Inhalt:
Naturschutzgebiet Villewaelder bei Bornheim (BM-036)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Villewaelder bei Bornheim |
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Kennung: |
BM-036 |
Ort: | Bruehl |
Kreis: | Rhein-Erft-Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 49,55 ha |
Offizielle Fläche: | 47,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2003 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Das Gebiet wird geschuetzt:
a) zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§20 Satz 1 Buchstabe a) sowie Satz 2 LG), insbesondere - zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemein- schaftlichem Interesse in Ausfuehrung des § 48 c LG gemaess Anhang I der "Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensrraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" (FFH-Richtlinie) - Alte bodensaure Eichenwaelder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190) mit typischer Flora und Fauna in den verschiedenen Entwicklungsstufen und Alterspha- sen, in der standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive Waldraender und Stau- denfluren - zur Wiederherstellung von Lebensraeumen und stabilen ueberlebensfaehigen Popula- tionen folgender wildlebender Vogelarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02.04.1979 ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und deren Lebensraeume (Vogelschutzrichtlinie) - Schwarzspecht (A236) - zur Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Waldlebensgemeinschaften mit der fuer die natuerlichen Laubwaldgesellschaften typischen Flora und Fauna, in den verschie- denen Entwicklungsstufen und Altersphasen, einschlisslich Alt- und Totholz, mit typischen Artenspektren, in der standoertlichen Variationsbreite, inklusive struktur- und artenreicher Waldraender sowie Staudenfluren - wegen der Bedeutung als Restaltwald und als grossflaechiger naturnaher Laubwald mit einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt b) aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gruenden (§ 20b LG), insbesondere weil die Waldflaeche ein Relikt ehemals in der Niederrheinischen Bucht weitverbreiteter Waldgesellschaften ist c) wegen der Seltenheit und besonderen Schoenheit und besonderen Schoenheit des Wal- des (§20c LG), insbesondere weil der Wald mit seinen vielfaeltigen Strukturen eine Restflaeche ehemals grossflaechig vorhandener naturnaher Laubwaelder ist. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5207-0024 |
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Objektbezeichnung: |
Villewälder im Rhein-Erft-Kreis |
Link zur Karte: | BK-5207-0024 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet im Rhein-Erftkreis ist Teil des kreisübergreifenden FFH- und Naturschutzgebietes "Villewälder bei Bornheim" am Westrand der Ville südlich der A 553 nahe Brühl. Laubwälder mit dominieren diesen Teil, fast 50% der Fläche nehmen Stellario-Carpineten ein. Nadelholzbestände, stellenweise mit eingestreuten Laubbäumen und mit z. Teil exotischen Baumarten finden sich besonders im Ostteil des Gebietes. Die Wander- und Reitwege im Gebiet werden von den Menschen regelmäßig zur Naherholung genutzt. Der hohe Laubholzanteil und der große Anteil des FFH-Lebensraumtypes Stellario-Carpinetum zeichnen dieses Gebiet aus. Im landesweiten Biotopverbund stellen die Villewälder eine hervorragende Verbundachse für die Seen aus dem Braunkohletagebau mit den umgebenden Wäldern und das Waldgebiet Kottenforst dar. Eine naturnahe Waldentwicklung im Gebiete sollte durch die Entnahme standortfremder und nicht heimischer Gehölze und eine naturnahe Waldbewirtschaftung gefördert werden. Auf den Erhalt von Alt- und Totholz sollte besonders Wert gelegt werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): | |
Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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