Inhalt:
Naturschutzgebiet Fuechte Kallenbeck (BOR-020)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Fuechte Kallenbeck |
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Kennung: |
BOR-020 |
Ort: | Heek |
Kreis: | Borken |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 192,61 ha |
Offizielle Fläche: | 193,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1986 |
Inkraft: | 2016 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | a) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von seltenen und zum Teil gefährdeten landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten der Gewässer, der Moore, Moorwälder, Feuchtheiden sowie des Feucht- und Nassgrünlandes mit Flutrasen (Laubfrosch-Populationen) und zum Schutz von seltenen, zum Teil gefährdeten Vogelarten, insbesondere Wasser-, Wat- und Wiesenvögel, Klein- und Greifvögel, Amphibien, Reptilien und Wirbellose; b) Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen Feuchtwiesenbereiches als bedeutsames Brut-, Rast- und Überwinterungsquartier für zahlreiche, z.T. stark gefährdete Vogelarten sowie als Lebensraum für z.T. stark gefährdeter Amphibienarten; c) Erhaltung und Optimierung der herausragenden Bedeutung des Gebietes im Biotopverbund als Refugial- und Trittsteinbiotop; d) Erhalt und Sicherung schutzwürdiger Böden; e) Wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche und erdgeschichtliche Gründe; f) Erhalt der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes; g) Sicherung des Naturhaushaltes und Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge; h) Biographische Bedeutung des Gebietes als Bestandteil eines Verbreitungszentrums von Lebensräumen nährstoffarmer Standorte und somit unverzichtbarer Bestandteil des zu schaffenden europäischen ökolo- gischen Netzes "NATURA 2000": i) Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gem. Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG: Für die Meldung des Gebietes als Teilgebiet des Vogelschutzgebietes ist das Vorkommen folgender Arten der Vogelschutzrichtlinie ausschlaggebend: - Bekassine (Gallinago gallinago) - Großer Brachvogel (Numenius arquata) - Uferschnepfe (Limosa limosa) Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind - Bruchwasserläufer (Tringa glareola) - Eisvogel (Alcedo atthis) - Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) - Heidelerche (Lullula arborea) - Kampfläufer (Philomachus pugnax) - Kornweihe (Circus cyaneus) - Kranich (Grus grus) - Neuntöter (Lanius collurio) - Rohrweihe (Circus aeruginosus) - Schwarzspecht (Dryocopus martius) - Silberreiher (Casmerodius albus) - Singschwan (Cygnus cygnus) - Sumpfohreule (Asio flammeus) - Wachtelkönig (Crex crex) - Weißstorch (Ciconia ciconia) - Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) sowie regelmäßig vorkommende Zugvögel der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgeführt sind - Baumfalke (Falco subbuteo) - Blässgans (Anser albifrons) - Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus) - Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) - Grünschenkel (Tringa nebularia) - Kiebitz (Vanellus vanellus) - Knäkente (Anas querquedula) - Krickente (Anas crecca) - Löffelente (Anas clypeata) - Nachtigall (Luscinia megarhynchos - Nördlicher Raubwürger (Lanius excubitor) - Pirol (Oriolus oriolus) - Pfeifente (Anas penelope) - Rotschenkel (Tringa totanus) - Schnatterente (Anas strepera) - Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) Wichtiges Ziel dieser Naturschutzausweisung ist der Erhalt bzw. die Entwicklung und extensive Bewirtschaftung des Grünlandkomplexes mit Feucht- und Magergrünland als Lebensraum für Wat- und Wiesenvögel. Das Gebiet ist auch wegen seines Entwicklungspotentials eine herausragende Teilfläche im landesweiten Verbund der Feuchtwiesenschutzgebiete. In Ergänzung zu den Regelungen des Landschaftsplanes können vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen werden, die spezifische Details der landwirtschaftlichen Nutzung in enger Kooperation mit dem Naturschutz regeln. - Spießente (Anas acuta) - Teichrohrsänger (Acrocephalus scitpacaeus) - Waldwasserläufer (Tringa ochropus) - Wasserralle (Rallus aquaticus) - Wiesenpieper (Anthus pratensis) - Zwergschnepfe (Lymnocrytes minimus) - Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-3808-0098 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Füchte Kallenbeck |
Link zur Karte: | BK-3808-0098 |
Objektbeschreibung: | Im Nordosten des Kreises Borken, an der Grenze zum Kreis Steinfurt erstreckt sich in der Niederung zwischen Herzbach und Hellingbach der ca. 190 ha große Grünlandkomplex der Füchte Kallenbeck. Das Gebiet ragt mit zwei kleinen Teilflächen von insgesamt 6,2 ha in den Westen des Kreises Steinfurt und ist hier ein eigenes Schutzgebiet gleichen Namens. Der besondere Wert des NSG Füchte Kallenbeck liegt in seinem hohen Anteil von Feucht- und Magergrünland und einer reichen Strukturierung durch vielfältige Kleingehölze und Kleingewässer. Der geologische Untergrund setzt sich vorwiegend aus sandigen Niederungsablagerungen zusammen, die von Schichten der Oberkreide unterlagert werden. Neben vorherrschenden Gleyböden treten vereinzelt auch Gley-Podsole, Pseudogleye und Anmoorgleye auf. Das Umfeld des Naturschutzgebietes wird überwiegend von Ackerflur geprägt, südöstlich liegt auf Steinfurter Kreisgebiet das ebenfalls grünlandgeprägte NSG Strönfeld. Nach Umwandlung der wenigen Äcker bestehen die landwirtschaftlichen Nutzflächen des Gebietes inzwischen ausschließlich aus Grünland, welches extensiv genutzt wird. Von den insgesamt 170 ha Grünlandflächen werden derzeit etwa 140 ha als Rinderweiden, der Rest als Wiese genutzt. Durch extensive Bewirtschaftung und Wiedervernässungen in dem vormals stark entwässerten Gebiet hat sich der Anteil von Feucht- und Magergrünland seit der letzten Kartierung deutlich erhöht. Mehr als die Hälfte des Grünlandes wird mittlerweile von Feuchtgrünland eingenommen. Weit verbreitet sind feuchte bis nasse Weidelgras-Weißkleeweiden, Flutrasen sowie Honiggras- und Sumpfseggen-Feuchtwiesen, lokal sind an mehreren Stellen des Gebietes Sumpfdotterblumenwiesen ausgebildet. Als bemerkenswerte Pflanzenarten des Feuchtgrünlandes sind kleinere Vorkommen der gefährdeten Arten Sumpf-Sternmiere, Röhriger Wasserfenchel und Schild-Ehrenpreis zu nennen, weiter verbreitet sind u.a. Hundsstraußgras, Braune Segge und Brennhahnenfuß. Auf der Mehrzahl der Weideflächen ist Kammgras eine häufige Art. Auf etwa 15 % des Grünlandes finden sich Magerweiden, in denen v.a. das Gewöhnliche Ferkelkraut ein verbreiteter Magerkeitszeiger ist. Darüber hinaus zeigen hohe Deckungsgrade von Ruchgras Erfolge der Ausmagerung in weiten Teilen des Gebietes an. Auf einer abgeschobenen, jetzt beweideten Fläche hat sich eine noch lückige Spontan-Vegetation mit einem großen Bestand der gefährdeten Sparrigen Binse und Vorkommen weiterer seltener Arten wie Mittlerem Sonnentau oder Glocken-Heide entwickelt. Bei extensiver Beweidung ist hier eine Entwicklung hin zu artenreichem Magergrünland zu erwarten. Bei den zahlreichen Kleingewässern, die im Gebiet angelegt wurden, handelt es sich teils um permanent wasserführende Gewässer, teils um im Sommer trockenfallende Blänken und Flutrasenmulden. Sie liegen großenteils ohne Umzäunung innerhalb der Weideflächen und stellen v.a. wichtige Lebensraumstrukturen für wertbestimmende Tierarten des Gebietes wie Großen Brachvogel, Uferschnepfe und den Laubfrosch dar. Charakteristische Wasserpflanzenvegetation ist nur in geringem Umfang ausgeprägt (v.a. kleine amphibische Wasserhahnenfußbestände). Die Fließgewässer sind überwiegend begradigt und grabenartig eingetieft. Am südlichen Abschnitt des Hellingbaches wurden naturnähere Strukturen in Form eines Nebengerinnes mit größeren Bachaufweitungen und Flachwasserzonen geschaffen. Die Bäche werden großenteils von Erlen-Ufergehölzen begleitet. Darüber hinaus tragen vielfältige Baumhecken und Wallhecken entlang von Straßen, Gräben und Parzellengrenzen sowie kleine Feldgehölze, Gebüsche und Einzelbäume zu einer vielfältigen und oft kleinteiligen Strukturierung des Gebietes bei. Das Arteninventar entspricht dabei weitgehend dem des Eichen-Birkenwaldes teils mit beigemischten Erlen, der Baumbestand ist überwiegend mittelalt. Zwei kleine Erlen-Bruchwäldchen sind ebenfalls vorhanden. Von der reichen Gehölzstrukturierung profitieren Vogelarten wie Baumpieper, Pirol und Gartenrotschwanz. Innerhalb des Biotopverbundes stellt das reich strukturierte, überwiegend extensiv genutzte Grünlandgebiet einen Kernlebensraum für Arten des Feuchtgrünlandes im nordwestlichen Münsterland dar. Als Teilfläche des Vogelschutzgebietes "Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland" ist es eine Kernfläche des Wiesenvogelschutzes mit bedeutenden Brutvorkommen von Brachvogel und Uferschnepfe. Außerdem beherbergt es ein Schwerpunkt-Vorkommen des Laubfrosches im westlichen Münsterland. Die wichtigsten Ziele im Gebiet sind der Erhalt und die Förderung von artenreichem Feucht- und Magergrünland durch extensive Bewirtschaftung und der Erhalt des Wasserhaushaltes. Besonderes Augenmerk kommt dabei der Förderung der Wiesenvogel- und Laubfrosch-Populationen durch Erhaltung und Entwicklung der geeigneten Lebensräume des Grünlandes mit Kleingewässern, Blänken und Flachwassermulden zu. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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