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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Sandgrube Exter (HF-036)

Objektbezeichnung:

NSG Sandgrube Exter

Kennung:

HF-036

Ort: Vlotho
Kreis: Herford
Bezirksregierung: Detmold
Digitalisierte Fläche: 2,21 ha
Offizielle Fläche: 2,60 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1997
Inkraft: 1998
Außerkraft: 9999
Schutzziel:
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-3818-163
Kennung:

BK-3818-163

Objektbezeichnung:

Sandgrube Exter

Link zur Karte: BK-3818-163
Objektbeschreibung: Ehemelige Sandabgrabung mit einem Biotopkomplex aus teils spontan aufkommenden Gehölzbeständen, Brachflächen und einem nährstoffarmen Stillgewässer. Die Sandgrube wird inzwischen zum überwiegenden Teil von einen Erlen- und Weiden-reichen Vorwald eingenommen. Im Westen wird die Fläche von einem Gehölzstreifen aus alten Eichen und Buchen abgeschlossen. Die noch offenen Partien prägen neophytenreiche Hochstaudenfluren. Ein niedrigwüchsiger, lückiger Pionierrasen ist noch kleinflächig in Ufernähe eines flachen Abgrabungsgewässers erhalten, das etwa in der Mitte der Grube liegt. Das Gewässer weist Unterwasser- und Schwimmblattvegatation auf. Die sandig-lehmigen Flachufer sind lokal von Zwergbinsenrasen bewachsen. Da eine Nutzung fehlt, die erneut Rohbodenstandorte schafft, werden trotz Entbuschungsmaßnahmen die wertbestimmenden Pionierlebensräume durch fortschreitende Sukzession zurückgedrängt. Mit seiner Lage am ebenfalls als NSG geschützten Salze-Tal hat das Gebiet direkten Anschluss an das von Salze, Exterbach und Glimke gebildeten, weitverzweigten Talsystem mit wichtiger Funktion im regionalen Biotopverbund. Die Vorkommen nährstoffarmer Rohboden-Standorte haben aufgrund ihrer Seltenheit in der von Lössbedeckung und intensivem Ackerbau geprägten Kulturlandschaft Bedeutung als wertvolles Refugial- und Trittseinbiotop.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Stillgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFD0> (0,09 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Saeume und Hochstaudenfluren (nicht FFH-LRT) <NK00> (0,86 ha)
Geschützte Biotope (§62):
Biotoptypen:
  • stehendes Kleingewässer <FD0> (0,09 ha)
  • Hochstaudenflur, flächenhaft <LB0> (0,86 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Berchtolds Zwerg-Laichkraut (Potamogeton berchtoldii)
  • Brennender Hahnenfuss (Ranunculus flammula)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Gebräuchlicher Steinklee (Melilotus officinalis)
  • Gemeiner Froschlöffel (Alisma plantago-aquatica)
  • Gewöhnliche Wald-Engelwurz (Angelica sylvestris s.l.)
  • Gift-Hahnenfuss (Ranunculus sceleratus)
  • Gänse-Fingerkraut (Potentilla anserina)
  • Knäuel-Binse (Juncus conglomeratus)
  • Kröten-Binse (Juncus bufonius)
  • Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos)
  • Rainfarn (Tanacetum vulgare)
  • Riesen-Goldrute (Solidago gigantea)
  • Rote Lichtnelke (Silene dioica)
  • Rotes Straussgras (Agrostis capillaris)
  • Sumpf-Hornklee (Lotus pedunculatus)
  • Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre)
  • Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides)
  • Wasser-Knöterich (Persicaria amphibia)
  • Wasser-Minze (Mentha aquatica)
  • Wolliges Honiggras (Holcus lanatus)
Tierarten:
  • Brauner Waldvogel (Aphantopus hyperantus)
  • Gemeiner Grashüpfer (Chorthippus parallelus)
  • Gewöhnliche Strauchschrecke (Pholidoptera griseoaptera)
Schutzziele:
  • Erhaltung und Optimierung einer ehemaligen Sandgrube mit verschiedenen nährstoffarmen Biotoptypen des trockenen bis nassen Milieus und unterschiedlichen Sukzessionsstadien sowie eines Kleingewässers mit reicher Vegetation. Wiederherstellung von Pionierlebensräumen durch gezieltes Zurücksetzten des Sukzessionsadiums und Schaffung von Rohboden-Flächen.
Gefährdungen:
  • Verbuschung als unerwuenschte Sukzession
  • Verlandung als unerwuenschte Sukzession
Maßnahmen:
  • Oberboden abschieben
  • Vegetationskontrolle
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