Inhalt:
Naturschutzgebiet Steinbruch Anneliese (WAF-021)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Steinbruch Anneliese |
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Kennung: |
WAF-021 |
Ort: | Ennigerloh |
Kreis: | Warendorf |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 43,26 ha |
Offizielle Fläche: | 43,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1988 |
Inkraft: | 2007 |
Außerkraft: | 2027 |
Schutzziel: | (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 LG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Förderung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender, z. T. stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbeson- dere zur Erhaltung und Entwicklung des Vorkommens des Deutschen Edelkrebses (Astacus astacus), der kalkquellsumpf- und kalkhalbtrockenrasenähnlichen Pflanzengesellschaften und deren nährstoffarme Standorte wie auch zum Schutz der standorttypischen Pflanzen bzw. Pflanzengesellschaften eines oligotrophen Stillgewässers, der Verlandungszonen, Pionier- standorte, der randlichen Waldstrukturen und extensiv genutzten Grünlandflächen sowie zum Schutz der hieran angepassten Tiere wie Amphibien-, Libellen- und Vogelarten, b) wegen der Bedeutung des Gebietes als Refugium für wildlebende Tiere und Pflanzen und als Teil eines Biotopverbundkomplexes in einer durch anthropogene Nutzung und Zerschneidung geprägten Umgebung, c) wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes, insbesondere wegen der Struktur- vielfalt und des daraus resultierenden, kleinteilig ausgeprägten Standortmosaiks auf kalkhaltigem, nährstoffarmem Untergund, d) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge, e) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und erdgeschichtlichen Gründen, (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende, langfristige Zielsetzung für das Gebiet umfasst die Sicherung der kalkhaltigen, nährstoffarmen, nassen bis trockenen und strukturreichen Standorte als Lebensraum für spezifische, angepasste Tier- und Pflanzenarten. Insbesondere wird das Ziel verfolgt, die Sicherung und den Erhalt eines nährstoffarmen Stillgewässers, kalkquellsumpf- und kalkhalbtrockenrasenähnlicher Flächen sowie steiler Kalksteinbruchwände, inklusive der jeweils charakteristischen Vegetation, zu betreiben. Im Übergangsbereich zur umgebenden Landschaft sollen langfristig standorttypische Gehölzgesellschaften und im Süden des Gebietes zusätzlich Pflanzengesellschaften des extensiven Grünlandes erhalten, gefördert und entwickelt werden. Zur Sicherung des standorttypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes sind Grundwasserabsenkung und Eutrophierung sowie eine Unterbrechung der Zuflüsse zu vermeiden. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4114-903 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Steinbruch Anneliese |
Link zur Karte: | BK-4114-903 |
Objektbeschreibung: | Das Naturschutzgebiet "Steinbruch Anneliese" in seinen aktuellen Grenzen umfasst die westlichen Teilbereiche des stillgelegten Kalksteinbruches. Die östliche Grenze orientiert sich an einer mitten durch den Steinbruch geplanten Trasse der B 475 Ortsumgehung Ennigerloh. Die nordwestliche und südliche Grenze bildet im Wesentlichen die Abbruchkante, die südwestliche die Bachaue der Angel. Das NSG ist eingezäunt, nicht zugänglich und durch die meist bodenständigen Gehölzbestände an der Abbruchkante von außen kaum einzusehen (abgesehen von einem Aussichtspunkt an der Wulfsbergstraße im Nordwesten). Die untere Abbausohle ist mit Grundwasser vollgelaufen und bildet heute einen mehr als 20 ha großen, bedingt naturnahen Abgrabungssee. Die beeindruckend blaue Wasserfärbung deutet immer noch kalk-oligotrophe bis -mesotrophe Verhältnisse an, obwohl weit über 100 Kanada-, Nil- und Graugänse das Stillgewässer wohl dauerhaft besiedeln. Ob das früher landesweit bedeutende Flusskrebs-Vorkommen noch aktuell ist, ist nicht bekannt. Ganz im Süden im vermutlich ältesten Bereich des ehem. Steinbruches ist auf der zweiten Abbausohle nur noch als kleines Relikt ein bisher nicht erfasster Halbtrockenrasen u. a. mit Vorkommen der Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris) sowie der Knäuel-Glockenblume (Campanula glomerata) erhalten - der größte Teil der Abbruchsohle ist hier allerdings schon verbuscht. Das westlich vorgelagerte Weidegrünland (Rinderbeweidung) auf einer sehr alten Halde zeigt sich mesophil mit floristischen Übergängen zum Halbtrockenrasen - hier im Untersuchungsjahr Neuntöter-Vorkommen. Im Norden in den weitaus jüngeren Teilen der zweiten Abbausohle und deren Umfeld trockene Hochstaudenfluren, z. T. wohl auch Initialstadien von Halbtrockenrasen, in feuchteren Bereichen weitere individuenreiche Bestände der Sumpf-Stendelwurz, einer landesweit stark gefährdete Orchideenart Art der Kalkflachmoore, ferner ein weiteres Neuntöter-Vorkommen. Wertgebend im Nordwesten auch die fast 1 km lange, bis zu 25 m hohe sekundäre Kalkfelswand der Abbruchkante, z. B. als möglicher Brutplatz für Felsenbrüter wie den Uhu. Das NSG Steinbruch Anneliese ist in Zusammenhang mit der Erweiterungsfläche als Lebensraum für kalkholde und wärmeliebende Arten, insbesondere Arten kalkoligotropher Gewässer und Arten der Kalkflachmoore, ein überregional bedeutendes Trittsteinbiotop im landesweiten Biotopverbund. Hinzu kommen eine hohe floristische (arealgeografische) Bedeutung (individuenreiche Vorkommen der Sumpf-Stendelwurz, nordwestlichste Vorkommen der Knäuel-Glockenblume). Faunistisch ebenfalls landesweit bedeutsam ggf. durch die Flusskrebspopulation sowie als Rasthabitat für Limikolen und alle Wasservögel. Schutz und Entwicklung der Lebensgemeinschaften eines ungenutzen Kalksteinbruches mit Arten der Kalk-Flachmoore und Kalk- Halbtrockenrasen und eines Abgrabungsgewässers, ggf. Erhaltung einer grossen Flusskrebspopulation. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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