Inhalt:
Naturschutzgebiet Wacholderheide Hoersteloe (BOR-030)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Wacholderheide Hoersteloe |
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Kennung: |
BOR-030 |
Ort: | Ahaus |
Kreis: | Borken |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 8,72 ha |
Offizielle Fläche: | 8,70 ha |
Flächenanzahl: | 7 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1958 |
Inkraft: | 2016 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Der Schutzzweck wird gemäß § 22 BNatSchG für jedes Schutzgebiet gesondert festgelegt. a) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender, landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung von standorttypischen Pflanzen und Pflanzengesellschaften der Heiden, Binnendünen und Heideweiher inklusive der natürlichen Verlandungsreihe sowie bodensaurer Eichenwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren und zum Schutz der an diesen Lebensraum angepassten, z. T. stark gefährdeten Tierarten wie verschiedene Vogel-, Amphibien- und Reptilienarten; b) Wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche und erdgeschichtliche Gründe sowie um Erhalt und Schutz der Böden, insbesondere der hier vorhandenen extrem trockenen, tiefgrün- digen Sandböden mit hohem Biotopentwicklungspotential; c) Seltenheit, besondere Eigenart und hervorragende Schönheit des Gebietes; d) Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge; e) Bewahrung und Wiederherstellung / Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 i. V. mit Artikel 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992. Hierbei handelt es sich um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang 1 der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 34 Abs. 2 BNatSchG: - Wacholderheide auf Zwergstrauchheiden (5130) - Sandtrockenrasen auf Binnendünen (2330), f) Bedeutung für den Aufbau des europaweiten B-otopverbundsystems NATURA 2000 durch das Vorkommen folgender Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse: - Alter bodensaurer Eichenwald der Sandebene (9190). |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-3807-0027 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Wacholderheide Hörsteloe |
Link zur Karte: | BK-3807-0027 |
Objektbeschreibung: | In einer durch Gehölzbestände und Grünland etwas reicher strukturierten Agrarlandschaft sind beiderseits der Straße Ottenstein - Alstätte auf insgesamt 7 Teilflächen kleine Wacholderheiden erhalten, die die letzten Reste der einst weit verbreiteten Heidelandschaft darstellen. Im Gegensatz zu dem weitgehend ebenen, landwirtschaftlich genutzten Umfeld ist das Gelände der Heiderelikte durch flache Dünen geprägt. Der Pflegezustand der einzelnen Teilgebiete ist recht unterschiedlich und reicht von gut erhaltenen Wacholderheiden mit gut ausgebildeter Heide und eingelagerten Sandflächen, und Magerrasen bis hin zu fast vollständig verbuschten Wacholderheiden. Besonders gut erhalten ist die größte Teilfläche im Süden des Gebietes, in denen in den vergangenen Jahren umfangreiche Pflegemaßnahmen (Gehölzbeseitigung, Abtrag des Oberbodens, Besucherlenkung) durchgeführt wurden. Der Wacholderbestand ist relativ licht mit vielen wüchsigen Exemplaren. Die Krautschicht wird oftmals von Heide geprägt, die stellenweise stärker vergrast ist. Größere Offenflächen sind eingelagert, die auch offene Sandflächen und kleine Sandtrockenrasen auf Dünenstandorten aufweisen. Die übrigen Teilgebiete hingegen sind viel stärker vergrast (v.a. mit Drahtschmiele) und stark bis sehr verbuscht (neben dem prägenden Wacholder sind Faulbaum, Birke, Eberesche, Brombeere und Kiefer verbreitet), so dass sie z.T. kaum zugänglich sind und der Wacholder unter dem Beschattungsdruck kümmert. Heidebestände kommen dort nur noch vereinzelt und kleinflächig vor. Hier sind dringend Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen erforderlich. Auf einer Teilfläche ist im Herbst 2009 mit der Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen (Gehölzbeseitigung, Abschieben des Oberbodens) begonnen worden. Im Osten des nördlichsten Teilgebietes liegt am Fuße einer lang gestreckten Düne ein ehemaliger Heideweiher, der zwischenzeitlich jedoch eutrophiert und stark verlandet ist. Im Sommer 2009 waren nur noch kleinere Restwasserflächen vorhanden, der größte Teil des Gewässers ist mit Röhricht und feuchten Hochstaudenfluren bewachsen. Um das Gewässer stockt ein Weidengebüsch, an das sich ein feuchter Eichen-Birken-Wald anschließt. Das Gebiet umfasst die letzten Wacholderheiden der Region und ist somit trotz der Kleinflächigkeit und Beeinträchtigungen als Lebensraum und Trittsteinbiotop für daran gebundene Lebensgemeinschaften von herausragender Bedeutung. Der ehemalige Heideweiher ist Lebensraum für stillgewässertypische Pflanzen- und Tierarten des meso- bis eutrophen Milieus. Das Naturschutzgebiet ist als FFH-Gebiet ausgewiesen und somit Teil des europäischen Verbundsystems NATURA 2000. Vorrangiges Ziel ist die Erhaltung und Optimierung der Wacholderheiden. Hierzu sind dringend Entwicklungsmaßnahmen (Gehölzbeseitigung, Abschieben des Oberbodens) erforderlich. Mit einer Entschlammung des Heideweihers könnte die frühere Bedeutung als Lebensraum für moortypische Arten wiederhergestellt werden. Die randlich gelegenen Kiefernbestände sollten in naturnahen Eichen-Birkenwald überführt werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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