bachtales mit Feucht-, und Nass- gruenlandflaechen, Brachen und Erlenbruchwald, - Biotopverbund zum Rur-Talsystem, - Erhaltung und Optimierung naturnaher Buchenaltholzbestaende als Relikte der potentiell natuerlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgepraegter Biotopkomplex mit in NRW gefaehrdeten Biotoptypen; folgende nach Paragraph 30 BNatSchG bzw. Paragraph 62 LG geschuetzte Biotoptypen kommen im Gebiet vor: - Nass- und Feuchtgruenland, - Quellbereiche, - naturnahe und unverbaute Bachabschnitte, - Auenwaelder, - Bruchwaelder, - Magerwiesen und -weiden, - Schlucht-, Block- und Hangschuttwaelder. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5403-046 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Riffelsbachtal (Kernbereich) |
Link zur Karte: | BK-5403-046 |
Objektbeschreibung: | Das BK Riffelsbach umfasst den Kernbereich des NSG Riffelsbachtal in den Grenzen des FFH-Gebietes. Das Riffelsbachtal ist insgesamt eine vergessene, weitgehend verbrachte und in Wiederbewaldung begriffene Kulturlandschaft, gesäumt von Wäldern mit oft hohem Naturschutzwert. Bodensaure Buchenwälder (FFH-LRT 9110) nehmen davon den größten Teil entlang der Talflanken ein. Zentrales Element ist der Riffelsbach mit zufließenden Quellbächen, der über einem hohen Anteil naturnah ist. Das durchweg steinige Bachbett wird v.a. durch einen typischen Bewuchs an Moosarten der Bäche geprägt und wird durch Wassertiere mit einem hohem Anspruch an die Wasserqualität besiedelt (FFH LRT 3260). Der Bach wird über große Längen durch Erlen- oder Eschen-Auwald (FFH LRT 91E0) begleitet, der teils auch die gesamte quellzügige Aue einnimmt. Birken-dominierte Bruchwälder sind eingestreut. Viele zuvor Eschen- dominierte Wälder sind abgängig wegen einem im Kartierjahr 2023 auffälligen Eschentriebsterben. Der Riffelsbach beginnt in einem Umfeld von Fichtenforsten am Forsthaus Rothe Stein, wo in der Talsohle noch vegetationskundlich bedeutende Reste eines Grünlandkomplexes liegen, aus Berg-Mähwiesen (FFH LRT 5620, oft durch Bärwurz geprägt), kleinflächigen Borstgrasrasen (LRT 6230) und Bergheiden (LRT 4030) sowie begleitenden Mager- und Feuchtgrünlandbrachen, die bei früheren Erfassungen teilweise auch den Bergmähwiesen zugeordnet wurden (Verbrachungseffekte). Bis auf eine in jagdlicher Nutzung befindliche gut gepflegte Berg-Mähwiese in einem von Ost kommenden Nebentälchen ist das Grünland verbracht und ein hoher Teil ehemaliger Wiesen ist bereits Birken-Sukzessionswald mit mehr oder weniger hohem Fichtenanteil. In einem von West kommenden Quellbachtal fällt zu Beginn eine intensive Fischteichnutzung mit Gebäuden und Lagerbereiche auf, weiter unterhalb folgt ein Löschteich und am Zusammenfluss mit dem Riffelsbach noch ein weiterer aufgelassener Teich in Bruchwaldumgebung. Aufgelassene Teiche sind wertvolle Ergänzungsbiotope im Tal. Nach einem Talabschnitt mit mehr Fichtenforsten folgt wieder ein interessanter Auwald-Laubwald-Komplex. Nördlich einer Schutzhütte liegt auf der westlichen Talseite eine größere ehemalige Magergrünland-Obstwiesenbrache. Nach einem Waldabschnitt öffnet sich der untere Talbereich wieder und es findet sich ein größerer Komplex an blütenreichen Magerwiesen und Pferdeweiden. Zur Rurmündung hin liegt angrenzend ein Campingplatz, dessen Nutzung auch ins Gebiet einstrahlt. Ein angrenzendes ehemaliges Fischteichgelände ist nun bewaldet und ohne Wasserflächen. Zum Nordosten am Rurhang findet sich noch ein Schluchtwald mit Silberblatt (FFH-LRT 9180). Das Tal zeigt ein großes Spektrum an regionaltypischen und schutzbedeutenden Lebensräumen, weswegen das Tal auch zuvor unter Schutz gestellt wurde. Das Riffelsbachtal steht in engem Biotopverbund zum Rur-Talsystem (FFH-Gebiet). Die Vielfalt der verschiedenen Lebensräume gibt wertvolle Vernetzungsbiotope im Funktionszusammenhang mit dem angrenzenden und teils überlagernden Nationalpark. Erhaltungsziele für das Tal sind sowohl großflächige Komplexe natürlicher Waldgesellschaften als auch der Erhalt der FFH-Offenland-Lebensräume wie Heiden und Berg-Mähwiesen. Teils wegen einer kaum mehr gegebenen Erreichbarkeit und Vernässung, teils aber auch wegen den anderen Zielen des überlagernden Nationalparks wurde die Grünlandpflege praktisch aufgegeben und die vormals als schutzrelevant erklärten Offenflächen gehen nun zunehmend in Wald über. Aus Sicht dieses Schutzgebietes sollte aber nochmals überprüft werden, ob die noch besser zugänglichen Grünlandflächen am Südende (Nationalpark) aufgrund ihrer Bedeutung für das NSG nicht doch einem Pflegekonzept zugeführt werden können. Die Erfordernis einer Pflege gilt auch für das Magergrünland am Nordende, wo ebenfalls Verbrachungstendenzen erkennbar sind. Zwei Fischteiche im Gebiet fielen u.a. durch Überspannungen auf, an denen sich Zielarten wie Eisvogel oder Schwarzstorch verletzten können. Die Nutzungen sind hier zu überprüfen. Ansonsten entwickeln sich die Wälder unter freier Entwicklung zielgerecht. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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