Inhalt:
Naturschutzgebiet Steinbruch Vellern (WAF-024)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Steinbruch Vellern |
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Kennung: |
WAF-024 |
Ort: | Beckum |
Kreis: | Warendorf |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 13,92 ha |
Offizielle Fläche: | 14,50 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1958 |
Inkraft: | 2006 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als NSG ist erforderlich gemaess Paragraph 20 a), b) und c) LG NW, insbesondere - Zur Erhaltung und Foerderung des Sumpf-Glanzkraut-Vorkommens durch - Keine Düngung - Verhinderung des Aufkommens von Gehoelzen und Schilf. - Zur Erhaltung und Entwicklung der kalkreiche Niedermoore mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch - Sicherung des landschaftstypischen Wasserhaushaltes, Gewaesserchemismus und Naehrstoffhaushalts unter Beruecksichtigung des Wassereinzugsgebietes, - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoff- eintraegen, Verbot der Einleitung naehrstoffreichen Wassers, - Extensive Nutzung (Mahd, Beweidung) oder Pflege, ggfls. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehoelzen), - Zur Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Kalkmagerrasen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehoelzen), - Erhaltung einzelner bodenstaendiger Gehoelze und Gehoelzgruppen als Habitatstrukturen fuer typische Faunenelemente, - Wiederherstellung von Kalkmagerrasen auf geeigneten Standorten, - Sicherung und Schaffung ausreichend grosser, naehrstoffarmer Pufferzonen, - Zur Erhaltung und Foerderung der Population und des Lebensraumes des Laubfrosches, - Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Artikel 4 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 2 der Richtlinie. Hierbei handelt es sich um folgenden natuerlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I und Arten gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes im Sinne des Paragraphen 48 d Absatz 4 LG NW: - Kalkreiche Niedermoore (7230), - Sumpf-Glanzkraut, Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder fuer Arten des Anhang IV der FFHRichtlinie Bedeutung fuer - Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210, Prioritaerer Lebensraum), - Laubfrosch, sowie fuer Arten der Vogelschutzrichtlinie: - Nachtigall, - Rohrweihe, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge, - Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung. Bei dem ca. 14 ha grossen Steinbruch Vellern handelt es sich um eine alte, aufgelassene, heute recht vielgestaltige Abgrabung (Kalkstein). Neben artenreichen Kalkmagerrasen und Gebueschen konnte sich aufgrund von Grundwasseraustritten eine sehr wertvolle Kalksumpf- Vegetation mit einem Vorkommen des landesweit vom Aussterben bedrohten () entwickeln. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4214-903 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Steinbruch Vellern |
Link zur Karte: | BK-4214-903 |
Objektbeschreibung: | Am Südostrand von Neubeckum, nahe der Autobahn A2, liegt in der welligen Ackerlandschaft der Beckumer Berge der ehemalige Steinbruch Vellern. Das NSG "Steinbruch Vellern" in einem seit langem stillgelegten Kalksteinbruch umfasst die beiden ehemaligen Naturschutzgebiete "Steinbruch Vellern I und II" sowie einer als Pufferzone dienenden Erweiterungsfläche an der Nordostseite. Die drei Teilflächen werden getrennt beschrieben. 1.Teilfläche: "Ehemaliges NSG Steinbruch Vellern I" Die Fläche umfasst innerhalb des langgestreckten Steinbruches den südöstlichen Teil, der schon früher unter Naturschutz gestellt wurde und in dem großflächig Entkusselungsmassnahmen durchgeführt worden sind. Dieses Gebiet ist durch mit dichtem Gebüsch bewachsenen Steilböschungen und unverbuschte Kalk-Trockenrasen gekennzeichnet. Innerhalb des Steinbruches sind nur im Nordosten die Gebüsche flächenhaft ausgebildet. Die Sohle des ehemaligen Steinbruches weist ein bewegtes Oberflächenrelief auf mit leichten Erhebungen und einem flachen Abgrabungsgewässer. Die höher gelegenen Bereiche und die terrassenartigen Abstufungen am W-Rand des Steinbruchs sind mit Halbtrockenrasen bewachen. Die flachen Senken weisen z.T. Kalk-Kleinseggenrieder und/oder Pfeifengrasbestände auf. Sowohl die Halbtrockenrasen als auch die feuchten Senken beherbergen eine Vielzahl z.T. hochgradig gefährdeter Pflanzenarten, darunter viele Orchideen. 2. Teilfläche: "Ehemaliges NSG "Steinbruch Vellern II" Das Gebiet umfasst den nordwestlichen Teil und grenzt im NO an die Erweiterungsfläche (s.u.). Im Westen wird das Naturschutzgebiet durch die mit dichtem Gebüsch bestandene Böschung begrenzt. Die Sohle des Gebietes ist ebenfalls mit einem kleinräumig wechselnden Vegetationsmosaik aus Kalkhalbbtrockenrasen und feuchten Senken mit Pfeifengrasbeständen und Kleinseggenried bestanden, in dem zahlreiche gefährdete Pflanzenarten wachsen. Jedoch sind hier die Halbtrockenrasen stärker verbuscht und die flächenhaft ausgebildeten Gebüsche nehmen einen deutlich größeren Raum ein. Im Nordwesten befindet sich eine tiefe, wassergefüllte Senke. Um das Gewässer herum stockt ein Weidengebüsch, das nach Norden in einen mesophilen Laubwald aus vorwiegend Buche und Bergahorn übergeht. 3. Teilfläche: Pufferfläche am Nordost-Rand Die Erweiterungsfläche im Nordosten des NSG umfasst einen Balsampappelforst und eine ruderale, z.T. gelegentlich gemähte Wiese, umgeben von Schlehengebüsch und älteren Laubholz- und Fichten-Forsten. Sie soll als Pufferzone für die angrenzenden, auf der schmalen Steinbruchsohle liegenden, verbuschenden Kalkmagerrasen und Pfeifengraswiesen dienen. Aufgrund des großflächigen Vorkommens von artenreichen, sehr gut ausgebildeten Halbtrockenrasen im kleinräumigen Wechsel mit Kalkflachmooren ist das NSG "Steinbruch Vellern" von sehr hoher naturschutzfachlicher Wertigkeit, die durch das Vorkommen zahlreicher gefährdeter Pflanzenarten - darunter mehrere Orchideen-Arten - noch verstärkt wird. Die früher im Gebiet vorkommende Pflanzenart von gemeinschaftlicher Bedeutung konnte jedoch seit mehrere Jahren nicht mehr nachgewiesen werden. Die Hauptentwicklungsziele sind die Erhaltung eines ehemaligen Kalk-Steinbruches mit vielen gefährdeten Biotoptypen (Röhricht, Trockenrasen, Kalk-Kleinseggenrieder, Gebüsche trockenwarmer Standorte) als Lebensraum für zahlreiche, gefährdete Pflanzen- und Tierarten sowie insbesondere Schutz und Optimierung des Kalk-Niedermoores als potenziellen Wuchsort von und weiterer stark gefährdeter Orchideen-Arten. Aufgrund der Nähe zu weiteren, ähnlich ausgestatteten Kalksteinbrüchen im Gebiet der Beckumer Berge ist das NSG "Vellerner Steinbruch" von sehr hoher, landesweiter Bedeutung für den Biotopverbund. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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