Inhalt:
Naturschutzgebiet Millerscheider Bachtal (SU-120)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Millerscheider Bachtal |
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Kennung: |
SU-120 |
Ort: | Ruppichteroth |
Kreis: | Rhein-Sieg-Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 35,70 ha |
Offizielle Fläche: | 35,73 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2011 |
Inkraft: | 2011 |
Außerkraft: | 2031 |
Schutzziel: | (1) Die Unterschutzstellung erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes
a) gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung - eines naturnahen Fließgewässersystems, das insbesondere geprägt ist durch: - untereinander verbundene, naturnahe Bäche und ihre Auen mit typischen Strukturen, wie z. B. Prall- und Gleithängen, Steilufer, Uferabbrüchen und -überhängen sowie verschiedenartig ausgebildetem Gewässergrund, - naturnahe Quellsiefen, - Ufer- und Sumpfbereiche, Röhrichte sowie bachbegleitende Au- und Sumpfwälder, Quellbereiche, Quell- und Uferhochstaudenfluren, - einzelne naturnahe Stillgewässer, - von Feucht- und Nassgrünland (insbesondere Feucht-, Nass- und Sumpfwiesen) und von sonstigem artenreichen Grünland sowie von einzelnen Brachflächen, - von strukturreichen, naturnahen Laubwäldern, Eichenmischwäldern sowie Erlenauen- und Erlenbruch- wäldern, - von artenreichen Waldrändern und -säumen sowie von Gebüschen und Hecken, - von südexponierten trockenen Waldgesellschaften, - der großen Strukturvielfalt und der zahlreichen, eng verzahnten landschaftsraumtypischen Biotopen mit einem großen Anteil an Kleinstrukturen, natürlichen Böschungen und Totholz, - von seltenen und gefährdeten Bodentypen der Auen, - des Gebietes als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher, teilweise in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere von Vögeln, Fledermäusen, Fischen, Muscheln, Amphibien, Reptilien, Mollusken sowie verschiedenen Insekten, wie Libellen, Käfer und Schmetterlinge; b) gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen - insbesondere wegen der historisch gewachsenen Kulturlandschaft mit ihrem Mosaik aus naturnahen waldgeprägten sowie kulturgeprägten Lebensräumen des Offenlandes; c) gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der miteinander verzahnten Fließgewässer, die gekennzeichnet sind durch - eine gute Wasserqualität - den naturnahen Verlauf des Millerscheider Baches sowie dessen Zuläufe, - das naturnah ausgebildete Bachtal, das bachabwärts einen breiter werdenden Talgrund aufweist, - den natürlichen Strukturreichtum der Gewässer und der angrenzenden Flächen, - einer für den Landschaftsraum typisch ausgebildeten Mittelgebirgslandschaft mit einer abwechslungs- reichen Morphologie und gewässerreichen, teilweise bewaldeten und teilweise als Grünland genutzten Tälern und überwiegend bewaldeten Hängen, - der landschaftsraumtypischen Biotope, insbesondere solcher feuchter bis nasser, quelliger oder magerer Ausprägung, sowie der Vorkommen von bedrohten Pflanzengesellschaften und von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, - des Gebietes und seiner Bestandteile im regional bedeutenden Biotopverbund von Fließgewässern, Wäldern und Grünland. (2) Die zum Teil langfristigen Zielsetzungen sollen im Rahmen einer naturnahen Waldwirtschaft (mit den Elementen der Einzelstamm- bis gruppenweisen Nutzung/Vermeidung von Kahlschlägen, Vorratspflege, Strukturierung, Ausnutzung der Lautholz-Naturverjüngung), durch schrittweise Entwicklung eines Laubwald- ebietes mit den für die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten und die Überführung der Altersklassenbestände in naturnahe Laubwälder mit einem Mosaik der verschiedenen Altersstufen und jeweils standörtlicher Vegetation, umgesetzt werden. Dabei ist anzustreben, Nadelbaumbestockungen auf Bruchwaldstandorten in Quellbereichen, Siepen und Bachtälern sowie auf Flächen, deren aktuelle Schutz- würdigkeit durch Nadelbäume gefährdet ist, vorrangig umzuwandeln. Naturfern ausgebaute Gewässerabschnitte sollen durch Renaturierungsmaßnahmen ökologisch aufgewertet werden. Zur langfristigen Sicherung der Fläche soll, neben der Fortführung der extensiven Bewirtschaftung durch Mahd, der Adlerfarn ein- bis zweimal jährlich geschlegelt und abtransportiert werden. Zur langfristigen Sicherung des Nass- und Feuchtgrünlandes soll die extensive Bewirtschaftung durch Mahd weiter fortgeführt bzw. im Falle der bereits brachgefallenen Feuchtgrünlandparzellen wieder aufgenommen werden. Die Mahdgut soll entfernt werden. Alle diese langfristigen Zielsetzungen sollen im Rahmen von entsprechenden Vereinbarungen umgesetzt werden. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5110-004 |
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Objektbezeichnung: |
Millerscheider Bach zwischen Millerscheid und Bölkum |
Link zur Karte: | BK-5110-004 |
Objektbeschreibung: | Biotopkomplex bestehend aus einem naturnahen Bachlauf mit stellenweise bachbegleitendem Erlenwald, einigen Quellbächen, und angrenzenden Feucht- und Magergrünländern. Zur Arrondierung der Fläche wurden neben den vorwiegend auf Böschungskanten stockenden Eichenmischwäldern auch Nadel- und Nadel-Laubmischwälder (Fichten- und Fichtenmischwälder) eingeschlossen. Letztere sind ebenso wie Eichenmischwälder und größere Intensivweiden im gesamten Umfeld der Fläche anzutreffen. Prägend für den Biotopkomplex sind gut entwickelte und teilweise gefährdete Pflanzengesellschaften feuchter und magerer Standorte. An dem naturnahen Bachlauf des Millerscheider Baches mitsamt seinen Quellbächen sind Waldquellgesellschaften und streckenweise bachbegleitende Erlen- und Erlenbruchwälder vorhanden. Kleinflächig ausgebildet findet sich in unmittelbarer Bachnähe bewirtschaftetes wie auch bereits brachgefallenes Nass- und Feuchtgrünland mit kleineren Röhrichtbeständen. Die artenreichen Magerwiesen und -weiden sind in gesellschaftstypischer Artenkombination anzutreffen. Sie weisen Arten der Vorwarnliste und eine Rote Liste Art auf. Ein Teich mit Schwimmblattvegetation befindet sich im Westen der Fläche. Unerwünschte Sukzession ist vor allem in den randlichen Bereichen der östlichen Magerwiese (nördlich Geißelbach) zu verzeichnen. Hier konnte sich der Adlerfarn bereits stark ausbreiten. Zur langfristigen Sicherung der Fläche sollte, neben der Fortführung der extensiven Bewirtschaftung durch Mahd, der Adlerfarn 1-2 mal jährlich geschlegelt und abtransportiert werden. Zur langfristigen Sicherung des Nass- und Feuchtgrünlandes sollte die extensive Bewirtschaftung durch Mahd weiter fortgeführt bzw. im Falle der bereits brachgefallenen Feuchtgrünlandparzellen wiederaufgenommen werden. Das Mahdgut ist ebenfalls zu entfernen. Der Biotopkomplex ist von regionaler Bedeutung als Refugial- und Verbundbiotop für an feucht-nasse und magere Standorte angepasste Arten. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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