Inhalt:
Naturschutzgebiet Stockheimer Bruch (SO-002)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Stockheimer Bruch |
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Kennung: |
SO-002 |
Ort: | Geseke |
Kreis: | Soest |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 101,05 ha |
Offizielle Fläche: | 88,70 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1989 |
Inkraft: | 2003 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt
1. zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung a) Eines grossflaechigen Feuchtgruenlandkomplexes innerhalb des Feuchtwiesenverbundnetzes des Landes NRW mit Lebensraeumen landesweit gefaehrdeter Wasser-, Wat- und Wiesenvoegel, Amphibien-, Libellen-, Heuschrecken- und Fischarten sowie besonderer Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften. b) Von natuerlichen Lebensraeumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr. L206 vom 22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geaendert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober 1997 (ABL. EG Nr. L 305/42) - ( FFH-Richtlinie ), aufgefuehrt sind. Hierbei handelt es sich gem. Anhang I der FFH-Richtlinie um folgende Lebensraeume: - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) und gem. Anhang II der FFH-Richtlinie bzw.Anhang I der EU-VogelschutzrichtlinieI um folgende Tierarten: - Kammolch - Eisvogel - Rohrweihe Folgende, im Gebiet vorhandene Lebensraeume sind darueber hinaus fuer das Gebietsnetz Natura 2000 ebenfalls von Bedeutung: - Naehrstoffaermere basenarme Stillgewaesser (3130) - Naehrstoffaermere kalkhaltige Stillgewaesser (3140) - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260) 2. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit dieses naturnahen, ueberwiegend extensiv genutzten Niederungsgebietes innerhalb einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4316-0001 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Stockheimer Bruch |
Link zur Karte: | BK-4316-0001 |
Objektbeschreibung: | Der 101 ha große Feuchtgrünlandkomplex am Südrand der Westfälischen Bucht besteht zum überwiegenden Teil aus einem degenerierten Kalkflachmoor, welches vor der Melioration durch zahlreiche Karstquellen dauerhaft vernässt war. Das Gebiet liegt im Überschwemmungsbereich des ausgebauten Störmeder Baches und des naturnahen Merschgrabens. Es wird darüber hinaus durch Kopfbaumreihen, Ufergehölze, Röhrichte und Seggenrieder strukturiert. Zahlreiche Blänken und Tümpel wurden seit den späten 80er Jahren sukzessive angelegt. Nach großflächigem Flächenerwerb wurde eine merkliche Wiedervernässung durch den Einbau regelbarer Stauwehre in die Hauptentwässerungsgräben erreicht. Nach der Erstellung eines randlichen Besucherweges besteht ein ganzjähriges Betretungsverbot. Die Grünlandflächen werden nahezu ausschließlich gemäß Extensiv-Pachtverträgen bewirtschaftet. Ehemalige Ackerflächen wurden Anfang der 90er Jahre mit einer angepassten Einsaatmischung in Grünland überführt. Mit einer seltenen Standortkombination stellt der Stockheimer Bruch insbesondere für gefährdete Pflanzenarten einen überregionalen bedeutsamen Lebensraum dar. So existieren hier von einigen sehr seltenen Arten noch isolierte Vorkommen z.B. des Kalkquellmooses (Philonotis calcarea) oder der Entferntährigen Segge (Carex distans). Von Äckern umgeben hat der Stockheimer Bruch eine herausragende Bedeutung für Tierarten der feuchten Grünlandgebiete wie des Großen Brachvogels, des Kiebitz, der Rohrweihe, der Wasserralle, des Schwarzkehlchens, der Torf-Mosaikjungfer und des Kammmolches. Die Populationsentwicklung sowie die Reproduktionsraten einiger Zielarten sind anhaltend positiv bzw. stabil. Eine dauerhaft regelbares Grundwasserregime auf möglichst hohem Niveau und zugleich eine regelmäßige Flächenbewirtschaftung stellen die wichtigsten Herausforderungen für die Betreuung in der Zukunft dar. 99 % des Gebietes befinden sich im öffentlichen Eigentum (Land NRW, Kreis Soest). In einer Biotopverbundachse mit den Wiesengebieten "Ostern-Heuland" und "Rabbruch" (Kr. PB) ist es ein Element eines FFH-Gebietes (DE 4317-302), zudem eingebettet in das Feld-Vogelschutzgebiet Hellwegbörde (Wiesenweihe, Wachtelkönig). |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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