Inhalt:
Naturschutzgebiet Kerpener Bruch sowie die suedlich angrenzenden Freiflaechen und ehemaligen Abgrabungsbereiche (BM-003)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Kerpener Bruch sowie die suedlich angrenzenden Freiflaechen und ehemaligen Abgrabungsbereiche |
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Kennung: |
BM-003 |
Ort: | Kerpen |
Kreis: | Rhein-Erft-Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 205,36 ha |
Offizielle Fläche: | 205,40 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1956 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Das Gebiet wird geschützt:
a) zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§ 20 Satz 1 Buchstabe a) sowie Satz 2 LG), insbesondere - zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse in Ausführung des § 48 c LG gemäß Anhang I der "Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie vom 21.5.1992 - FFH-Richtlinie, Abl.EG Nr. L206 S.7). - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (prioritärer Lebensraum / Kennziffer 91E0) - Stieleichen-Hainbuchenwald (Kennziffer 9160) - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (Kennziffer 6510). - zur Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2.4.1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und deren Lebensräume (Vogelschutzrichtlinie, Abl. EG Nr. L103 S. 1) sowie zur Wieder- herstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen - Mittelspecht (Kennziffer A238) - Schwarzmilan (Kennziffer A073). - zur Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender wildlebender Vogelarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie - Eisvogel (Kennziffer A229) - Schwarzspecht (Kennziffer A236) - Neuntöter (Kennziffer A338). - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender Vögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie - Nachtigall (Kennziffer A271) - Wasserralle (Kennziffer A118). - zur Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender Vögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie - Teichrohrsänger (Kennziffer A297) - Raubwürger (Kennziffer A340) - Pirol (Kennziffer A337) - Schwarzkehlchen (Kennziffer A276). - zur Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Waldlebensgemeinschaften mit der für die natürlichen Laubwaldgesellschaften typischen Flora und Fauna, in den verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen, einschließlich Altholz, mit typischen Artenspektren, in der standörtlichen Variationsbreite, inklusive struktur- und artenreicher Waldränder sowie Staudenfluren. - aufgrund seiner hohen Artenvielfalt, des Vorkommens zahlreicher Rote-Liste-Arten, der gut ausgebildeten Pflanzengesellschaft und der für Höhlenbrüter, Baumbrüter, Greifvögel, Mollusken und als Zugvogelrastplatz geeignete Habitatstruktur - zur Sicherung eines vielfältigen Biotopkomplexes unter Erhalt des typischen Stieleichen-Eschen (-Ulmen)-Waldes, der extensiv genutzten Grünlandflächen, der Kleingewässer mit wechselnden Wasserständen, der offenen Tümpel sowie der niedrigen Vegetation und offener Sandflächen in der ehemaligen Kiesgrube als Lebensstätte für Tiere und Pflanzen. - wegen seiner besonderen Refugial- und Vernetzungsfunktion im Rahmen eines regionalen Biotopverbundes entlang der Erft. b) aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen (§ 20b LG), insbesondere - wegen seiner Bedeutung für die wissenschaftliche Forschung und als biogenetisches Reservat vorzugsweise im Bereich der Naturwaldzelle. c) wegen der Seltenheit und Eigenart des Waldes (§ 20c LG) - als großflächiges, landschaftstypisches Auenwaldrelikt von landesweiter Bedeutung und als Biotop gemäß § 30 BNatSchG. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5106-902 |
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Objektbezeichnung: |
Waldgebiet des NSG "Kerpener Bruch" sowie nördlich und südlich angrenzende Freiflächen |
Link zur Karte: | BK-5106-902 |
Objektbeschreibung: | Der Biotopkomplex setzt sich aus dem NSG Kerpener Bruch, den südlich angrenzenden Freiflächen, einem ehemaligen Abgrabungsbereich sowie dem Grünland nördlich des NSG zusammen. Der Waldbestand ist die Restflaeche eines ausgedehnten Hartholzauenwaldes der Erfttrockenmulde. Prägend sind Stieleiche, Flatterulme und der Esche. Aufgrund der veränderten Standortverhältnisse (Grundwasserabsenkung und Erftregulierung) sind die Voraussetzungen für das Entstehen eines Hartholzauenwalds heute nicht mehr erfüllt. Auch aufgrund des Eschensterbens werden vermehrt Gehölze des Stieleichen-Hainbuchenwaldes nachgepflanzt. Im SO des Gebietes befindet sich eine großflächige Naturwaldzelle, deren Kernzone eingezäunt ist. Die Krautschicht ist überall gut entwickelt, besonders die Frühlingsflora ist vielfältig. Die ehemalige Kiesgrube im SW besitzt steile Wände. Die Grube wird überwiegend von lückigen Pioniergesellschaften und Gebüschen (Vorwald) besiedelt. In den Pioniergehölzen dominieren Birken und Salweide. Nördlich der offengelassenen Kiesgrube befindet sich ein größeres Feuchtgebiet, das überwiegend von Röhricht eingenommen wird. Im Nordteil dieses Bereiches ist ein Teich angelegt worden, der über einen Graben gespeist wird. In diesem Feuchtgebiet tritt die Behaarte Karde (Dipsacus pilosus) in großer Menge auf. Im zentralen Bereich des Biotopkomplexes befindet sich ein extensiv genutzte Grünlandfläche, die dem Lebensraumtyp Magere Flachlandmähwiese, Natura 2000-Code 6510 entspricht. Die Waldbestände werden durch gravierende Standortveränderungen (Grundwasserabsenkungen, Erftregulierung) und eine hohe Wilddichte (Wildschweine) beeinträchtigt. In der Naturverjüngung tritt viel Bergahorn und kaum Eiche auf. Aufgrund des Eschensterbens wird der sehr hohe Anteil der Esche in den nächsten Jahren voraussichtlich deutlich zurückgehen. Die Bestände in unmittelbarer Nähe von Erft bzw. Kleiner Erft wurden noch als Hartholzauenwälder, Natura 2000 Code 91F0 kartiert. Die Bestände im westlichen Teil des ehemaligen Auwaldes entwickeln sich Richtung Eichen-Hainbuchenwald. Der Kerpener Bruch bildet zusammen mit dem NSG Parrig die größten Hartholzauenwaldrestbestände im Rheinland. Wertbestimmend ist der hohe Alt- und Totholzanteil. Im Rahmen der landesweiten Biotopvernetzung spielt der Kerpener Bruch zusammen mit dem Umfeld eine herausragende Rolle. Insbesondere der Südteil ist aufgrund fehlender Wegenetze zum großen Teil unzugänglich und somit vor Störungen weitgehend geschützt. Auf kleineren Flächen sind in den letzten Jahren bereits Eichen, Eschen und Ulmen aufgeforstet worden. Weiterhin wurden auf sehr hoher Länge Waldränder angelegt und eine Wegeoptimierung im Bereich des zentalen Grünlandes vorgenommen. In Zukunft sollte der Waldumbau mit Förderung der Eiche fortgesetzt werden. Auch die Renaturierung der Kleinen Erft sollte vorangetrieben werden. |
Kennung: |
BK-5106-012 |
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Objektbezeichnung: |
Kiesgrube und Gruenflaechen als Teilfläche des NSG "Kerpener Bruch" |
Link zur Karte: | BK-5106-012 |
Objektbeschreibung: | Ehemalige Kiesgrube mit steilen 10-25 m hohen Boeschungen mit unterschiedlich hohen Terrassen. Zwei kleine kuenstlich angelegte Gewaesser (Tonabdichtung) etwa 1 ha gross. Der obere Tuempel mit ausgedehnten Roehricht- und Seggenbestaenden (artenreich). Flachgewaesser, trocknet ohne Wasserzufuhr zeitweise aus (kuenstl. Wasserabschlag aus der Erft). Artenreiche Amphibienpopulationen. Der untere Tuempel ist nur wenige qm gross. Die sandigen Ufer des Tuempels sind z.T. vegetationslos und von z.T. tiefen Erosionsrinnen durchzogen. Vor allem der tiefere Tuempel ist durch Zuschuettung infolge Erosion gefaehrdet. Die Kiesgrubenhaenge sind von einem bunten Vegetationsmosaik eingenommen, mit Sandmagerrasen, Hochstaudengesellschaften, Pioniervegetation, aufkommende Gebuesche. Suedlich der Kiesgrube befinden sich ausgedehnte Brachflaechen mit unterschiedlichen Hochstaudengesellschaften. Noerdlich der Kiesgrube wurde ein Graben mit kuenstlicher Wasserzufuhr aus der Erft angelegt (Dammschutz), dieser speist einen flaechen Teich. Der Wasserstand schwankt sehr stark und gibt schlammige Uferbereiche fuer Limnicolen frei. Das nicht staendig ueberflutete Gelaende ist von Distelfluren und Uferhochstauden bewachsen. Der alte Ichmaargraben weist einen Schilfbestand von 3-8m Breite und mehreren 100 m Laenge auf. Die brachgefallenen Gruenlandbereiche oestlich des Teiches wurden z.t. angepflanzt. Hierbei wurden auch nicht heimische und nicht standortgerechte Arten verwendet. In einem Breich wurde das Gruenland gemaeht und Obstbaumstreifen angelegt. Ebenfalls noerdlich der Kiesgrube befinden sich extensiv genutzte Maehwiesen. Hier verlaeuft ein Abschnitt der Erft. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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