Inhalt:
Naturschutzgebiet Lippeaue von Lünen bis Schleuse Horst (UN-053)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Lippeaue von Lünen bis Schleuse Horst |
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Kennung: |
UN-053 |
Ort: | Luenen |
Kreis: | Unna |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 217,02 ha |
Offizielle Fläche: | 217,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP Aenderungsverfahren |
Inkraft seit: | 2007 |
Inkraft: | 2007 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a), b) und c) LG NW
1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen wildlebender, teils seltener und gefährdeter Tier- und Pflan-zenarten innerhalb des landesweit bedeutsamen Auenkorridors der Lippe westlich von Lünen mit seinen herausragenden Refugial- und Vernetzungsfunktionen. Als besonders schutzwürdige Biotope bzw. Lebensgemeinschaften gelten insbesondere: - Lippe samt ihrer Unterwasservegetation - kleinere Fließgewässer und wasserzügige Siepen - natürliche, eutrophe Stillgewässer und Altwasser samt Schwimmblatt- und Unterwasservegetation - Teiche und die ehemalige Schleusenkammer Horst - Röhrichte, Seggenriede und Schilfbestände - trockene bis feuchte Brachen - Saumgesellschaften - Hochstaudenfluren - Weidelgras-Weißkleeweiden verschiedener Ausprägung - Gebüschkomplexe und Baumstrukturen - Weiden-Auwald samt begleitender Baumarten - Weiden-Ufergehölze - Kopfweiden 2. Zum Schutz, zur Optimierung und zur Entwicklung von natürlichen Lebensräumen und von Habitaten wild lebender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, die in den Anhängen I und II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie) aufgeführt sind. Zu den Bestandteilen der FFH-Gebiete "Lippeaue" (DE-4209-302) und "Teiabschnitte Lippe - Unna, Hamm, Soest, Warendorf (DE-4314-302) zählen: a) gemäß dem Anhang I der FFH-Richtlinie die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse i.S. des § 48d Abs. 4 LG: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) b) sowie gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie die folgende Art von gemeinschaftlichem Interesse i.S. des § 48 d Abs. 4 LG: - Flussneunauge c) Die Lippeaue südwestlich von Lünen bis zur Schleuse Horst hat für zahlreiche Vogelarten als Brut-, Nahrungs-, Rast-, Überwinterungs- und/oder Mauser-Gebiet eine besondere Bedeutung. Zu den im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführten Vogelarten, für die entsprechend die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten, gehören: - Eisvogel - Rohrweihe Darüber hinaus fungiert die Lippeaue auch als Teil-Lebensraum für die folgenden, nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführten Vogelarten, für die ebenfalls die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten: Teichrohrsänger, Flussuferläufer, Kiebitz, Wasserralle, Uferschwalbe, Zwergtaucher, Nachtigall, Waldwasserläufer sowie zahlreiche weitere Wat- und Wasservögel. 3. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen insbesondere zur Erhaltung und Förderung einer ausgedehnten, naturnahen Flussaue mit einem abwechslungsreichen Lebensraummosaik und einer besonderen Bedeutung im landesweiten Biotopverbund 4. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Lippe und ihrer Aue |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-UN-00007 |
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Objektbezeichnung: |
Naturschutzgebiet Lippeaue von Lünen bis Schleuse Horst |
Link zur Karte: | BK-UN-00007 |
Objektbeschreibung: | Das Naturschutzgebiet "Lippeaue von Lünen bis Schleuse Horst" erstreckt sich über große Teile der Lippeaue westlich des Stadtkerns von Lünen bis zur Gemeindegrenze im Westen. Im innerstädtischen Bereich flankieren nord- wie südseitig der Lippe Deichanlagen zum Hochwasserschutz angrenzender Siedlungs- und Industriegebiete das Naturchutzgebiet, das im Wesentlichen deckungsgleich mit den Abgrenzungen des gesetzlichen Überschwemmungsgebietes ist. Außerhalb des Schutzgebietes nehmen konkurrierende Nutzungen wie Landwirtschaft und ein Flugsportplatz noch große Flächenanteile der Lippeaue ein. Westlich des Ortsteils Alstedde öffnet sich die Lippeaue außerhalb des Siedlungsbereiches nach Nordwesten in eine eher offene Agrarflur, die innerhalb des Naturschutzgebietes weitgehend extensiv als Grünland genutzt ist, außerhalb aber konventionell intensiv und vorwiegend als Acker bewirtschaftet wird. Nördlich des Haldengeländes der ehemaligen Vereinigten Aluminiumwerke bildet die Flußmitte die Begrenzung zum Kreis Recklinghausen und gleichzeitig die Naturschutzgebiet-Grenze. Das Naturschutzgebiet findet seine Fortsetzung lippeabwärts sowohl im Kreisgebiet Unna im Naturschutzgebiet "Lippeaue Selm", als auch in Fließrichtung links in der Schutzgebietskulisse des Kreises Recklinghausen. Der Osten des NSG ist lippenordseitig durch eine extensive Weidelandschaft geprägt. Eine Anzahl von Kleingewässern und Gehölzelementen, wie Hecken oder Kopfbaumreihen, verleihen der Landschaft einen strukturreichen halboffenen Charakter. Südlich der Lippe dominieren extensiv genutzte Wiesen, die zum Flugplatzgelände vermitteln. Auch hier gliedern Weidenufergehölze, Kopfbaureihen etc., auentypische Altwasser und eine Reihe von Gewässerneuanlagen das eher offene Landschaftsbild. Nach Westen vermitteln ein Acker und ein weiterer Beweidungskomplex zu der anthropogen stark überformten Engstelle um das STEAG-Kraftwerk mit Wehranlage, Kühlwasserzu- und Ablauf und dem Gelände des ehemaligen Schlosses Buddenburg. An Stelle der kulturhistorisch bedeutsamen Anlagen stockt heute die Station einer Erlebnisroute um die Lüner Lippeaue. Die alten Parkanlagen sind im umgebenden Hochwald aufgegangen. Darin befindet sich ein Umgehungsgerinne samt Fischaufstiegstreppe, das das Wehr Lippholthausen für Fließgewässerorganismen passierbar macht. In der sich anschließenden Lippeschleife liegt der großflächig von verbuschenden, brachgefallenen Glatthaferwiesen und Hochstaudenfluren geprägte Bereich rund um das "Zwiebelfeld". Dessen Kernstück ist ein überwiegend verlandetes Altwasser mit umgebenden, dichten Silberweidenauwald. Bis zum Bereich der alten Schleusenanlage Horst überwiegen noch recht strukturarme und intensiv genutzte Grünlandfluren. Die Schleusenkammer hingegen wird weiträumig von wertvollem Extensivgrünland umgeben. Als Transportweg oder wasserbaulich hat die Schleusenkammer keine Funktion mehr. Nur bei Hochwasserereignissen macht sich das Wasserregime der Lippe bemerkbar. Innerhalb der dammartigen Einfassungen hat sich ein Auwald-Röhrichtkomplex entwickeln können. Die Auenmorphologie und Fließgewässerdynamik hat auch in diesem Lippeabschnitt im Laufe der Zeit erhebliche Veränderungen erfahren, sei es in der wasserbaulichen Erschließung der Lippe, der agrarischen oder industriellen (Vor-)Nutzung der Landschaft begründet. Vielfach ist das auentypische Kleinrelief überformt, zuweilen aber noch erkennbar, etwa in den Altwassern oder o.g. Grünlandkomplexen um die Schleuse Horst und abschnittweise östlich des Wehres Richtung Stadtmitte Lünen. Die Lippe selbst ist tief ins Gelände eingeschnitten. Deren Ufer waren weitgehend mit Wasserbausteinen festgelegt. Im Laufe der letzten Dekaden sind im Rahmen von Naturschutzmaßnahmen größere Abschnitte wieder entfesselt worden und weisen mit Steilufern, Flachwasserzonen oder Auskolkungen nun wieder fließgewässertypische Merkmale auf, die beispielsweise für Eisvogel und Uferschwalbe wichtige Lebensräume bieten. Auwäder fehlen flächig bis auf Rudimente und sind prinzipiell auf weiten Fließstrecken auf einen schmalen Weidenufergehölzgü |
Kennung: |
BK-4310-107 |
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Objektbezeichnung: |
Lippe zwischen der K 22 bei Vinnum und |
Link zur Karte: | BK-4310-107 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfasst den zum Kreis Unna gehörenden Abschnitt der Lippeaue westlich (bis zur K 22 bei Vinnum) und östlich des NSG "Schleuse Horst". Im Westen ist wird die frühere Aue fast auschließlich ackerbaulich genutzt. Hier sind i.d.R. nur die Lippe incl. der Böschungen als schutzwürdiger Biotop ausgewiesen. Südlich der Kläranlage wurde auf ca. 700 m Länge ein bis 15 m breiter Uferrandstreifen abgezäunt. Dieser Randstreifen, der nach dem Hieb der dort stockenden Pappeln sich selbst überlassen bleibt, wurde ebenso wie die größeren Grünlandkomplexe im Bereich des NSG "Schleuse Horst" in den Biotop einbezogen. Die Lippe ist in diesem Abschnitt weitgehend ausgebaut und stark eingetieft. Bei einer Breite von 20-30m weist der mäßig strömende Fluß zumeist nur eine geringer Strukturvielfalt auf. Die Ufer sind zumeist mit Steinschüttungen befestigt, stellenweise sind jedoch auch unbefestigte Uferbereiche vorhanden bzw. sind diese in den letzten Jahren entfesselt worden. Lokal treten auch unbewachsene, bis 1m hohe Steilwände als potentielle Brutplätze für Eisvogel und Uferschwalbe auf. Gegenüber dem NSG "Schleuse Horst" sind in der markanten Steilwand Uferschwalben-Brutröhren vorhanden, Uferschwalben wurden hier aber in 2000 nicht beobachtet. Die Unterwasservegetation der Lippe ist relativ schwach ausgebildet und setzt sich überwiegend aus Kammlaichkrautfluren zusammen. Die Ufer- und Böschungsbereiche werden zumeist von einem Uferhochstaudenstreifen gesäumt, bereichsweise sind aber auch ausgedehnte Weiden-Ufergehölze vorhanden. Die Uferhochstaudenfluren werden von Rohrglanzgras-Röhrichten dominiert, die verzahnt sind mit Zaunwinden-, Kälberkropf- und Engelwurz-Gesellschaften. Eingestreut findet sich die Große Wiesenraute. Stellenweise treten vermehrt Eutrophierungszeiger wie Brennessel, Ackerkratzdistel und Beifuss-Rainfarn-Bestände auf. Stellenweise sind oberhalb der Uferböschung artenreiche Gehölzstreifen ausgebildet. Im Bereich der Grünlandkomplexe östlich und westlich des NSG "Schleuse Horst" wird die Aue durch ausgeprägte Terrassenkanten begrenzt. Das Grünland wird überwiegend als Intensivweide genutzt, kleinflächig ist aber v.a. in alten Flutmulden noch Feuchtgrünland erhalten. Das Grünland weist bereichsweise ein ausgeprägtes Kleinrelief auf und ist nur durch wenige Gehölze strukturiert. Aus naturschutzfachlicher Sicht herausragend ist ein gut ausgebildetes Altwasser nahe Hof Neuhaus. Der Altarm gehört überwiegend zum Kreis Recklinghausen und ist dort Bestandteil des Großen NSG "Lippeaue". Der von dem Fluss abgeschnittene Altarm entwässert aber über einen schmalen Graben in die Lippe. Auf der Wasserfläche schwimmen dichte Seerosendecken, randlich finden sich ausgedehnte Wasserlinsen-Decken mit Herden von Spirodela polyrhiza. Am Ufer wächst zumeist ein Röhrichtsaum, stellenweise sind auch größere Weidengebüsche vorhanden. Die terrestrischen Ufer werden von Brachen eingenommen, die teilweise noch Magerkeitszeiger aufweisen. Der Altarm wird überwiegend von Ackerflächen eingerahmt. Aufgrund einer fehlenden Pufferzone ist das Wasser stark eutrophiert., es droht eine Verlandung des Gewässers. |
Kennung: |
BK-4310-903 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Schleuse Horst |
Link zur Karte: | BK-4310-903 |
Objektbeschreibung: | Das Naturschutzgebiet umfasst einen gut ausgebildeten Mäanderbogen der Lippe sowie einen alten Durchstich (ehemalige Schleuse). Die Lippe weist in diesem Abschnitt noch naturnahe Strukturen und Lebensräume wie unverbaute Ufer (z.T. mit Steilabbrüchen) und einen ausgeprägten Weidensaum auf. In den Flusslauf ist eine kleine Sohlschwelle eingezogen. Die Unterwasservegetation der Lippe wird überwiegend aus Kammlaichkrautfluren gebildet. An dem ehemaligen Durchstich sind Reste der Schleusenanlage noch erhalten. Der alte Kanal ist jedoch weitgehend trockengefallen und wird von verschiedenen Röhrichten sowie Weidengebüschen eingenommen. Die Böschungen tragen Glatthaferbrachen und Gebüsche. Nach Süden zur angrenzenden Weide hin ist eine dichte Hecke ausgebildet. Der Mäanderbogen wird vollständig von Grünland eingenommen, das ein ausgeprägtes Kleinrelief aufweist und extensiv beweidet wird (Galloway-Rinder). Lokal eingestreut finden sich Ruderalisierungszeiger wie Brennesselherden. Morphologisch markant sind zwei alte Flutmulden, die temporär überstaut und derzeit von Flutrasenbeständen eingenommen werden. Ein tiefergelegener Teil im Südwesten der Weide ist ausgezäunt und wird von einem Mosaik aus Feuchtbrache und Wasserschwadenröhricht eingenommen. Auch die in das NSG einbezogenen Teilflächen nördlich und nordöstlich der ehemaligen Schleuse werden als Grünland genutzt. Das Gebiet wird dort teils durch einen breiten Graben, teils durch die Böschung der Lippeaue begrenzt. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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