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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Hohenhorster Berge (BOR-041)

Objektbezeichnung:

NSG Hohenhorster Berge

Kennung:

BOR-041

Ort: Bocholt
Kreis: Borken
Bezirksregierung: Münster
Digitalisierte Fläche: 19,32 ha
Offizielle Fläche: 19,00 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1985
Inkraft: 2006
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt

- Zur Erhaltung eines ausgedehnten Sandduenenfeldes,
- Zur Erhaltung und Foerderung seltener Sandtrockenrasen mit ihrem charakteristischen
Arteninventar,
- Zur Sicherung, Wiederherstellung und Entwicklung von Laubwaldgesellschaften entsprechend
der potentiellen natuerlichen Vegetation,
- Zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung von Besenginster-Flaechen;
- Zur Sicherung aus erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden,
- Zum Erhalt der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit des Gebietes.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4105-0042
Kennung:

BK-4105-0042

Objektbezeichnung:

NSG Hohenhorster Berge

Link zur Karte: BK-4105-0042
Objektbeschreibung: Binnendüne mit zum Teil offenen Sandflächen, Trockenrasen, Grünlandbrachen sowie Eichenwald und Kiefernmischwald östlich von Bocholt. Das Naturschutzgebiet "Hohenhorster Berge" ist ein südlich eines Industriegebietes gelegenes Dünengelände, das im Westen von einer Strasse und im Süden und Osten von Wegen und Ackerflächen begrenzt wird. Der Dünenkomplex, in dem früher lokal Sand abgegraben wurde, zeichnet sich durch ein teilweise bewegtes Oberflächenrelief aus. Im Norden erreichen die Dünen bis ca. 4 m Höhe im Südosten bis etwa 6 m, sie weisen teilweise steile Flanken auf und sind überwiegend bewaldet. Die Waldflächen werden von Eichenwald, Eichen-Birkenwald u d Kiefernmischwald mit Eichen und Birken gebildet. Die Eichen sind zumeist nur schlecht wüchsig. Kraut- und Strauchschicht sind meist nicht ausgebildet. Im Südosten im Anschluss einer offenen Sandfläche bilden die Bäume mächtige Stelzwurzeln. Im Nordwesten stocken in einer feuchten Senke ein Eichenwald mit Edellaubhölzern im mittleren Baumholzalter. In der Krautschicht dominieren hier lokal Brennnessel oder Brombeere. Stellenweise sind die Dünen unbewaldet und werden von Sandtrockenrasen eingenommen. Eine Düne im Südosten des Gebietes besteht aus einer offenen Sandfläche und ist fast völlig vegetationsfrei. Die unbewaldeten Flächen zwischen den Dünen sind mit Sandtrockenrasen oder z. T ruderalisierte und verbuschte Magerrasenbrachen bewachsen. Diese Flächen werden von Rainfarn dominiert. Aufgrund seiner ortsnahen Lage am Stadtrand von Bocholt ist das Gebiet ein bedeutsamer Naherholungsbereich. Am Gebietsrand sind Parkplätze geschaffen worden. Durch das Gebiet und randlich verlaufen einige Wanderwege, die teilweise stark frequentiert werden. Zuwegungen zu größeren, etwas abseits der Hauptwege gelegenen Trockenrasenbereiche sind durch Holzzäune abgesperrt. Vereinzelt finden sich Spuren von Motocrossfahrten im Gelände. Die teils vegetationsfreien Dünenhänge verflachen durch Tritt. Im gesamten Gebiet breitet sich die Brombeere stark aus. Im Zentrum des Gebietes finden sich Reste einer asphaltierten Strasse. Besonders bemerkenswert sind die ausgedehnten Magerrasenbrachen und die Sandtrockenrasen, die sich auf den nährstoffarmen und trockenen Sanddünen behaupten. So ist hier noch das typische Artenspektrum von Silbergrasfluren zu finden, wie es aufgrund der allgemeinen Eutrophierung und der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung im Kreis Borken nur noch sehr selten anzutreffen ist. Der Bereich hat somit eine herausragende Bedeutung für den Biotopverbund im Kreis Borken. Der Erhalt der offenen Sanddünen und die daran angepasste Vegetation, sowie der Erhalt und die Entwicklung bodenständiger Laubwälder stellen die Hauptentwicklungsziele für diese Fläche dar.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Duenen mit offenen Grasflaechen mit Corynephorus und Agrostis [Duenen im Binnenland] <2330> (0,90 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Waelder auf Duenenstandorten und naehrstoffarmen Sandboeden (nicht FFH-LRT) <NAD0> (11,75 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Magergruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NED0> (3,65 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • offene Binnendünen (0,90 ha)
Biotoptypen:
  • Eichenwald <AB0> (6,35 ha)
  • Birken-Eichenmischwald <AB2> (1,85 ha)
  • Eichenmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AB3> (2,45 ha)
  • Kiefernmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AK1> (3,55 ha)
  • Silbergrasflur <DC2> (0,76 ha)
  • Magergrünlandbrache <EE4> (3,65 ha)
  • Vegetationsarme Sandflächen <GF2> (0,14 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense)
  • Behaarte Segge (Carex hirta)
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Berg-Sandknöpfchen (Jasione montana)
  • Besenginster (Cytisus scoparius)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Cladonia glauca (Cladonia glauca)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum s.l.)
  • Efeu (Hedera helix)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Frühlings-Spörgel (Spergula morisonii)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Gewöhnlicher Reiherschnabel (Erodium cicutarium)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Großes Hexenkraut (Circaea lutetiana)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Hasen-Klee (Trifolium arvense)
  • Kleiner Sauerampfer (Rumex acetosella subsp. acetosella)
  • Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella)
  • Kreideflechte (Solenopsora candicans)
  • Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos)
  • Rainfarn (Tanacetum vulgare)
  • Rot-Eiche (Quercus rubra)
  • Rotes Straussgras (Agrostis capillaris)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Sand-Segge (Carex arenaria)
  • Schafschwingel Sa. (Festuca ovina agg.)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Silber-Fingerkraut (Potentilla argentea)
  • Silbergras (Corynephorus canescens)
  • Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata)
  • Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Traubenkirsche (Prunus padus)
  • Wald-Kiefer (Pinus sylvestris)
  • Wiesen Knäuelgras (Dactylis glomerata)
  • Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium)
  • Wolliges Honiggras (Holcus lanatus)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhalt eines Dünengeländes mit Sandtrockenrasen und bodenständigem Gehölzbestand als bedeutsamer Lebensraum für Zönosen offener Dünenkomplexe
Gefährdungen:
  • Abbau Sand und Kies
  • Duengerdrift (LW)
  • Erosionsschaeden
  • Eutrophierung
  • Freizeitaktivitaeten
  • Gelaendesport (SP)
  • Muellablagerung
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW)
  • Strassenbau
  • Trittschaden an Vegetation
  • unerwuenschte Sukzession
  • Verbuschung als unerwuenschte Sukzession
Maßnahmen:
  • Absperrung, Auszaeunung von Flaechen
  • Beschraenkung der Freizeitaktivitaeten
  • Beseitigung von Gehoelzen
  • Erhaltung der Laubholzbestockung
  • Erhaltung des Kleinreliefs
  • keine Aufforstung
  • keine Duengung
  • keine wegebaulichen Massnahmen
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Umwandlung in bodenstaendigen Gehoelzbestand
  • Vegetationskontrolle
  • Vermeidung Eutrophierung
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