Inhalt:
Naturschutzgebiet Kranenmeer (BOR-018)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Kranenmeer |
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Kennung: |
BOR-018 |
Ort: | Heiden |
Kreis: | Borken |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 136,82 ha |
Offizielle Fläche: | 140,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2020 |
Inkraft: | 2020 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG in Verbindung mit § 32 Abs. 2 BNatSchG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen und Lebens- gemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten; insbesondere zur Erhaltung und Entwicklungdes Heideweihers als Lebensraum und Vermehrungsort für heide- und moortypische Pflanzen- und Tierarten; b) zur Erhaltung und Entwicklung eines naturraumtypischen Biotopkomplexes mit oligo- bis mesotrophen Stillgewässern, extensiven Acker- und Grünlandbereichen sowie feuchten Bruchwaldstandorten und naturnahen Waldgesellschaften in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien; c) zum Erhalt und zur Sicherung der natürlichen Geländemorphologie einschließlich der gebietstypischen Bodenstrukturen und zur Sicherung des natürlichen Grund- und Bodenwasserhaushalts; d) zur Erhaltung und Entwicklung eines typisch ausgeprägten Tiefland-Fließgewässer-Systems mit Unter- wasservegetation und natürlichen Auenwäldern als Lebensraum für typische, tlw. stark gefährdete Pflanzen- und Tierarten; e) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen, archäologischen und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung; insbesondere zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden mit einem sehr hohen Entwicklungspotential (tiefgründige Sand- und Schuttböden, z. B. Podsol-Braunerde); f) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes; g) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehrschädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge; h) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter und europaweiter Bedeutung, insbesondere als Teil des zu schaffenden europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000"; i) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 i.V.m. Art. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992. FFH-Gebiet Kranenmeer (DE 4207-303) Hierbei handelt es sich um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgeblicher Bestandteil des Gebietes i. S. d. § 32 Abs. 3 BNatSchG: - nährstoffarme, basenarme Stillgewässer (3130) sowie insbesondere um folgende Art von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG als maßgebliche Bestandteile: - Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans) Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für folgende im Schutzgebiet vorkommenden Amphibien und Reptilien, die im Anhang II bzw. IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind: - Kammmolch (Triturus cristatus) - Moorfrosch (Rana arvalis) Das Gebiet hat darüber hinaus Bedeutung als Lebensraum für folgende Vogelart nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie - Ortolan (Emberiza hortulana) FFH-Gebiet Bachsystem des Wienbachs (DE 4208-301) Hierbei handelt es sich um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. d. § 32 Abs. 3 BNatSchG: - Erlen-, Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0) - prioritärer Lebensraum - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) - Hartholzauenwälder (91F0) sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG als maßgebliche Bestandteile: - Groppe (Cottus gobio) - Bachneunauge (Lampetra planeri) (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet umfasst die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung des von Birken-, Erlen- und Kiefern(misch)wald umgebenen Heideweihers, der Bruchgebüsche und Moorwälder in einem reich strukturierten Umfeld mit möglichst extensiver Nutzung sowie die Sicherung eines stabilen, naturraum- und standorttypischen Wasser- und Nährstoffhaushalts. Zum Schutz der nährstoffarmen Lebensräume ist die Reduktion der Nährstoffbelastung sicherzustellen. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
NLUBK-Kranenmeer |
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Objektbezeichnung: |
NSG Kranenmeer |
Link zur Karte: | NLUBK-Kranenmeer |
Objektbeschreibung: | Das im Reker Feld liegende, ca. 140 ha große Naturschutzgebiet, umfasst neben Kiefern-, Erlen- und Birken-Eichenbeständen, in einer Ausblasungsmulde innerhalb West-Ost verlaufender Terrassenzüge den Heideweiher des Kranenmeeres. Das langgestreckte Flachgewässer weist nach Renaturierungsmassnahmen wieder den Charakter eines naturnahen Stillgewässers auf, mit den Optimierungsmaßnahmen wurde auch die offene Wasserfläche deutlich vergrößert. Der Gewässerkörper wird von Schwimmblattgesellschaften aus Seerose und Schwimmendem Laichkraut eingenommen. Größere Uferbereiche fallen zeitweilig trocken und sind mit Zwiebelbinsenrasen, Froschkrautbeständen und Wassernabelfluren besiedelt. Stellenweise beginnt eine Röhrichtentwicklung mit Froschlöffel und Rohrkolben, die auf eine Zunahme des Nährstoffgehaltes hinweist. Durch die in den letzten Jahren vorgenommene Verlegung eines Entwässerungsgrabens ist allerdings zukünftig der Eintrag nährstoffbelasteten Wassers aus oberhalb gelegenen Agrarbereichen in den Weiher unterbunden. Nach Osten schließt sich an das Gewässer in einer Rinnenlage ein Birken- und Erlenmischwald an und nur noch lokal Bruchwaldunterwuchs aufweist. Randliche, trockenere Bereiche werden vornehmlich von Brombeere, Gundermann und Brennnessel eingenommen. Südlich des Hauses Lücke liegt ein ehemaliger Heideweiher (Ententeich). Der stark verschlammte und zur Kartierzeit fast trockene Weiher ist von dichtem Grauweidengebüsch und eine jungen, aber schon typisch ausgebildeten, torfmoosreichem Birken-Moorwald umgeben. Östlich des Wohnhauses ist eine temporär überstaute Geländemulde mit dichtem Grauweidengebüsch bewachsen. Im Südwestteil stocken Birken- und Kiefermischwälder auf Flugsand. Der Unterwuchs dieser Wälder wird von Brombeere und Drahtschmiele geprägt. Stellenweise dominiert Faulbaum in der Strauchschicht. Südlich des Ententeichs stockt eine z.T. mit Kiefern durchsetzte Birkenparzelle mit Heidelbeere und Drahtschmiele als Unterwuchs. Der international bedeutsame Heideweiherkomplex mit typischer Artenausstattung u.a. dem auch in 2009 nachgewiesenen und vom Aussterben bedrohten Froschkraut sowie weiteren naturnahen Kleingewässern im Umfeld machen den naturschutzfachlichen Wert des Gebietes aus. Zusammen mit den Bruchgebüschen und dem Birken-Moorwald sowie den umgebenden Kiefern-, Birken- und Birken-Eichenwäldern ergibt sich ein für den Naturraum Lembecker Sandplatten hochrepräsentatives Biotoptypenensemble. Die bedeutenden Gewässer- und Feuchtwald-Trittsteinbiotope sind im Naturraum Lembecker Sandplatten als Lebensraum für an selten gewordene mesotrophe Gewässer angepasste Tier- und Pflanzenarten. Das Gebiet stellt eine hervorragende Fläche für den landesweiten Biotopverbund naturnaher Stillgewässer dar. Primäres Schutzziel ist die Erhaltung und Entwicklung eines Heideweiherkomplexes durch ein begleitendes Biotopmonitoring zur Erhaltung dieser seltenen Gewässervegetation u.a. wissenschafliche Begleitung zu möglichen Eutrophierungprozessen durch Luftstickstoffeinträge. Weiteres Schutzziel ist die Erhaltung der Bruchgebüsche und Moorwälder durch Überlassen der Sukzession. Weiterhin ist die Umwandlung der umgebenden Kieferwälder durch die Förderung der Eichen-Birkenwald-Naturverjüngung naturschutzfachlich wünschenswert. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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