Inhalt:
Naturschutzgebiet Goldene Troege (HSK-326)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Goldene Troege |
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Kennung: |
HSK-326 |
Ort: | Medebach |
Kreis: | Hochsauerlandkreis |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 11,13 ha |
Offizielle Fläche: | 11,14 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2002 |
Inkraft: | 2003 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt
- zur Erhaltung eines Kulturlandschaftskomplexes traditioneller Praegung mit repraesen- tativen Weiden-Gruenlandlebensraeumen. Das Nsg dient auch der nachhaltigen Sicherung besonders schutzwuerdiger Lebensraeume nach Paragraph 62 LG. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4718-0015 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Goldene Troege |
Link zur Karte: | BK-4718-0015 |
Objektbeschreibung: | Von Westen nach Osten verlaufender Siepen nördlich der Gemarkung "Goldene Tröge" mit naturnahem Quellbach, teils mageren oder quellig vernässten Wiesen und Weiden sowie verschiedenen Kleingehölzen. Fichtenforste sowie eine intensiv genutzte Agrarlandschaft grenzen an. Der Bach entspringt im Westen des Gebietes in einem engen, von Fichten sowie Gebüsch eingenommenen Kerbtal. Die beiden Schichtquellen weisen keine typische Quellvegetation, der naturnahe Bach ist im Quellbereich von Bachbungenfluren durchsetzt. Nach etwa 100 m weitet sich das Tal muldenförmig auf. Der Bach fließt hier zu Beginn flächig durch eine feuchte Grünlandbrache, im Anschluss in einem schmalen Graben. Die Talung wird von einer montanen, feuchten, Glatthaferwiese eingenommen, die örtlich quellig vernässt ist. Nach Norden schließt sich am Talhang eine Mähweide an, die von der Biologischen Station im HSK als magere Glatthaferwiese eingestuft wird. Eingelagert sind mehrfach quellig vernässte, meist binsenreiche Weideteile. Oberhalb des Quellbaches wurden als Puffer zudem kleinere Ackerflächen und eine Intensivwiese in das NSG einbezogen. Im östlichen Abschnitt fließt der Bach naturnah in einem Kerb-Muldental. Er versickert, bevor er die Landesgrenze nach Hessen erreicht. Frühere Weideflächen im Tal sind hier großteils verbuscht, wobei die Schlehe dominiert. Lediglich zu Beginn kommt noch eine größere, teils quellig vernässte Weideparzelle vor. Der südliche Talhang wird von einem beweideten Gehölzstreifen aus Fichten, Buchen und Eichen eingenommen, bemerkenswert sind vor allem einzelne Altbäume im starken Baumholzalter. Der nördliche Talhang ist teils verbuscht, teils wird er von einer blüten- und artenreichen Magerweide mit viel Heide-Nelke und lokalem Übergang zu den Borstgrasrasen eingenommen. In der intensiv genutzten, strukturschwachen Kulturlandschaft kommt dem NSG Golden Tröge mit seinen vielfältigen und artenreichen Grünlandbiotopen sowie den verschiedenartigen Gehölzbiotopen eine sehr hohe, naturschutzfachliche Bedeutung zu. Neben landesweit gefährdeten Lebensräumen wurden fünf gefährdete Pflanzenarten nachgewiesen. Das NSG Goldene Tröge besitzt eine regionale Bedeutung für das Biotopverbundsystem strukturreicher Kulturlandschaften. Über eine Extensivierung der Grünlandnutzung (keine Düngung der nährstoffreichen Flächen) sollte eine Erhöhung des Arten- und Blütenreichtums der Grünlandbiotope angestrebt werden. Die Beweidung des Gehölzes am südlichen Talrand sowie des naturnahen Bachlaufes sollten eingestellt werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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