Inhalt:
Naturschutzgebiet Glindetal (HSK-386)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Glindetal |
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Kennung: |
HSK-386 |
Ort: | Marsberg |
Kreis: | Hochsauerlandkreis |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 124,25 ha |
Offizielle Fläche: | 124,35 ha |
Flächenanzahl: | 3 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2006 |
Inkraft: | 2008 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4519-0149 |
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Objektbezeichnung: |
Glinde |
Link zur Karte: | BK-4519-0149 |
Objektbeschreibung: | Südlich Glindegrund zieht sich die Glinde auf einer Strecke von ca. 1 km durch ein grünlandgenutztes Tal. Die Glinde präsentiert sich in diesem Abschnitt als ein recht naturnaher schmaler Bach der im nördlichen Teil durch einen teilweise geschlagenen Fichtenforst fließt um sich dann nach wenigen hundert Metern durch z.T. extensiv genutzte Wiesen und Weiden zu winden. An den Ufern haben sich schmale Hochstaudenfluren etabliert, die die Glinde als Saumstreifen begleiten. Abschnittsweise sind bachbegleitende Gehölze vorhanden. Entlang von Hangkanten sind schmale Gehölzstreifen ausgebildet. In Höhe von extensiv genutzten Fischteichen ist eine frische bis feuchte, hochstaudenreiche Feuchtweise vorhanden. Wertbestimmend für das Gebiet ist insbesondere der naturnahe Bachlauf der Glinde die ein wichtiges Vernetzungselement im Gewässersystem der Diemel darstellt. |
Kennung: |
BK-4519-0150 |
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Objektbezeichnung: |
Glindetal |
Link zur Karte: | BK-4519-0150 |
Objektbeschreibung: | Das über 100 ha große Gebiet umfasst das Glindetal südlich Obermarsberg bis Leitmar. Die Glinde die das Gebiet von Süd nach Nord durchzieht ist ein schmaler Bachlauf, der sich teilweise verrohrt oder grabenähnlich ausgebaut durch das vorwiegend in Günlandnutzung befindliche Tal zieht. Auf weite Strecken wird der Bachlauf von buntblühenden Uferhochstaudenfluren gesäumt; teilweise sind schmale und unterbrochene Ufergehölze ausgebildet. Die Auenbereiche werden neben Fettweiden von kleinflächig ausgebildeten feuchten Grünlandbrachen gebildet. An den westlichen Hagkanten sind teilweise artenreiche Magerweiden erhalten. Im Bereich eines völlig zugewachsenen ehemaligen Kalk-Steinbruchs in unmittelbarer Nähe eines Gehöfts bei "Polmanns-Berg" stocken alte Buchen- und Buchen-Eichenbestände die eine artenreiche Krautschicht aufweisen. Teilweise werden die Gehölze mitbeweidet. Bei Leitmar zieht sich das Gebiet nicht mehr entlang der Glinde, sondern nach Westen Richtung Borntosten. Zwischen Leitmar und Borntosten wird das Gebiet durch zahlreiche Gehölzstrukturen und einem Mosaik aus extensiv, mageren und intensiv genutzten Weiden gebildet. Am Ortsrand von Borntosten liegen breite Gebüschgürtel an dessen Rändern sich z.T. stark verbuschte Trockenrasen befinden. Das Gebiet stellt mit seinem Mosaik aus Gebüschen, Baumgruppen, Gehölzen, mageren und fetten Grünländern durch welche sich die noch abschnittsweise naturnahe Glinde zieht einen außerordentlich strukturreichen Ausschnitt aus der heute intensiv genutzten Kulturlandschaft der "Waldecker Gefilde" dar. Prioritäres Schutzziel ist die Erhaltung des extensiv genutzten Grünlandes durch einen Verzicht auf Düngung und eine extensive landwirtschaftliche Nutzung. Weiterhin ist die Erhaltung der noch naturnahen Teil-Abschnitte der Glinde mit ihren Auenbereichen unerlässlich. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§62): | |
Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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