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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Gretenberg (HSK-523)

Objektbezeichnung:

NSG Gretenberg

Kennung:

HSK-523

Ort: Brilon
Kreis: Hochsauerlandkreis
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 3,45 ha
Offizielle Fläche: 3,45 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2007
Inkraft: 2008
Außerkraft: 9999
Schutzziel:
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4517-0300
Kennung:

BK-4517-0300

Objektbezeichnung:

NSG Gretenberg

Link zur Karte: BK-4517-0300
Objektbeschreibung: Kleine Bergstrauchheide in isolierter Lage nordöstlich von Brilon, die fast vollständig von Fichtenforsten umgeben ist. Die offenen Heidebereiche sind teils intakt und teils stark vergrast. Die größte offene Fläche, von einigen Einzelbäumen (Fichten) bewachsen, liegt im zentralen Bereich. Hier schiebt sich von Westen her ein Fichtenriegel in die Heide und beschattet sie lokal. Wo angrenzend der Wanderweg in die Fläche führt, ist auf einer Anhöhe eine Schutzhütte aufgebaut. Nach Süden neigt sich das Gebiet mit ca. 5-10 % Gefälle. Hier verschmälert sich die Fläche erheblich um sich ganz im Südosten erneut zu öffnen. Dort geht die Heide zunächst in einen artenreichen Borstgrasrasen über, später in schwach ausgebildetes mageres Grünland. Die Fläche stellt einen in der Region höchst gefährdeten und seltenen Lebensraumkomplex dar, welcher zumeist von intakten Vegetationsgesellschaften geprägt ist. Sie ist im höchsten Maße erhaltens- und schützenswert und ist ein bedeutender Refugiallebensraum. Daher sollten angrenzende Fichtenforste auf ihr Standortpotential hin überprüft und ggf. entfichtet werden, eingestreute und eingeschobene Fichtenbestände sind kurzfristig zu entfernen. Um eine weitere Vergrasung aufzuhalten, sollte die Fläche beweidet werden, wenn das nicht möglich ist, kommt auch eine abschnittsweise Plaggung infrage.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • <LRT-ID > (0,40 ha)
  • Trockene europaeische Heiden <4030> (2,00 ha)
  • Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden <6230> (0,12 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Magergruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NED0> (0,46 ha)
Geschützte Biotope (§62):
Biotoptypen:
  • Fichtenwald <AJ0> (0,40 ha)
  • Bergheide-Beerenstrauchheide <DA5> (2,00 ha)
  • Borstgrasrasen <DF0> (0,12 ha)
  • Magerweide <ED2> (0,46 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Behaarte Segge (Carex hirta)
  • Besenheide (Calluna vulgaris)
  • Blutwurz (Potentilla erecta)
  • Borstgras (Nardus stricta)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Dreizahn (Danthonia decumbens s.l.)
  • Gemeines Ferkelkraut (Hypochaeris radicata)
  • Gemeines Kreuzblümchen (Polygala vulgaris)
  • Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus)
  • Gras-Sternmiere (Stellaria graminea)
  • Harzer Labkraut (Galium saxatile)
  • Heidelbeere (Vaccinium myrtillus)
  • Kleine Bibernelle (Pimpinella saxifraga)
  • Kleiner Sauerampfer (Rumex acetosella subsp. acetosella)
  • Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella)
  • Mittlerer Klee (Trifolium medium)
  • Pillen-Segge (Carex pilulifera)
  • Preiselbeere (Vaccinium vitis-idaea)
  • Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa)
  • Rotes Straussgras (Agrostis capillaris)
  • Rotschwingel (Festuca rubra)
  • Rundblättrige Glockenblume (Campanula rotundifolia)
  • Wald-Ehrenpreis (Veronica officinalis)
  • Weissklee (Trifolium repens)
  • Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhaltung und Regenerierung der Heideflächen, Erhalt von Borstgrasrasen
Gefährdungen:
  • Aufforstung
  • Duengung (Grünland)
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW)
  • unerwuenschte Sukzession
Maßnahmen:
  • abplaggen, organische Bodenauflage entfernen
  • Beseitigung von Gehoelzen
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Beweidung
  • Vegetationskontrolle
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