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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Wunderwaeldchen (VO) (OE-014)

Objektbezeichnung:

NSG Wunderwaeldchen (VO)

Kennung:

OE-014

Ort: Lennestadt
Kreis: Olpe
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 0,31 ha
Offizielle Fläche: 0,73 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: VO rechtskraeftig
Inkraft seit: 1981
Inkraft: 2005
Außerkraft: 2025
Schutzziel:
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4813-0058
Kennung:

BK-4813-0058

Objektbezeichnung:

NSG Wunderwäldchen

Link zur Karte: BK-4813-0058
Objektbeschreibung: Kleines, rund 0,7 ha großes Feldgehölz mit naturnaher Bestockung in der Feldflur zwischen Grevenbrück im Osten und Röllecken im Westen. Durch das kleine Naturschutzgebiet verläuft die Gemeindegrenze von Attendorn und Lennestadt. Das Feldgehölz stockt auf einem kleinen Härtlingszug des devonischen Massenkalks, dessen Relief offensichtlich durch frühere kleine Abgrabungen verändert worden ist. Das Buchen-Eichenwäldchen weist überwiegend mittleres Baumholz auf, seine Krautschicht ist carbonatisch geprägt und üppig entwickelt. Im Frühjahr ist ein ausgedehnter Bärlauch-Teppich aspektbestimmend. Das NSG Wunderwäldchen ist ein landschaftsbildprägendes Feldgehölz mit einer artenreichen Waldvegetation vom Typ des Waldmeister-Buchenwaldes. Traditionelles zentrales Schutzziel ist der Erhalt eines bemerkenswerten Pflanzenstandortes: die hier vorkommende Haselwurz (Asarum europaeum) ist ein isoliertes Einzelvorkommen außerhalb des geschlossenen Verbreitungsgebietes mit kontinentaler Tendenz. Das NSG Wunderwäldchen ist eine naturnahe Biotopinsel innerhalb der Feldflur im Nahbereich des Naturschutzgebietes Breiter Hage. Der Erhalt der naturnahen Waldvegetation und der Schutz vor direkten und indirekten Schädigungen sind für dieses Klein-Naturschutzgebiet elementar.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Feldgehoelze (nicht FFH-LRT) <NBA0> (0,73 ha)
Geschützte Biotope (§62):
Biotoptypen:
  • Feldgehölz <BA0> (0,73 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Busch-Windröschen (Anemone nemorosa)
  • Bären-Lauch (Allium ursinum)
  • Flattergras (Milium effusum)
  • Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Haselwurz (Asarum europaeum s.l.)
  • Hohe Schlüsselblume (Primula elatior)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)
  • Scharbockskraut (Ficaria verna)
  • Seidelbast (Daphne mezereum)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Veilchen (unbestimmt) (Viola spec.)
  • Waldmeister (Galium odoratum)
  • Weissdorn (unbestimmt) (Crataegus spec.)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhalt eines Feldgehölzes auf Carbonatverwitterungsboden mit naturnaher Waldvegetation insbesondere aus floristisch-vegetationskundlichen Gründen.
Gefährdungen:
  • Isolationseffekt
Maßnahmen:
  • Vegetationskontrolle
  • weiterhin keine Bewirtschaftung
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