Inhalt:
Naturschutzgebiet Emsaue (WAF-048)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Emsaue |
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Kennung: |
WAF-048 |
Ort: | Warendorf |
Kreis: | Warendorf |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 289,58 ha |
Offizielle Fläche: | 288,00 ha |
Flächenanzahl: | 2 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1999 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als NSG ist erforderlich gemaess Paragraph 20a), b) und c) LG NW insbesondere Zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewaesser mit Arten der Charetea Lemnetea und Potamogetonetea und der typischen Fauna durch - Foerderung der Entwicklung einer natuerlichen Verlandungsreihe, - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw.Minimierung von Naehrstoff- eintraegen, - Nutzungsverbot bzw.Beschraenkung der (Freizeit-) Nutzung des Gewaessers auf ein naturver- traegliches Mass, - Erhaltung bzw.Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewaesserchemismus und Naehr- stoffhaushaltes, Zur Erhaltung und Entwicklung der Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Alterstufen und in ihrer standoertlichen typischen Variantionsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie Wald- raender durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natuerliche Waldgesellschaft einschliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestaende und Foerderung der Naturver- juengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft, - Vermehrung der Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwaelder auf geeigneten Standorten nach Moeglichkeit durch natuerliche Sukzession oder Initialpflanzung von Gehoelzen der natuerlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Hoehlen- und Uraltbaeumen, - Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflaechen und in Kernbereichen, - Erhaltung der lebensraumtypischen Grundwasser und/Ueberflutungsverhaeltnisse, Erhaltung und Foerderung der Helm-Azurjungfer-Population durch - Schutz besonnter, basenreicher und sonnenwarmer Wiesengraeber mit nicht zu dicht schliessender emerser Gewaesservegetation, - Entwicklung von an die Fortpflanzungsgewaesser angrenzenden Flaechen mit niedriger bis mittel hoher Vegetation (vor allem Wiesenvegetation und Gruenlandbrachen, Roehrichte, Seggen- bestaende). Schutzziele fuer Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind: - Natuerliche eutrophe Seen und Altarme (3150), - Eisvogel, - Krickente, - Flussregenpfeifer, - Zwergtaucher, - Loeffelente, - Rohrweihe, - Gaensesaeger, - Uferschwalbe, - Waldwasserlaeufer, - Kreuzkroete, - Laubfrosch, - Knoblauchkroete, - Hartholz-Auenwaelder (91F0), - Nachtigall, - Pirol, - Helm-Azurjungfer, Zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwaelder und Weichholzauenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natuerliche Waldgesellschaft einschliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestaende und Foerderung der Naturver- juengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft, - Vermehrung der Erlen- und Eschenwaelder und Weichholzauenwaelder auf geeigneten Standorten durch Initialpflanzung von Gehoelzen der natuerlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald), - Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Hoehlen- und Uraltbaeumen, - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflaechen, - Erhaltung der lebensraumtypischen Grundwasser- und Ueberflutungsverhaeltnisse, - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw.Minimierung von Naehrstoff- eintraegen, Erhaltung und Entwicklung artenreicher Flachlandmaehwiesen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - zweischuerige Mahd bei geringer Duengung (nach Kulturlandschaftsprogramm), - Foerderung und Vermehrung der mageren Flachlandwiesen auf geeigneten Standorten, - Vermeidung von Eutrophierung, Zur Erhaltung und Foerderung der Steinbeisser-Population durch - Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgaengiger Fliessgewaesser mit Gewaesser- sohlenbereichen aus nicht verfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten sowie mit natuerlicher Abflussdynamik mit sich umlagernden Sanden und Feinkiesen, - Vermeidung von Eutrophierungen und starken Materialeinschwemmungen mit der Folge von Veralgungen, Verschlammungen und Bewuchs mit Wasserpflanzen auf den Gewaessersohlen, - Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewaesser wie Wurzeln und Steine, Zur Erhaltung und Foerderung der Bachneunaugen-Population durch - Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgaengiger, lebhaft stroemender, sauberer Gewaesser mit lockerem, sandigen bis feinkieisigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat), mit natuerlichem Geschiebetransport und gehoelz- reichen Gewaesserraendern, - Abpufferung des Fliessgewaessers gegen Naehrstoff- und Schadstoffeintraege, - Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewaesser wie Steine, Wurzelgeflecht und Anschwemmungen von Blatt- und Pflanzenresten, Erhaltung und Foerderung von - Bruchwaeldern (Paragraph 62-Biotope), - Roehrichtbereichen (Paragraph 62-Biotope), - Grossseggenrieder (Paragraph 62-Biotope), Erhaltung von - Quellbereichen (Paragrapg 62-Biotope), - Suempfen (Paragraph 62-Biotope), - naturnahen Flussabschnitten (Paragraph 62-Biotope), - stehenden Kleingewaessern (Paragraph 62-Biotope), - Silikattrockenrasen (Paragraph 62-Biotope), - Heideflaechen (Paragraph 62-Biotope), Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Artikel 4 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 2 der Richtlinie. Hierbei handelt es sich um folgende natuerliche Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes im Sinne des Paragraph 48 d Absatz 4 LG NW: - Natuerliche eutrophe Seen und Altarme (3150), - Hartholz-Auenwaelder (91F0), - Helm-Azurjungfer, Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz NATURA 2000 und/oder fuer Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Bedeutung fuer - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, prioraerer Lebensraum), - Glattthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510), - Steinbeisser, - Bachneunauge, - Kreuzkroete, - Knoblauchkroete, - Laubfrosch, - Zauneidechse, sowie fuer Arten der Vogelschutzrichtlinie: - Eisvogel, - Krickente, - Flussregenpfeiffer, - Nachtigall, - Pirol, - Zwergtaucher, - Kiebitz, - Loeffelente, - Wiesenpieper, - Rohrweihe, - Heidelerche, - Gaensesaeger, - Uferschwalbe, - Waldwasserlaeufer, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge, - Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung. Entwicklungsziel fuer das gesamte Gebiet ist die Erhaltung und Optimierung naturnaher Emsabschnitte mit charakteristischem Auenrelief und natuerlichen Gewaesserstrukturen. Hierzu gehoert auch die Erhaltung und Optimierung der Auwaldreste und Hochstaudenfluren sowie der Altwaesser und der begleitenden auentypischen Biotope. Dies ist langfristig nur ueber eine weitgehend ungestoerte Fliessgewaesserdynamik mit Hochwasserereignissen moeglich. Als Hauptachse des Biotopverbundes im Muensterland ist die Emsaue von landesweiter Bedeutung. Deshalb muss die Wiederherstellung einer ueberwiegend naturnahen, extensiv genutzten Flussauenlandschaft in den stark ueberformten Flussabschnitten ein wesentliches Naturschutzziel sein. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4014-909 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Emsaue, Teilabschnitt zwischen Neuer Mühle (Kreisgrenze) und Warendorf (B 475) |
Link zur Karte: | BK-4014-909 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfasst einen ca. 6,6 km langen Abschnitt der Ems, die beiden Talgräben inkl. der abschnittsweise naturnah bewaldeten Terrassenkanten zwischen der Kreisgrenze an der Neuen Mühle und der B 475 östlich Warendorf sowie den Mündungsabschnitt des Axtbaches zwischen der K 18 und der Ems. Weiterhin sind die Offenlandflächen südlich und nördlich der Ems eingegrenzt worden. Die Ems präsentiert sich als ein ca. 30 m breites, technisch ausgebautes und begradigtes Gewässer mit begleitenden Gehölzreihen aus Pappeln, Eichen und Weiden. Am Ufer sind Hochstaudenfluren und Röhrichtfragmente ausgebildet. Große Flächen nehmen im Schutzgebiet Weidegrünländer ein, die teilweise in den letzten Jahren aus Ackereinsaaten hervorgegangen sind. Äcker selbst treten im Gegensatz zur Altkartierung im Jahr 2000 nur mit wenigen Prozentanteilen im Gebiet auf. In den Grünländern liegen zahlreiche z.T. neu angelegte Kleingewässer die aus dem Weidegrünland ausgezäunt wurden. Ebenso finden sich Altarme der Ems sowie Röhrichtbestände. Der südliche und nördliche Talgraben und der Axtbach sind ebenfalls ausgebaute Gewässer mit nur wenigen naturnahen Strukturen. Die Ufer werden von Röhrichten, Hochstaudenfluren und kleinflächigen Seggenbeständen eingenommen. Im westlichen Gebietsteil, im Auenbereich des als Jungferngrabens bezeichneten, im Unterlauf naturnahen Gewässers liegt ein Biotopkomplex aus Röhrichten und bachbegleitenden Erlenbeständen, die vegetationskundlich zu Bruchwäldern vermitteln. Weiter östlich liegen weitere Erlenwälder die teilweise aber stark degeneriert und von Störungszeigern wie Brombeere und Brennnessel beherrscht werden. Die Terrassenkante des Jungferngrabenn wird teilweise von Buchenaltbeständen begleitet. Weitere kleinflächige Waldbestände werden von Eichen, Birken, Eschen oder Pappeln dominiert. Westlich eines Golfplatzes wurden Kiefernforste auf Binnendünen mit in das NSG eingegrenzt, an die sich ebenfalls kleinflächige Buchen-Altbestände und Eichenwälder anschließen. Insbesondere die Flächengröße und das damit verbundene hohe Entwicklungspotential des Gebietes sowie die Feuchtwälder und naturnahen Fließ- und Stillgewässer machen den Teilabschnitt des NSG "Emsaue" zu einem wichtigen Element im landesweiten Biotopverbund von Flusslandschaften. Schutzziel ist die Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik mit Überflutungen der Auenbereiche und eine weitere Extensivierung der Grünlandnutzung. Weiterhin sollten die noch vorhandenen Feucht- und Auwälder durch eine Sicherung bzw. Wiederherstellung des Wasserregimes erhalten werden. |
Kennung: |
BK-4014-0209 |
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Objektbezeichnung: |
Arrondierungsflächen des NSG WAF-048 (NSG Emsaue) |
Link zur Karte: | BK-4014-0209 |
Objektbeschreibung: | Bei den Gebieten handelt es sich um Arrondierungsflächen in der Emsaue |
Kennung: |
BK-4014-0147 |
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Objektbezeichnung: |
Teiche südlich der Ems bei Warendorf |
Link zur Karte: | BK-4014-0147 |
Objektbeschreibung: | Bei dem Gebiet handelt es sich um eine großflächige Teichlandschaft aus mehreren Gewässern mit umgebenden Weiden und Erlengehölzen. Die Ufer werden von Röhrichten und Hochstaudenfluren gesäumt. Teilbereiche des Wasserkörpers werden von Teichrosen bedeckt. Westlich der Teiche schließt sich ein Feldgehölz aus teilweise sehr alten Eichen und einer Feuchtwiese an. Wertbestimmend für das Gebiet sind die artenreichen und naturnahen Teiche, die mit ihren Röhricht- und Hochstaudengürteln einen wichtigen Lebensraum für die Artgemeinschaften der naturnahen Stillgewässer im Münsterland bilden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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