Inhalt:
Naturschutzgebiet Ehemalige Kieswaesche Kinzweiler (ACK-123)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Ehemalige Kieswaesche Kinzweiler |
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Kennung: |
ACK-123 |
Ort: | Eschweiler |
Kreis: | Aachen |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 18,61 ha |
Offizielle Fläche: | 18,20 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2008 |
Inkraft: | 2008 |
Außerkraft: | 2028 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt
a) gemaess § 20 Satz 1 Buchstabe a) sowie Satz 2 LG zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung der Arten und Lebensgemeinschaften in den Feuchtbereichen, aquatischen Lebensräumen sowie den Offenlandflaechen. Die besonders vielfaeltige Ausstattung des Gebietes mit unterschiedlichsten Lebensräumen wie Schotterinseln, Kiesflaechen, Trockenrasen, Fliessgewaesser, Flachwassersee mit Verlandungsbereichen sowie artenreichen Hecken und Gehölzen begründen die Schutzwürdigkeit des Gebietes. Weiterhin erfolgt die Schutzausweisung zur Erhaltung der Wasserflaeche und von Röhrichten und naehrstoffarmen Bereichen sowie zur Erhaltung der Lebensräume von stoerungsempfindlichen, seltenen und gefaehrdeten, naturraumtypischen Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von - Voegeln - Libellen - Saugetieren - Heuschrecken - Amphibien - Tag- und Nachtfaltern - Insekten - Orchideen b) gemaess § 20 Satz 1 Buchstabe b) LG wegen der wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Bedeutung der ehemaligen Kieswäsche, insbesondere - zum Schutz und zur Entwicklung der vorhandenen naehrstoffarmen Offenlandbereiche als seltene und stark gefaehrdete Lebensraeume; - zum Schutz und zur naturnahen Entwicklung des Merzbaches; - zum Schutz und zur Entwicklung des regional bedeutsamen Gebietes als Teil des Biotopverbundes im Nordkreis Aachen und als Trittsteinbiotop am Rand der strukturarmen, rekultivierten Landschaft des ehemaligen Braunkohletagebergbaus Zukunft-West; - zum Schutz der historischen landschaftsteile, insbesondere der Sandflaechen und Gewaesser; c) gemaess § 20 Satz 1 Buchstabe c) LG wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervoragenden Schönheit der offenen, strukturreichen Lebensräume. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5103-0044 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Ehemalige Kieswäsche Kinzweiler |
Link zur Karte: | BK-5103-0044 |
Objektbeschreibung: | Aufgelassene Kiesgrube nördlich der Kinzweiler Burg und des Langendorfer Hofes. 1996 war die Kiesgrube offenbar noch in Nutzung bzw. waren laut Alt-BK die Aufschüttungen noch nicht abgeschlossen. Die offene Wasserfläche ist vollständig von einem Schilfröhricht umgeben, so dass diese nicht ohne Weiteres erreicht werden kann (Schwimmblatt- und Unterwasservegetation? Ggf. LRT 3150). Südlich des Stillgewässers erstreckt sich auf einer höher gelegenen Abbauebene ein noch weitgehend offener Silikattrockenrasen mit einigen typischen Pflanzen-.und Tier-Arten offener Kies- bzw. Sandböden, u.a. der Blauflügeligen Ödlandschrecke. Am Süd- und Westrand verläuft von Gehölzen gesäumt ein trockener Graben Auf dem Plateau wurden außerdem zwei Kleingewässer angelegt (Abdichtung mittels Teichfolie). Nach Norden und vor allem Osten werden Gewässer und Trockenrasen von einem dichten Birken-Stangenholz begrenzt,, an das sich ein bis zu 10m hoher Damm anschließt. Dieser ist überwiegend mit Rotbuche und seltener mit Berg-Ahorn bestanden, häufig überragt von Pappeln. In der landwirtschaftlich intensiv genutzten und zudem durch den Braunkohle-Tagebau geprägten Bördelandschaft hat das Gebiet mit seinem großen Röhrichtbestand, einr von Besuchern ungestörten Wasserfläche sowie einem recht großen Silikattrockenrasen eine regionale Bedeutung. Das Gebiet ist ein wichtiges Trittstein- und Rückzugsbiotop für Tier- und Pflanzenarten insbesondere der Silikattrockenrasen sowie der Röhrichtgürtel stehender Gewässer. Auch Arten der Kleingehölze bzw. Wälder haben mit diesem Gebiet ein wichtiges Trittsteinbiotop in der sonst vom Ackerbau, verschiedenen Infrastruktureinrichtungen und Tagebau geprägten Landschaft. Wichtigste Naturschutzmaßnahme ist die Kontrolle der Sukzession der Offenlandbereiche, um eine Verbuschung des Silikattrockenrasens zu vermeiden. Die Pappeln sollten nach und nach entfernt, ein Teil davon sollte einfach geringelt werden, um so Totholz zu erhalten. Auf eine forstliche Nutzung sollte nach Möglichkeit verzichtet werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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