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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Altbuchen an Harbes Hof (VIE-026)

Objektbezeichnung:

NSG Altbuchen an Harbes Hof

Kennung:

VIE-026

Ort: Grefrath
Kreis: Viersen
Bezirksregierung: Düsseldorf
Digitalisierte Fläche: 5,50 ha
Offizielle Fläche: NaN ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1988
Inkraft: 1989
Außerkraft: 9999
Schutzziel:
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4604-904
Kennung:

BK-4604-904

Objektbezeichnung:

NSG Altbuchen an Harbes Hof

Link zur Karte: BK-4604-904
Objektbeschreibung: Es handelt sich um ein Laubwaldgebiet mit altem Baumbestand sowie in der östlich angrenzenden Schleckniederung um (Feucht-) Grünland und ein weitgehend verlandetes Gewässer. Das Waldstück wird im Zentrum sowie am Nordrand von einem alten Buchenbestand mit starkem bis sehr starkem Baumholz eingenommen. Die ungleichmäßig verteilte Krautschicht wird meist von Buchen- und Bergahorn-Jungwuchs sowie Adlerfarn bestimmt, vereinzelt treten typische Kraut- und Straucharten bodensaurer Wälder auf. Der Bergahorn dominiert stellenweise auch die Strauchschicht, z.T. ist höhlenreiches Totholz vorhanden. Das Buchenaltholz weist Lücken auf (Sturm, Fällung), lokal auch mit Voranbau von Buche. Im Süden und Westen des Waldstücks dominiert die Birke, eingestreut Stiel-Eichen, Roteichen und Bergahorn, der dichten Unterwuchs aus Gehölzjungwuchs ist neben der Buche von der Späten Traubenkirsche geprägt. Entlang eines Grabens im Osten zieht sich ein 6 bis 10 m breiter Laubmischbestand mit dominierendem Bergahorn sowie Buchen und Eschen; der Unterwuchs wird von Adlerfarn und Später Traubenkirsche bestimmt. Der Nordteil wird von bis zu 20 m hohen Kiefern eingenommen, im Nordwesten ist eine Fläche mit gepflanztem Buchenjungwuchs. Eine Reihe alter Eichen begrenzt den Wald im Westen und Süden. Der Osten des Gebietes wird von einer frischen Fettweide geprägt. Ein verlandendes Gewässer am Ostrand zeigt kaum noch offene Wasserfläche. Es ist eine gut ausgeprägte Verlandungszone mit Großseggenried vorhanden, in die von Süden ein Grauweidengebüsch mit Röhrichtarten im Unterwuchs vordringt. Das Gewässer ist eingezäunt, den Übergang zur Weide bildet eine feuchte Wiesenvegetation mit Seggenarten. Die Böschung zum Weg im Osten wird von Erlen bewachsen. Der Gesamtwert des Gebietes wird vom FFH-Lebensraumtyp des bodensauren Buchenwaldes bestimmt, sowie dem stark verlandeten Gewässerkomplex mit geschützten Biotopen der naturnahen Binnengewässer sowie der Bruch- und Sumpfwälder. Der Buchenwald ist durch einen hervorragend ausgeprägten und in der Region einzigartigen alten Baumbestand ausgezeichnet. In der Naturverjüngung steht die Buche jedoch unter starkem Konkurrenzdruck des Bergahorns. Die zunehmende Verbuschung und Verkrautung des Kleingewässers hat tlw. zu einem Verlust offener Schlammpioniervegetation und damit auch wertgebender Arten geführt (Schwimm-Lebermoos). Bedeutung für regionalen Biotopverbund Der alte bodensaure Buchenwald ist in der Region einzigartig. Das Gebiet östlich der Niersniederung ist als Trittstein für Arten des Grünlandes und der Kleingewässer von Bedeutung. Über eine Arrondierung könnte das Gebiet in angrenzende Waldbereiche nach Westen (über die Beerendonk bis zum NSG Grasheide) sowie nach Norden (Ziel Erlen-Eschen-Auwald) und Süden erweitert werden. Südlich des NSG grenzen auch Grünlandflächen mit lokal artenreichen Flutrasen an. Hauptentwicklungsziel ist die Erhaltung eines Altbuchenbestandes als Lebensraum seltener und gefährdeter Tierarten wie Höhlenbrüter und Fledermäuse. Ebenfalls Ziel ist die Erhaltung und Wiederherstellung des Kleingewässers als Standort der seltenen Schlammpionierfluren und gefährdeter Pflanzengesellschaften des Großseggenrieds sowie als Lebensraum seltener und gefährdeter Tierarten wie Amphibien. Über eine Arrondierung westlich angrenzender Waldbereiche könnte der Lebensraum Buchenwald über die Altholzinsel hinaus vergrößert und damit langfristig stabilisiert werden. Das temporäre Kleingewässer sollte zur Förderung offener Lebensräume teilweise wieder entbuscht und bereichsweise auch flach ausgeschoben werden, angrenzende Weideflächen könnten extensiviert werden.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • <LRT-ID > (0,61 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (2,39 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Moor- und Bruchwaelder (nicht FFH-LRT) <NAC0> (0,48 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Auenwaelder (nicht FFH-LRT) <NAX0> (0,11 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Nass- und Feuchtgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NEC0> (1,83 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Stillgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFD0> (0,12 ha)
Geschützte Biotope (§62):
Biotoptypen:
  • Buchenwald <AA0> (0,29 ha)
  • Eichen-Buchenmischwald <AA1> (1,34 ha)
  • Eichenmischwald mit nicht heimischen Laubbaumarten <AB4> (0,12 ha)
  • Schwarzerlenwald <AC0> (0,11 ha)
  • Birkenmischwald mit nicht heimischen Laubbaumarten <AD2> (0,53 ha)
  • Kiefernwald <AK0> (0,18 ha)
  • Ahornmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AR1> (0,35 ha)
  • Aufforstung, Pionierwald <AU0> (0,12 ha)
  • Wald, Jungwuchs <AU1> (0,08 ha)
  • Bruchgebüsch <BB5> (0,48 ha)
  • Nass- und Feuchtgrünland <EC0> (1,83 ha)
  • Weiher <FB0> (0,12 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Adlerfarn (Pteridium aquilinum)
  • Asch-Weide Sa. (Salix cinerea)
  • Bachbunge (Veronica beccabunga)
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Bittersüsser Nachtschatten (Solanum dulcamara)
  • Braunes Zypergras (Cyperus fuscus)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Dreiteiliger Zweizahn (Bidens tripartita)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Feld-Hainsimse Sa. (Luzula campestris agg.)
  • Fluss-Ampfer (Rumex hydrolapathum)
  • Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus)
  • Gemeiner Blutweiderich (Lythrum salicaria)
  • Gemeiner Froschlöffel (Alisma plantago-aquatica)
  • Gemeiner Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Gift-Hahnenfuss (Ranunculus sceleratus)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Gundermann (Glechoma hederacea)
  • Kleinblütiges Franzosenkraut (Galinsoga parviflora)
  • Kleine Wasserlinse (Lemna minor)
  • Maiglöckchen (Convallaria majalis)
  • Pillen-Segge (Carex pilulifera)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Rote Johannisbeere (Ribes rubrum)
  • Roter Fingerhut (Digitalis purpurea)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Schönes Frauenhaarmoos (Polytrichum formosum)
  • Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina)
  • Stechpalme (Ilex aquifolium)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Sumpf-Haarstrang (Peucedanum palustre)
  • Sumpf-Helmkraut (Scutellaria galericulata)
  • Sumpf-Labkraut (Galium palustre)
  • Sumpf-Segge (Carex acutiformis)
  • Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides)
  • Süss-Kirsche (Prunus avium)
  • Ufer-Segge (Carex riparia)
  • Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus)
  • Wald-Geissblatt (Lonicera periclymenum)
  • Wasser-Minze (Mentha aquatica)
  • Wasserfenchel (Oenanthe aquatica)
  • Zweiblättrige Schattenblume (Maianthemum bifolium)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhaltung eines Altbuchenbestandes als Lebensraum seltener und
    gefaehrdeter Tierarten wie Hoehlenbrueter und Fledermaeuse sowie
    Erhaltung einer Kuhle als Standort der seltenen und gefaehrdeten
    Pflanzengesellschaften des Grossseggenrieds und als Lebensraum
    seltener und gefaehrdeter wildlebender Tierarten wie Wasservoegel,
    Wasserinsekten und Amphibien
Gefährdungen:
  • Beseitigung alter Baeume
  • Entwaesserung, Wasserentnahme, Wasserregime
  • Grundwasserabsenkung
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW)
  • nicht einheimische Arten
  • Verlandung als unerwuenschte Sukzession
Maßnahmen:
  • Altholz erhalten
  • Erhaltung der Gewaesser
  • Erhaltung der Laubholzbestockung
  • keine Entwaesserung
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Totholz erhalten
  • Vegetationskontrolle
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