Inhalt:
Naturschutzgebiet Erlenbruch Klingeln Siepen (HSK-075)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Erlenbruch Klingeln Siepen |
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Kennung: |
HSK-075 |
Ort: | Sundern |
Kreis: | Hochsauerlandkreis |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 2,31 ha |
Offizielle Fläche: | 0,75 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1991 |
Inkraft: | 2019 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4714-0259 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Erlenbruch Klingersiepen |
Link zur Karte: | BK-4714-0259 |
Objektbeschreibung: | Das NSG umfasst einen natürlichen Quellbach sowie einen Hang-Quellerlenwald inmitten der Nadelholzforste im Bereich des oberen Klingersiepen (Bönkhauser Bach) südlich von Bönkhausen. Der am Nordrand des NSG liegende Quellbach fließt in einem 2-4 m breiten Schotterbett und wird lokal von Erlen-Auenwaldfragmenten begleitet. Etwas südlich des Quellbaches stockt ein Erlen-Quellwald aus durchgewachsenen, alten Stockausschlägen. Die Krautschicht wird vor allem von Winkel-Segge und Hain-Gilbweiderich geprägt, der Boden ist oftmals nicht trittfest. Bereichsweise findet sich vermehrt liegendes Totholz. Das Auenwäldchen wird von schotterigen Sickerquellrinnen durchzogen. Angrenzend an die vernässten Bereiche stocken jüngere Fichten- und Lärchenforste sowie ein farnreicher Erlenbestand. In einem von ausgedehnten Fichtenforsten geprägten Waldraum stellt das NSG einen sehr wertvollen, naturnahen Lebensraum dar. Das Gebiet ist ein regional bedeutsamer Trittstein im Quellen-Biotopverbund. Die Nadelholzforste sollten in einen bodenständigen Laubwald umgewandelt werden. Ein weiterer, quelliger Erlen-Auenwald unmittelbar südlich des NSG sowie die sich im Osten fortsetzenden natürlichen Quellbäche sollten in das NSG einbezogen werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§62): | |
Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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