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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Ehemalige Kiesgrube bei Tuernich (BM-044)

Objektbezeichnung:

NSG Ehemalige Kiesgrube bei Tuernich

Kennung:

BM-044

Ort: Kerpen
Kreis: Rhein-Erft-Kreis
Bezirksregierung: Köln
Digitalisierte Fläche: 15,35 ha
Offizielle Fläche: 15,24 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2010
Inkraft: 2012
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Das Gebiet wird geschuetzt

a) gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 1 BNatschG zur Erhaltung, Entwicklung, Herstellung und Wieder-
herstellung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter Tier- und Pflanzenarten,
insbesondere
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebens-
stätten zahlreicher gefährdeter Vogel-, Amphibien-, Reptilien- und thermophiler Insektenarten
Vogelarten, deren Bestände in der Roten Liste der gefährdeten Vogelarten Nordrhein-West-
falens als gefährdet (Gefährdungskategorie 3) aufgeführt sind:
-Turteltaube (Streptopelia turtur)
-Nachtigall (Luscinia megarhynchos)
-Neuntöter (Lanius collucio)
-Grauspecht (Picus canus)
-Grünspecht (Picus viridis)

Amphibien- und Reptilienarten, deren Bestände in der Roten Liste der gefährdeten Kriechtiere
(Reptilia) und Lurche (Amphibia) in Nordrhein-Westfalen als gefährdet (Gefährdungskategorie
3) und stark gefährdet (Gefährdungskategorie 2) aufgeführt sind:
-Kreuzkröte (Bufo calamita)
-Wechselkröte (Bufo viridis)
-Waldeidechse (Zootoca vivipara)
-Zauneidechse (Lacerta agilis)

- zur Erhaltung und Entwicklung der strukturellen Vielfalt von Gehölzgruppen, sonnigtrockenen
Kies-Sand-Bereichen und offenen, temporär unter Wasser stehenden Schlammböden,

- zur Erhaltung der Geländemorphologie einschließlich der gebietstypischen Bodenverge-
sellschaftung,

- zur Erhaltung und Entwicklung des im Rhein-Erft-Kreis seltenen Magerstandortes als wertvoller
Lebensraum für Trocken- und Halbtrockenrasen-Gesellschaften,

- zur Erhaltung und Entwicklung der Fläche als Trittsteinbiotop im überregionalen Biotopverbund
in der Erftaue,

b) gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 3 BNatschG wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorra-
genden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils, insbesondere

- wegen der Seltenheit offener Rohböden im Rhein-Erft-Kreis als ökologisch wertvolle Lebensräume
für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-5106-0004
Kennung:

BK-5106-0004

Objektbezeichnung:

NSG Ehemalige Kiesgrube bei Türnich

Link zur Karte: BK-5106-0004
Objektbeschreibung: Das NSG Ehemalige Kiesgrube bei Türnich liegt westlich von Türnich. Die Kiesgrube ist reliefreich, stellenweise sind steile Hangbereiche erhalten geblieben. Der größte Teil wird von Kies- und Sandflächen mit lückiger Vegetation eingenommen, in die einzelne, oft trockenfallende Tümpel eingebettet sind. An den Rändern haben sich lückige Vorwälder mit häufig nicht heimischen Arten und Gebüsche entwickelt. Das Gebiet ist gezeichnet von zahlreichem Spuren einer intensiven Freizeitnutzung durch Mountainbike-Fahrer. Das Gebiet bietet mit seinen offenen Böden besonders seltenen Amphibienarten und Reptilien einen sehr guten Lebensraum und hat damit eine landesweite Bedeutung. Innerhalb der landesweit bedeutsamen Verbundachse Erftaue mit mehreren Abgrabungen hat dieses Gebiet als Lebensraum für Amphibien eine besonders hohe Bedeutung. Der Erhalt offener Böden mit einer größeren Zahl von Kleingewässern im Zentrum der Grube, die Entwicklung von Wäldern mit heimischen Gehölzen und die Reduktion der Freizeitaktivitäten gehören zu den vorrangigen Entwicklungszielen diese Gebietes. Für die Kiesgrube liegen mündliche Angaben der Biologischen Station Bonn zu dort beobachteten Tierarten vor. Kreuzkröte, Wechselkröte, Zauneidechse sowie einige Pflanzenarten wurden genannt.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (4,00 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete flaechige Gebuesche und Baumgruppen <NBB0> (0,50 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes mesophiles Wirtschaftsgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NE00> (0,20 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Stillgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFD0> (0,02 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete vegetationsarme Sand-, Kies- oder Schotterflaechen und Rohboeden (nicht FFH-LRT) <NGF0> (10,00 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • stehende Binnengewaesser (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (0,02 ha)
Biotoptypen:
  • Vorwald, Pionierwald <AU2> (4,00 ha)
  • Gebüsch, Strauchgruppe <BB0> (0,50 ha)
  • Grünlandbrache <EE0> (0,20 ha)
  • stehendes Kleingewässer <FD0> (0,02 ha)
  • Vegetationsarme Kies- und Schotterflächen <GF1> (10,00 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Amerikanische Balsam-Pappel Sa. (Populus balsamifera agg.)
  • Blaugrüne Binse (Juncus inflexus)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Dunkle Königskerze (Verbascum nigrum)
  • Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum s.l.)
  • Echtes Tausendgüldenkraut (Centaurium erythraea)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Gemeine Nachtkerze (Oenothera biennis)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius)
  • Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Hunds-Rose (Rosa canina)
  • Kanadisches Berufkraut (Erigeron canadensis)
  • Kröten-Binse (Juncus bufonius)
  • Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos)
  • Rotes Straussgras (Agrostis capillaris)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre)
  • Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens)
  • Silber-Weide Sa. (Salix alba agg.)
  • Wilde Karde (Dipsacus fullonum)
  • Wilde Möhre (Daucus carota (subsp. carota))
  • Zitter-Pappel (Populus tremula)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhalt eines Lebensraumes für Amphibien und Entwicklung des Gebietes zu einem strukturreichen naturnahen Biotopkomplex in
    der Erftaue.
Gefährdungen:
  • Freizeitaktivitaeten
  • nicht einheimische Gehoelze (FW)
  • Verbuschung als unerwuenschte Sukzession
Maßnahmen:
  • Entnahme nicht bodenstaendig-standortgerechter Gehoelze
  • Freizeitaktivitaeten lenken
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