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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Nottkleff (MK-143)

Objektbezeichnung:

NSG Nottkleff

Kennung:

MK-143

Ort: Schalksmuehle
Kreis: Maerkischer Kreis
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 21,91 ha
Offizielle Fläche: 22,00 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: VO rechtskraeftig
Inkraft seit: 2015
Inkraft: 2015
Außerkraft: 2035
Schutzziel:
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4711-0073
  • BK-4711-0088
Kennung:

BK-4711-0073

Objektbezeichnung:

Laubmischwälder bei "Im Dahl"

Link zur Karte: BK-4711-0073
Objektbeschreibung: Das Gebiet umfasst die vorwiegend durch alte Buchen- und Eichenmischwälder eingenommenen, z.T. sehr steilen Hangbereiche westlich der Volme, nördlich der Ortschaft "Im Dahl". Die auf silikatischem Standorten stockenden, meist naturnah entwickelten Buchenwälder weisen meist ein hohes Alter mit z.T. alte hallenwaldartigen Ausprägungen in denen selten nur noch die Eiche die Baumschicht bildet. Kraut- und Strauchschicht sind spärlich entwickelt, in Teilbereichen verjüngt sich die Buche. Vor allem im Süden sind auch jüngere Buchenmischwälder einbezogen. Auf Grund forstlicher Förderung werden einge Hangbereiche auch von älteren Eichenwäldern (z. T. ehemaliger Niederwald) eingenommen, denen häufig jüngere Birken als weitere Baumart mit hohen Anteilen beigemischt sind (z.T. auch Reinbestände). Diese lichteren Wälder weisen ein dichte Krautschicht auf, in der wechselweise der Adlerfarn, das Pfeifengras oder die Geschlängelte Schmiele Dominanzbestände bilden. Innerhalb der gut entwickelten Waldflächen entspringt im nördlichen Teil in einem steilen Siefen ein kleiner Quellbach,der von gut ausgeprägter Quellfluren und Erlen gesäumt, der Vollme zufliesst. Im mittleren Abschnitt ist er durch die Anlage eines kleinen Teiches beeinträchtigt. Die zur Volme z. T. sehr steil abfallenden Hänge sind hier mit z.T. mehrere Meter hohen Felsen durchsetzt, die wegen ihrer Lage im Fichtenforst stark beschattet sind und vorwiegend von Moosen, seltener auch einzelnen Farnen bewachsen sind. Eine typische Felsspaltenvegetation fehlt. Wertbestimmend sind vor allem die alten Buchenwälder sowie der naturnahe Quellbach als Repräsentanten der potentiell natürlichen Vegetation in diesem Raum. Die Fläche stellt eine wertvolle Arrondierungsfläche zu dem nördlich gelegenen Schluchtwald Muhlerohl (MK) dar und ist Teilfläche des regionalen Biotopverbunds. Durch den Umbau der Fichtenforste in standortgerechten Wald kann die Bedeutung des Gebietes und die Ausbildung einer felstypischen Vegetation gefördert werden. In einer ehemaligen Abgrabung innerhalb des Buchenwaldes im Westen wurde Müll abgelagert.
Kennung:

BK-4711-0088

Objektbezeichnung:

Feuchtgrünland bei Schlüchtern

Link zur Karte: BK-4711-0088
Objektbeschreibung: Unmittelbar südlich der Siedlung "Schlüchtern" liegt eine Grünlandinsel, die überwiegend als Mähweide genutzt wird und von den hydrologischen Gegebenheiten als Feuchtgrünland anzusprechen ist. Der naturschutzfachlich wertvollste Abschnitt der Fläche befindet sich im Süden des Gebietes und stellt ein nach §62 geschütztes Feuchtgrünland dar, das besonders artenreich ausgeprägt ist, worunter sich die stark zurückgegangene Orchideenart Breitblättriges Knabenkraut befindet. Für den Biotopverbund ist das Gebiet als Trittsteinbiotop bedeutend und als besonders artenreicher Lebensraum für gefährdete Pflanzen- und Tierarten. Die Fläche ist vorrangig erhaltenswert, um Lebensgemeinschaften und Arten dauerhaft zu erhalten. Dazu ist eine weiterhin extensive Bewirtschaftung, unter Umständen eine weitere Extensivierung, empfehlenswert.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) <9110> (23,91 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (6,45 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Nass- und Feuchtgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NEC0> (0,55 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Fliessgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFM0> (0,32 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Fels- und Rohbodenstandorte (nicht FFH) <NGA0-ung.> (0,20 ha)
Geschützte Biotope (§62):
Biotoptypen:
  • Eichen-Buchenmischwald <AA1> (23,91 ha)
  • Birken-Eichenmischwald <AB2> (6,45 ha)
  • Nass- und Feuchtgrünland <EC0> (0,39 ha)
  • Nass- und Feuchtwiese <EC1> (0,16 ha)
  • Quellbach <FM4> (0,32 ha)
  • natürlicher Silikatfels <GA2> (0,20 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Adlerfarn (Pteridium aquilinum)
  • Blutwurz (Potentilla erecta)
  • Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis)
  • Brennender Hahnenfuss (Ranunculus flammula)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Echtes Mädesüss (Filipendula ulmaria)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Fettwiesen-Margerite (Leucanthemum ircutianum)
  • Fichte (Picea abies)
  • Gegenblättriges Milzkraut (Chrysosplenium oppositifolium)
  • Gemeine Waldsimse (Scirpus sylvaticus)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Gewöhnliche Goldnessel Sa. (Galeobdolon luteum agg.)
  • Gewöhnlicher Wurmfarn (Dryopteris filix-mas)
  • Gewöhnliches Ruchgras (Anthoxanthum odoratum)
  • Grosse Sternmiere (Stellaria holostea)
  • Grosser Dornfarn (Dryopteris dilatata)
  • Großes Hexenkraut (Circaea lutetiana)
  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Heidelbeere (Vaccinium myrtillus)
  • Hunds-Straussgras (Agrostis canina)
  • Jacquins Hain-Greiskraut (Senecio germanicus)
  • Kleiner Dornfarn (Dryopteris carthusiana)
  • Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi)
  • Moor-Labkraut (Galium uliginosum)
  • Rohr-Pfeifengras (Molinia arundinacea)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Rundblättrige Glockenblume (Campanula rotundifolia)
  • Salbei-Gamander (Teucrium scorodonia)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Spitzblütige Binse (Juncus acutiflorus)
  • Stechpalme (Ilex aquifolium)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Sumpf-Hornklee (Lotus pedunculatus)
  • Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre)
  • Sumpf-Pippau (Crepis paludosa)
  • Sumpf-Schafgarbe (Achillea ptarmica)
  • Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides)
  • Trauben-Eiche (Quercus petraea)
  • Trauben-Holunder (Sambucus racemosa)
  • Wald-Geissblatt (Lonicera periclymenum)
  • Wald-Kiefer (Pinus sylvestris)
  • Wald-Schwingel (Festuca altissima)
  • Weisse Hainsimse (Luzula luzuloides)
  • Winkel-Segge (Carex remota)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhalt und Entwicklung naturnaher Waldgesellschaften mit Quellbächen und Felsen.
  • Wegen des Vorkommens gefährdeter Lebensräume und Pflanzenarten sowie eines hohen Artenreichtums ist das Gebiet zu erhalten und zu optimieren. Eine Optimierung ist durch Beibehaltung der extensiven Bewirtschaftung bzw. eine weitere Extensivierung zu erzielen.
Gefährdungen:
  • Drainage
  • Duengung
  • Fischerei, Teichbau (FI)
  • Muellablagerung
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW)
  • Nutzungsaenderung (LW)
  • Umbruch, Umwandlung von Gruenland in Acker
Maßnahmen:
  • Beschraenkung der Duengung
  • Entfernung von Muellablagerungen
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Mahd
  • Gruenlandnutzung beibehalten
  • keine Entwaesserung
  • LB-Ausweisung
  • NSG-Ausweisung / vertragliche Regelung
  • Umwandlung in bodenstaendigen Gehoelzbestand
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