Inhalt:
Naturschutzgebiet Erkensruhrtal mit Nebenbaechen und Felsen am Oberseeufer (ACK-069)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Erkensruhrtal mit Nebenbaechen und Felsen am Oberseeufer |
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Kennung: |
ACK-069 |
Ort: | Simmerath |
Kreis: | Aachen |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 40,67 ha |
Offizielle Fläche: | 40,70 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1999 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a), b) und c) LG,
sowie gem. Paragraph 20 Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes in Ausfuehrung des Paragraph 48 c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 ueber die Erhaltung der wild-lebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) in der jeweils gueltigen Fassung. Leitziele: - Erhaltung und Entwicklung folgender natuerlicher Lebensraeume gemaess Anhang I FFH-Richtlinie: - Fliessgewaesser mit Unterwasserve-getation (3260), - Berg-Maehwiesen (6520), - Weiterhin ist das Gebiet von Bedeutung fuer: - Neuntoeter (Lanius collurio), - Erhaltung des Lebensraumes fuer mehrere nach der Roten Liste in NRW gefaehrdete Pflanzen- und Tierarten, - Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgepraegter, vielgestaltiger Biotopkomplex mit in NRW gefaehrdeten und besonders seltenen Biotoptypen; folgende nach Paragraph 30 BNatSchG bzw. Paragraph 62 LG geschuetzte Biotoptypen kommen im Gebiet vor: - naturnahe und unverbaute Flussabschnitte, - Nass- und Feuchtgruenland, - natuerliche Felsbildungen., - Erhaltung und Optimierung eines ueberwiegend naturnahen Mittelgebirgsflusses mit wertvollen Gehoelzsaeumen und Gruenlandflaechen, - Erhaltung der natuerlichen Felsbildungen als geomorphologische Besonderheit und als seltener und gefaehrdeter oekologischer Sonderstandort, - Erhaltung des Umlaufberges Finkenauel als Landschaftselement besonderer erdgeschichtlicher Bedeutung sowie als geologische Besonderheit und fuer Forschungs- und Lehrzwecke, - Erhaltung der Heckenreste, Einzelgehoelze und Ufergehoelze des Hirschrotter und Erkensruhrer Tales, - Biotopverbund mit dem Rur-Talsystem. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5404-006 |
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Objektbezeichnung: |
Erkensruhrtalaue zwischen Hirschrott und Obersee mit Gierbach |
Link zur Karte: | BK-5404-006 |
Objektbeschreibung: | Die Talaue der Erkensruhr erstreckt sich Hirschrott bis zum vom Obersee der Rurtalsperre und liegt unterhalb der Dreiborner Hochfläche. Nördlich und südlich der Ortschaft Erkensruhr ist die Aue ca. 50 bis 100 m breit und wird als Grünland genutzt. Bei Hirschrott, das etwas stärker touristisch geprägt ist, überwiegt die Pferdebeweidung, während im nördlichen Teil die Wiesenmahdnutzung vorherrscht. Die vorhandenen Stand- und Mähweiden enthalten vereinzelt nasse Stellen mit Binsen und Kuckuckslichtnelke Südlich von Einruhr erstreckt sich ein größerer bewaldeter Felsen, der u.a. Wildapfel und den Nordischen Streifenfarn aufweist. Die ca. 3-4 m breite Erkensruhr fliesst überwiegend unverbaut und ist fast durchgängig von alten Erlen gesäumt. Die Gewässersohle ist naturnah und wird durch Felsrippen und Schotterbänke geprägt. Lokal sind im Gebiet kleine Fichtenforstparzellen vorhanden, z.B. bei Finkenauel. Vom Osten her münden die Bachsysteme Gierbach und Sauerbach in die Erkensruhr ein. Die Strömungsgeschwindigkeit ist in beiden Bächen hoch. Die Erkensruhraue ist ein typisches Mittelgebirgswiesental, das durch Grünlandnutzung und ein gehölzgesäumtes naturnahes Fliessgewässer geprägt wird. Es ist als FFH-Gebiet "Bachtäler im Truppenübungsplatz Vogelsang" und als NSG "Erkensruhrtal mit Nebenbächen und Felsen am Oberseeufer" ausgewiesen, wobei v.a. die Glatthaferwiesen und das Fliessgewässer mit Ufergaleriewald als Lebensräume nach FFH-Richtlinie hervorzuheben sind. Die Lebensräume befinden sich in der Regel in einem guten Erhaltungszustand. Im Rahmen der Biotopvernetzung der Gewässersysteme in der Rureifel, z.B. mit dem Giersbach- und dem Sauerbachsystem, kommt der Erkensruhrtalaue eine hohe Bedeutung zu. Die Beibehaltung der bisherigen Grünlandnutzung als extensive Rinderweide bzw. als Wiesenmahd ist bedeutsam für den Erhalt der Offenlandlebensräume nach FFH-Richtlinie. Die Erlenufergehölze unterliegen keiner Nutzung, so dass der Erhalt der bestehenden Strukturen als Hauptentwicklungsziel formuliert wird. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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