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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Reyerdingsbach (BOR-045)

Objektbezeichnung:

NSG Reyerdingsbach

Kennung:

BOR-045

Ort: Bocholt
Kreis: Borken
Bezirksregierung: Münster
Digitalisierte Fläche: 6,32 ha
Offizielle Fläche: 6,30 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1988
Inkraft: 2017
Außerkraft: 9999
Schutzziel: 1) Das Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäßgemäß § 22 BNatSchG ausgewiesen.

a) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit und -einheit
der Aue des "Reyerdingsbaches" als ökologisch intakte Biotopverbundachse von regionaler
Bedeutung und als lineares Vernetzungsbiotop;

b) Erhaltung, Förderung und Selbstentwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten
bestimmter, zum Teil stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Pflanzen-
und Tierarten, insbesondere von - Wasservögeln, Reptilien, Amphibien, Fischen,
Wasserorganismen, Libellen;
- seltenen, zum Teil stark gefährdeten Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten der Gewässer,
der Röhrichte und Hochstaudenfluren, sowie der natürlichen Vegetation von Weich- und Hartholz-
auen sowie Bruchwäldern und Gehölzbeständen auf den Talkanten mit Vermehrung der Weichholz-
auenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzession oder durch Initialpflanzung von
Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaften sowie Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und
ausreichenden Anteils an Alt- und Totholz, insbesondere von Höhlen- und Altbäumen;

c) Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen und durchgängigen Bachauenlandschaft mit
Mindestwasserführung und entsprechender Morphologie und Fließgewässerdynamik einschließlich
natürlicher Steil- und Flachufer, Uferabbrüchen, Auskolkungen und offenen Sand-, Schlick- und Sub-
stratablagerungen, insbesondere durch Selbstentwicklung;

d) Erhaltung schutzwürdiger Böden wie durch Staunässe/Grundwasser geprägte Böden und
Plaggenesche als natürlicher Lebensraum und Archiv der Natur- und Kulturgeschichte;

e) naturwissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche und erdgeschichtliche Gründe;

f) Erhalt der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Bachtales mit seinem stark mäandrie-
renden und terrassenformenden Gewässer;

g) Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen in der Talaue und zum Schutz
des Fließgewässer-Ökosystems.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4105-0029
Kennung:

BK-4105-0029

Objektbezeichnung:

NSG Reyerdingsbach

Link zur Karte: BK-4105-0029
Objektbeschreibung: Ca. 1,1 km langer, naturnah erhaltener Abschnitt des Reyerdingsbaches mit begleitenden Bruch- und Auwäldern. Der Bach verläuft, z. T. stark mäandrierend, in einem tief eingeschnittenen Bachtal. Der Bach mit seiner sandigen Sohle zeigt überwiegend eine ausgesprochene Fließgewässerdynamik, die sich in Uferabbrüchen und Unterspülungen widerspiegelt. Die Bachaue weist infolge von terrassenförmigen Ablagerungen ein bewegtes Relief auf. In der Aue dominieren Erlenbestände aus schwachem bis mittlerem Baumholz, die teils den Bruchwäldern und teils Auwäldern zuzurechnen sind. Die Erlen sind vielfach mehrschäftig, die Erlenbestände weisen einen hohen Anteil an liegendem Totholz auf. Insbesondere im Unterlauf ist der Talgrund sehr nass und kaum betretbar, am Fuß der Auenböschungen gibt es quellig vernässte Stellen mit quelltypischer Vegetation. Im oberen Abschnitt ist der Talgrund trockener und leicht ruderalisiert. Die steilen Auenböschungen werden von Eichen-Birkenwäldern, Roteichenbeständen und selten auch von kleinen Fichtenforsten eingenommen. Dieser naturnahe Abschnitt des Reyerdingbaches zeigt das charakteristische Arteninventar von Bruchwäldern und Bachbegleitenden Auwäldern, wie sie in dem Landschaftsraum um Bocholt nur noch sehr selten zu finden sind. Er übernimmt wichtige Vernetzungsfunktionen und hat für den Biotopverbund eine herausragende Bedeutung. Der Erhalt des naturnahem Fließgewässerabschnittes und der Bruch- und Auwaldbestände sowie eine naturnahe Waldbewirtschaftung stellen Hauptentwicklungsziele für diesen Bereich dar.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (2,47 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Moor- und Bruchwaelder (nicht FFH-LRT) <NAC0> (0,60 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Auenwaelder (nicht FFH-LRT) <NAX0> (0,68 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Fliessgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFM0> (1,04 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Auwälder (0,68 ha)
  • Bruch- und Sumpfwälder (0,60 ha)
  • Fliessgewaesserbereiche (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (1,04 ha)
Biotoptypen:
  • Birken-Eichenmischwald <AB2> (2,47 ha)
  • Erlen-Bruchwald <AC4> (0,60 ha)
  • Bachbegleitender Erlenwald <AC5> (0,68 ha)
  • Fichtenwald <AJ0> (0,26 ha)
  • Roteichenwald <AO0> (1,03 ha)
  • Lärchenmischwald <AS1> (0,23 ha)
  • Tieflandbach <FM5> (1,04 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Adlerfarn (Pteridium aquilinum)
  • Aufrechter Igelkolben (Sparganium erectum)
  • Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara)
  • Efeu (Hedera helix)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Flutender Schwaden (Glyceria fluitans)
  • Gemeine Waldsimse (Scirpus sylvaticus)
  • Gewöhnliche Goldnessel (Galeobdolon luteum)
  • Gewöhnliche Goldnessel Sa. (Galeobdolon luteum agg.)
  • Grosse Sternmiere (Stellaria holostea)
  • Großes Hexenkraut (Circaea lutetiana)
  • Gundermann (Glechoma hederacea)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Hohe Schlüsselblume (Primula elatior)
  • Pfennigkraut (Lysimachia nummularia)
  • Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa)
  • Rippenfarn (Blechnum spicant)
  • Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Traubenkirsche (Prunus padus)
  • Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus)
  • Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella)
  • Wald-Ziest (Stachys sylvatica)
  • Winkel-Segge (Carex remota)
  • Zweiblättrige Schattenblume (Maianthemum bifolium)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhalt eines naturnahen Bachabschnittes mit vielen auentypischen Lebensraeumen wie Auen- und Bruchwald
Gefährdungen:
  • Entwaesserung, Wasserentnahme, Wasserregime
  • Eutrophierung
  • Gewaesserausbau
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW)
Maßnahmen:
  • Einstellung der Bewirtschaftung
  • Erhaltung der Gewaesser
  • Erhaltung der Landschaftsstrukturen
  • Erhaltung der Laubholzbestockung
  • kein Gewaesserausbau
  • keine Entwaesserung
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Umwandlung in bodenstaendigen Gehoelzbestand
  • Verbesserung der Wasserqualitaet
  • Vermeidung Eutrophierung
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