Inhalt:
Naturschutzgebiet Hammerberg (ACK-008)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Hammerberg |
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Kennung: |
ACK-008 |
Ort: | Stolberg |
Kreis: | Aachen |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 33,70 ha |
Offizielle Fläche: | 35,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1981 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess Paragraph 20 a), b) und c) LG,
sowie Paragraph 20 Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes in Ausfuehrung des Paragraph 48 c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und der Richtlinie 79/409/ EWG des Rates vom 2. April 1979 ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie), in der jeweils gueltigen Fassung. Leitziele fuer das Netz "Natura 2000": - Erhaltung und Entwicklung folgender natuerlicher Lebensraeume gemaess Anhang I FFH-Richtlinie: - Schwermetallrasen (6130) - Weiterhin ist das Gebiet von Bedeutung fuer: - Glatthafer- und Wiesenknopf- Silgenwiesen (6510), - Waldmeister-Buchenwald (9130), - Pirol (Oroilus oriolus), - Erhaltung des Lebensraumes fuer nach der Roten Liste in NRW gefaehrdete Pflanzen- und Tierarten, - Erhaltung und Entwicklung naturnaher Waelder, - Verbesserung des Biotopverbundes durch die Optimierung von Magerrasen, -weiden und Heiden, - Erhaltung und Optimierung des Gebietes als Biotopkomplex mit in NRW gefaehrdeten und seltenen Biotoptypen; folgende nach Paragraph 30 BNatSchG bzw. Paragraph 62 LG geschuetzte Biotoptypen kommen im Gebiet vor: - Magerwiesen und -weiden. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5203-909 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Hammerberg |
Link zur Karte: | BK-5203-909 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfasst den innerhalb des Natura 2000-Gebietes liegenden Teil des NSG Hammergberg. Es liegt angrenzend an den südlichen Ortsrand der Stadt Stolberg und ist aus devonischem Kalkstein aufgebaut. Im äußersten Westen des Gebietes befindet sich ein steiler Hangbereich, der von einem niederwaldartigen Eichenwald bestanden ist. Hier lässt das relativ flachgruendige Substrat nur geringe Baumhoehen (max. 8 m) zu, Krueppelwuchs ist zudem haeufig. Unterhalb des Hanges fliesst der flache Vichtbach mit seinen Steilufern. In einem Felsband direkt oberhalb des Gewaessers befinden sich zwei Fledermausstollen. An die Eichenbestände oberhalb des Baches schließen sich lichte, artenreiche Laubwälder, vorwiegend Birkenbestände, an. Oberhalb der Laubwälder finden sich Grünlandflächen, die kleinflaechige Reste ehemals weitverbreiterter Galmei-Fluren und Magerrasenfragmente aufweisen. Diese Flächen werden regelmäßig beweidet. Von den ursprünglichen Offenlandflaechen sind große Teile stark geschaedigt. Sukzessive Verbuschung zum Teil mit dem Zwischenstadium Adlerfarnflur haben die urspruengliche Galmei-Vegetation verdraengt. Zudem wurden im Osten des Gebietes grosse Flaechen mit Kiefer und Fichte aufgeforstet. Teilweise wurden diese Bestände innerhalb der letzten Jahre mit Buchen unterpflanzt. Im Nordosten des Gebietes befindet sich eine Waldlichtung mit einem Schwermetallrasen in gutem Zustand. Im Norden bildet eine Glatthaferwiese, den Übergang zum Ortsrand von Stolberg. Im gesamten Gebiet konnten bisher 330 Schmetterlingsarten und 180 Pflanzenarten nachgewiesen werden. Die Entwicklungsziele konzentrieren sich auf den behutsamen Waldumbau von Nadel- zu Laubwald. Außerdem sollen wertvolle Grünlandbiotope, insbesondere Schwermetallrasen, erhalten werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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