Inhalt:
Naturschutzgebiet Siegmuendung (BN-005)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Siegmuendung |
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Kennung: |
BN-005 |
Ort: | Bonn |
Kreis: | Bonn |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 152,56 ha |
Offizielle Fläche: | 150,87 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1985 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Schutzzweck
Die Festsetzung des ca. 150,87 ha (einschliesslich der anteiligen Wasserflaeche) grossen NSG sowie seine Unterschutzstellung erfolgt, - Aufgrund der besonderen Bedeutung des Gebietes gemaess Paragraph 20 a LG NW zur Erhaltung sowie zur Wiederherstellung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume und Tiere und Pflanzen: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (prioritaerer Lebensraum (91E0), - Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes Erlen-Eschen- und Weichholzauenwald mit seiner typischen Flora und Fauna (z.B. Pirol, Nachtigall) in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen sowie seiner standorttypischen Variationsbreite, inklusive Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren. Die Umsetzung des Schutzzieles soll erreicht werden durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf standortgerechte heimische Gehoelze, alters- und strukturdiverse Bestaende und Foerderung der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft auf bereits bestehenden Waldstandorten, - Entwicklung und Vermehrung der Erlen-Eschen und Weichholz-Auenwaelder auf geeigneten Standorten durch Sukzession und Initialpflanzungen von Gehoelzen der natuerlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschen-Wald), - Foerderung eines dauerhaften Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Hoehlen- und Uraltbaeumen, die als Brutstaetten fuer zahlreiche gefaehrdete Arten, z.B. den Pirol, fungieren. - Entwicklung bzw. Aufwertung der Erlen-Eschen und Weichholz-Auenwaelder durch Umbau der Pappel- und Ahornforste in naturnahe standortgerechte Gehoelze, - Erhaltung und Wiederherstellung von Ufergehoelzen, Feucht-, Sumpf- und Bruchwaeldern mit ihrem charakteristischen Pflanzen- und Tierarteninventar sowie von landschaftstypischen Gehoelzstrukturen, wie Feldgehoelzen, Gebueschen, Hecken, Baumgruppen und Kopfbaeumen (u.a. als Lebensraum fuer Steinkauz und Gruenspecht) als Verbindungskorridore zwischen Auwaldfragmenten bzw. als strukturreiche Mantel- oder Pufferbiotope, - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflaechen, - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und Ueberflutungsverhaeltnisse - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoffeintraegen. Das NSG dient weiterhin der nachhaltigen Sicherung besonders schutzwuerdiger Lebensraeume nach Paragraph 62 LG NW. - Fluesse mit Schlammbaenken und einjaehriger Vegetation (3270), - Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes mit naturnahen Strukturen sowie der charakteristischen Vegetation der Verbaende Chenopodion rubri (Gaensefussgewaechse) und Bidention (Zweizahngewaechse) und einer unbeeintraechtigten Ueberflutungsdynamik, mit seiner typischen Fauna. Die Umsetzung des Schutzzieles soll erreicht werden durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer unbeeintraechtigten Fliess- und Ueberflutungsdynamik - Verbesserung der Wasserqualitaet durch Vermeidung von direkten und diffusen Einleitungen und die Schaffung von Pufferzonen, - Vermeidung von Trittschaeden, ggf. durch Regelung der (Freizeit-) Nutzung, - Erhaltung und Entwicklung naturnaher Strukturen und Vegetation in der Aue. - Natuerliche eutrophen Seen und Altarme (3150), - Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes mit Arten der Charetea, Lemnetea und Potamogetonetea und der typischen Fauna (z.B. Flussregenpfeifer, Gaensesaeger, Knaekente, Krickente, Loeffelente, Zwergsaeger, Zwergtaucher). Die Umsetzung des Schutzzieles soll erreicht werden durch - Foerderung einer natuerlichen Verlandungsreihe und Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewaesserchemismus und Naehrstoffhaushalts. Dies geschieht u.a. zu Gunsten des Bitterlings, der in NRW zu den vom Aussterben bedrohten Fischarten zaehlt, sowie zu Gunsten des Teichrohrsaengers, des Zwergtauchers und des Flussregenpfeifers, deren Lebensraum die sandigen und kiesigen Ufer von natuerlichen und naturnahen Binnengewaessern darstellen - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoffeintraegen - Wiederherstellung weiterer Klein- und temporaerer Stillgewaesser in der Aue mit naturnahen Uferstrukturen einschliesslich charakteristischer Pflanzen- und Tierarten, v.a. im Bereich der verlandeten, heute nicht mit der Sieg in Verbindung stehenden Rinnen, oestlich und westlich der L 269 zwischen "Auf dem Kleinen Plan" und "Am Kesselpfuhl" sowie im Bereich der Brache entlang des Siegdeiches im "Weidenfeld", - Erhaltung und Foerderung von Roehrichten (Paragraph 62-Biotope gem. LG NW) als Lebensraum/Brutplatz fuer den Teichrohrsaenger. - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260) einschliesslich der im folgenden genannten Fisch- und Rundmaularten sowie Eisvogel und Uferschwalbe, - Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes naturnaher Tieflandfluss mit naturnahen Strukturen und einer unbeeintraechtigten Ueberflutungsdynamik, mit seiner charakteristischen Flora und Fauna, v.a. den FFH-Fisch- und Rundmaularten, Bach-, Fluss- und Meerneunauge, Bitterling, Groppe, Lachs und Steinbeisser sowie den Rast- und Brutvoegeln, entsprechend dem Leitbild als nebengerinnereicher, gewundener/maeandrierender, schottergepraegter Fluss des Grundgebirges. Die Umsetzung des Schutzzieles soll erreicht werden durch - die Erhaltung und Wiederherstellung natuerlicher Ueberschwemmungsgebiete mit auentypischen Gelaende- und Lebensraumstrukturen (Flutrinnen und -mulden, Totholz, Sedimentablagerungen) und einer auenvertraeglichen Nutzung, - die Entwicklung der Durchgaengigkeit (= lineare, oekologische Durchgaengigkeit stromauf- und stromabwaerts) u.a. zum Schutz von Wanderfischarten, wie Neunaugen, Lachse, sowie der potenziell natuerlichen Lauflaenge bzw. des natuerlichen Windungsgrades der Sieg durch die Wiederanbindung der noch vorhandenen Altarmstrukturen, - die Entwicklung der standorttypischen Vegetation (Laichkraut- und Schwimmblattgesellschaften, Uferhochstaudenfluren) sowie charakteristischer Gewaesser- und Uferstrukturen, wie beispielsweise Uferabbrueche, Steil- und Flachufer (die Eisvogel u. Uferschwalbe - beide gefaehrdet bzw. stark gefaehrdet - zum Bau der ca. 1m langen Brutroehren braucht), Auskolkungen, offene Sand- und Kiesablagerungen, Ausbuchtungen, - den Rueckbau von Uferbefestigungen im Bereich der Siegfaehre/ Kemper Werth und Zulassung der fliessgewaessertypischen Eigendynamik, v.a. von Flussbettverlagerungs- und Ueberflutungsprozessen, - Bepflanzung der Ufer an der Mittelwasserlinie mit bodenstaendigen Weiden (auch um eine zu starke Ausbreitung von Neophyten, v.a. des Indischen Springkrauts, und der Brennnessel zu verhindern), - die Verbesserung der Wasserqualitaet durch Vermeidung von direkten und diffusen Einleitungen und die Schaffung von Pufferzonen. Ein sauberes und somit fischreiches Gewaesser sichert darueber hinaus dem Eisvogel die Nahrungsmoeglichkeiten. In der Vergangenheit hat die durch Verunreinigung verminderte Fischpopulation u.a. zu seiner starken Dezimierung gefuehrt; - die Regelung der Freizeitnutzung, v.a. des Kanu- und Badesports: Vermeidung von Trittschaeden, die die Entwicklung natuerlicher Uferboeschungen und schlammiger Flussufer mit Vegetation verhindern Der Schutz der Lebensraeume Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation, Fluesse mit Schlammbaenken und einjaehriger Vegetation und v.a. der Natuerlichen eutrophen Seen und Altarme dient gleichzeitig dem Schutz der ueberregional bedeutsamen Libellenarten. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Gebietes gemaess Paragraph 20 a LG NW zur Erhaltung folgender wildlebender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II der FFH-Richtlinie: - Bach-, Fluss- und Meerneunauge, - Bitterling, - Groppe, - Lachs. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Siegmuendung als Brut-, Rast-, Nahrungs-, Durchzugs- und Ueberwinterungsbiotop und zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensraeumen und stabilen ueberlebensfaehigen Populationen folgender wildlebender Vogelarten gem. Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 ueber die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (im folgenden Vogelschutz-Richtlinie): - Eisvogel, - Schwarzmilan, - Zwergsaeger Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensraeumen und stabilen ueberlebensfaehigen Populationen folgender Zugvoegel gem. Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie: - Flussregenpfeifer, - Gaensesaeger, - Knaekente, - Krickente, - Loeffelente, - Nachtigall, - Pirol, - Teichrohrsaenger, - Uferschwalbe, Gemaess Paragraph 20 1a LG NW zur Erhaltung, Wiederherstellung und Herstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten bestimmter vom Aussterben bedrohter, wild lebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere zur Erhaltung von - artenreichen Gruenlandgesellschaften der Frischwiesen und -weiden, der Feucht- und Nasswiesen und -weiden sowie der Flutrasen und Riedwiesen in zusammenhaengenden Gruenlandkomplexen, - einer durchgehenden, weitgehend naturnahen Flusslandschaft als Hauptachse eines Biotopverbundes mit ihren Kleingewaessern, Altwaessern und Verlandungsgesellschaften und charakteristischen Gewaesserabschnitten mit naturnaher Unterwasservegetation, - Restbestaenden der Weichholzauenwaelder einschliesslich der wild lebenden Pflanzen- und Tierarten, die fuer den Naturraum Koeln-Bonner Rheinebene repraesentative und inzwischen sehr seltene, haeufig nur noch fragmentarisch vorhandene Lebensraeume darstellen, - sowie zur nachhaltigen Sicherung besonders schutzwuerdiger Lebensraeume nach Paragraph 62 LG NW. Gemaess Paragraph 20 1b LG NW aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gruenden, insbesondere zur wissenschaftlichen Begleitung des Wanderfischprogramms. Gemaess Paragraph 20 1c LG NW wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des maeandrierenden Flusslaufs der Sieg mit dem charakteristischen natuerlichen Biotop- und Formenschatz sowie der weitgehend offenen, historisch gewachsenen, durch Gruenlandnutzung gepraegten Kulturlandschaft in der Aue. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5208-0016 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Siegmuendung |
Link zur Karte: | BK-5208-0016 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfasst den Bereich der Siegmündung, der zum Stadtgebiet Bonn gehört. Er wird im Westen vom Rhein, im Süden und Osten von der Böschung der Bundesautobahn 565 und vom Hochwasserdamm der Sieg sowie im Norden von der Sieg begrenzt. Im Norden liegt die langgestreckte, schmale Halbinsel des Kemper Werthes, deren nördliche Spitze die eigentliche Siegmündung darstellt. Sie wird im Westen vom Rhein und im Osten von der Sieg begrenzt. Sie wird überwiegend von Fettwiesen und Weiden sowie von Pappelforsten eingenommen. Während das Siegufer in diesem Abschnitt weitgehend durch Steinpackungen befestigt ist, zeichnet sich das Rheinufer dadurch aus, dass die Befestigung mit Steinpackungen nur unvollständig ist und der Uferbereich durch breite Kies- und Sandbänke einen naturnäheren Charakter aufweist. Hier kann sich stellenweise eine natürliche Uferzonierung mit Annuellengesellschaften,artenreichen Röhrichtbeständen und Strauchweidensaum entwickeln. Die in früheren BK-Beschreibungen erwähnten individuenstarken Muschel- und Schneckenkolonien (Malermuschel) und das Vorkommen von Osterluzei, Wiesenalant sowie Knollenkälberkropf konnte 2002 nicht bestätigt werden. Der übrige Bereich des Gebietes wird vornehmlich von Weideland eingenommen, das von Baumgruppen aus Pappeln, Baumweiden und Eschen reich strukturiert ist. Reste der natürlichen Weichholzaue finden sich an zwei ehemaligen Altarmen ("Kesselpfuhl", Gyssel - Die Schangenerlen"´), wobei nur die östliche Mulde ("Gyssel") ständig wasserführend ist und ein naturnahes Stillgewässer aufweist. Hier haben sich Silberweidenauenwaldreste erhalten. Das Siegufer besitzt im Bereich der Gleithänge stellenweise noch naturnahen Charakter. Es bilden sich zeitweilig Kies- und Schlammbänke mit Schlammlingsfluren. Zum Ufer hin schließen sich schmale Rohrglanzgrasröhrichte und Strauchweidensäume an. Die ebenfalls in das Gebiet einbezogenen Siegdeiche werden von blütenpflanzenreiche Grasfluren eingenommen, die je nach Exposition an frische Glatthaferwiesen (nordexponiert) oder trockene Glatthaferwiesen (südexponiert) erinnern. Sie stellen wertvolle Lebensräume u.a. für Tagfalter und Heuschrecken dar. Zusammen mit dem nördlich und östlich anschließenden Siegauenbereich im Rhein-Sieg-Kreis (vgl. BK-5208-903) stellt das Gebiet die geomorphologisch am besten ausgebildete Flussmündung im mittleren Rheintal dar. Sie ist landesweit bedeutsam als Brut-, Rast-, Nahrungs-, Durchzugs- und Überwinterungsbiotop für zahlreiche Vogelarten. Folgende Arten der Vogelschutzrichtlinie wurden nachgewiesen: Eisvogel, Knickente, Flussregenpfeifer, Zwergsäger, Schwarzmilan, Uferschwalbe, Teichrohrsänger, Löffelente, Knäkente, Nachtigall, Gänsesäger, Pirol, Zwergtaucher. Zudem besitzt die Siegaue als wichtiger Bestandteil des gesamten Siegfließgewässersystems eine hohe Bedeutung für seltene und gefährdete Fischarten wie Steinbeißer, Flussneunauge, Meerneunauge, Lachs, Groppe, Bachneunauge und Bitterling. |
Kennung: |
BK-5208-0016 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Siegmuendung |
Link zur Karte: | BK-5208-0016 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfasst den Bereich der Siegmündung, der zum Stadtgebiet Bonn gehört. Er wird im Westen vom Rhein, im Süden und Osten von der Böschung der Bundesautobahn 565 und vom Hochwasserdamm der Sieg sowie im Norden von der Sieg begrenzt. Im Norden liegt die langgestreckte, schmale Halbinsel des Kemper Werthes, deren nördliche Spitze die eigentliche Siegmündung darstellt. Sie wird im Westen vom Rhein und im Osten von der Sieg begrenzt. Sie wird überwiegend von Fettwiesen und Weiden sowie von Pappelforsten eingenommen. Während das Siegufer in diesem Abschnitt weitgehend durch Steinpackungen befestigt ist, zeichnet sich das Rheinufer dadurch aus, dass die Befestigung mit Steinpackungen nur unvollständig ist und der Uferbereich durch breite Kies- und Sandbänke einen naturnäheren Charakter aufweist. Hier kann sich stellenweise eine natürliche Uferzonierung mit Annuellengesellschaften,artenreichen Röhrichtbeständen und Strauchweidensaum entwickeln. Die in früheren BK-Beschreibungen erwähnten individuenstarken Muschel- und Schneckenkolonien (Malermuschel) und das Vorkommen von Osterluzei, Wiesenalant sowie Knollenkälberkropf konnte 2002 nicht bestätigt werden. Der übrige Bereich des Gebietes wird vornehmlich von Weideland eingenommen, das von Baumgruppen aus Pappeln, Baumweiden und Eschen reich strukturiert ist. Reste der natürlichen Weichholzaue finden sich an zwei ehemaligen Altarmen ("Kesselpfuhl", Gyssel - Die Schangenerlen"´), wobei nur die östliche Mulde ("Gyssel") ständig wasserführend ist und ein naturnahes Stillgewässer aufweist. Hier haben sich Silberweidenauenwaldreste erhalten. Das Siegufer besitzt im Bereich der Gleithänge stellenweise noch naturnahen Charakter. Es bilden sich zeitweilig Kies- und Schlammbänke mit Schlammlingsfluren. Zum Ufer hin schließen sich schmale Rohrglanzgrasröhrichte und Strauchweidensäume an. Die ebenfalls in das Gebiet einbezogenen Siegdeiche werden von blütenpflanzenreiche Grasfluren eingenommen, die je nach Exposition an frische Glatthaferwiesen (nordexponiert) oder trockene Glatthaferwiesen (südexponiert) erinnern. Sie stellen wertvolle Lebensräume u.a. für Tagfalter und Heuschrecken dar. Zusammen mit dem nördlich und östlich anschließenden Siegauenbereich im Rhein-Sieg-Kreis (vgl. BK-5208-903) stellt das Gebiet die geomorphologisch am besten ausgebildete Flussmündung im mittleren Rheintal dar. Sie ist landesweit bedeutsam als Brut-, Rast-, Nahrungs-, Durchzugs- und Überwinterungsbiotop für zahlreiche Vogelarten. Folgende Arten der Vogelschutzrichtlinie wurden nachgewiesen: Eisvogel, Knickente, Flussregenpfeifer, Zwergsäger, Schwarzmilan, Uferschwalbe, Teichrohrsänger, Löffelente, Knäkente, Nachtigall, Gänsesäger, Pirol, Zwergtaucher. Zudem besitzt die Siegaue als wichtiger Bestandteil des gesamten Siegfließgewässersystems eine hohe Bedeutung für seltene und gefährdete Fischarten wie Steinbeißer, Flussneunauge, Meerneunauge, Lachs, Groppe, Bachneunauge und Bitterling. |
Kennung: |
BK-5208-202 |
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Objektbezeichnung: |
Rheinufer an der Siegmündung |
Link zur Karte: | BK-5208-202 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfasst einen 2,1 km langen Rheinabschnitt zwischen der Siegmündung im Nordwesten der Autobahnbrücke im Südosten. Das Gebiet wird im Süden durch die Strommitte und im Norden durch die Uferböschung begrenzt. Die Uferböschung reicht bis an Rhein heran und ist fast durchgängig mit Steinschüttungen befestigt. Lediglich ein kurzes Stück ist nicht mit Steinen befestigt, hier ragt bei Niedrigwasser eine kleine Kiesbank in den Rhein hinein. Die mit Steinschüttungen befestigten Uferböschung ist weitgehend vegetationslos. Oberhalb der ersten Uferböschung ist eine schmale, ca. 10 - 15 m breite, z.T. kiesige Berme ausgebildet, die zumeist mit Hochstauden, selten auch mit Weidengebüschen bewachsen ist. Hier wurden zahlreiche, z.T. gefährdete Heuschreckenarten festgestellt. Auf diese Berme folgt eine zweite Böschung, die im Südosten von einem lückigen Ufergehölzsaum aus Weiden, Pappeln, im Nordwesten von einem durchgehendem Pappelstreifen eingenommen wird. Der Pappelbestand erreicht ganz im Nordwesten bis 30 m Breite und geht nahtlos in den dortigen Pappel-Auenwald über. Die obere Uferböschung wird über weite Strecken von einem Fußweg gesäumt, der von zahlreichen Spaziergängern genutzt wird. Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebietes "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" und bildet einen wichtigen Lebensraum und Trittstein (im Sinne eines Stepping-Stone-Konzeptes) für rheintypische Fischarten. Der Rheinstrom selber ist für den Zu- und Abzug der Langdistanzwanderer und damit für deren Populationen in oberhalb gelegenen Nebenflüssen von Bedeutung. |
Kennung: |
BK-4907-0058 |
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Objektbezeichnung: |
Rhein-Fischschutzzone im Bereich Hersel / Beuel und der Siegmündung |
Link zur Karte: | BK-4907-0058 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfasst einen etwa 5,3 km langen Rheinabschnitt im Bereich Hersel linksrheinisch und Beuel bis zur Sieg-Mundung rechtsrheinisch von der Strommitte bis zur Uferböschung. Es ist Teil der schutzwürdigen Abschnitte des Rheins “Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef (DE-4405-301), die sich durch Flach- und Ruhigwasserzonen insbesondere zwischen den Buhnenfeldern sowie Bereiche mit langsamer Strömung auszeichnen; die Sohle ist kiesig-sandig mit zum Teil organischer Auflage. Ein Teil der Uferlänge ist mit Steinen befestigt. Der Bereich bei Hersel sind meist überwiegend schmale, teils auch breite, flach abfallende Kiesufer vorhanden, die relativ vegetationsarm sind. Der linke Uferbereich (Hersel) ist stark von Tritt-Störungen betroffen; häufiger Besuch durch Spaziergänger und Angler. Auf der rechten Uferseite (Beuel, Siegmündung) als Maßnahmen natürliche Entwicklung von Weidenwäldern fördern und Populus canadensis entnehmen. Am Nordende dieses Abschnittes findet sich eine Fläche in Entwicklung zum LRT 3270. Stellenweise sind diese offenen Uferbereiche jedoch von Vegetationsbeständen der Spülsäume bzw. der Schlammuferfluren v.a. des Chenopodion rubri-Beständen besiedelt, die im Sommer 2018 durch die extrem niedrige Wasserführung des Rheins in nahezu maximaler Ausdehnung auftraten. Der schlammige Siegmündungsbereich wird bei langanhaltendem Niedrigwasser von Schlammfluren besiedelt. Die Weichholzauenwälder mit den Schwarzpappeln (RL 2) bilden die Reste der typischen Rheinufervegetation. Problematisch ist allgemein die zunehmende Ausbreitung von Neophyten. Das Gebiet unterliegt einer z.T. intensiven Erholungsnutzung durch Angler und Feuerstellen am Rheinufer. Weitere Beeinträchtigungen ergeben sich durch freilaufende Hunde und Müllablagerungen auch durch Treibgut (insbesondere Kunststoffteile Der Rheinabschnitt besitzt eine besondere limnologische und für die Fischfaune maßgebliche Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch-, Nahrungs-, und Ruhehabitate insbesondere für die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Wanderfische, aber auch für Nichtwanderfische. Die Uferbereiche sind bedeutende Standorte von Schlammuferfluren und Weichholz-Weidenauenwäldern und -ufergehölzen. Das Gebiet ist Teilfläche des FFH-Gebietes "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" und bildet mit den flachen, sandig-(kiesigen) Uferzonen, den Ruhigwasserbereichen zwischen den Buhnen und den steinigen Buhnen/Buhnenköpfen einen wichtigen Trittstein (im Sinne eines Stepping-Stone-Konzeptes) für rheintypische Fischarten. Der Rheinstrom selber ist für den Zu- und Abzug der Langdistanzwanderer und damit für deren Populationen in oberhalb gelegenen Nebenflüssen von Bedeutung. Die Uferbereiche sind bedeutende Standorte von Schlammuferfluren und Weidenauenwäldern bzw. -ufergehölzen. Im landesweiten Biotopverbund ist es Teil der naturnahen Fließgewässer und -Auen mit internationaler Bedeutung. Hauptentwicklungsziel ist der Erhalt und die Förderung von fließgewässer- und auentypischen Arten- und Lebensraumtypen insbesondere der Fischfauna sowie der schlammigen bis kiesigen Ufer und Schlammbänke mit Schlammuferfluren und Erhaltung und Vermehrung der Weidenwälder und -gebüsche und Schwarzpappelbestände. Der Erhalt der ungestörten Flach- und Ruhigwasserzonen sowie Kolke ist ausschlaggebend für die Bewahrung dieser ökologischen Funktion. Diese Flächen müssen in ihrer Vernetzung großräumig erhalten und weiterentwickelt werden. Beschränkung der Freizeitaktivitäten und Besucherlenkung zur Verminderung des Erholungsdruckes. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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