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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Rhader Wiesen <LP> (BOR-066)

Objektbezeichnung:

NSG Rhader Wiesen <LP>

Kennung:

BOR-066

Ort: Raesfeld
Kreis: Borken
Bezirksregierung: Münster
Digitalisierte Fläche: 2,69 ha
Offizielle Fläche: 2,70 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1993
Inkraft: 2011
Außerkraft: 9999
Schutzziel: a) Erhaltung, Förderung und Entwicklung einer großräumigen Feuchtwiesenlandschaft und einer
naturnahen Gewässerauenlandschaft als Rückgrat eines Biotopverbundsystems von landes-
und europaweiter Bedeutung;

b) Erhaltung, Förderung und Selbstentwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten
bestimmter, zum Teil stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Pflanzen
und Tierarten, insbesondere von
- Wat-, Sumpf und Wasservögeln, Wiesen und Weidevögeln, Reptilien, Amphibien, Fischen,
Wasserorganismen, Libellen, Wasserorganismen und Fischen;
- seltenen, zum Teil stark gefährdeten Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten der Gewässer,
der Röhrichte, Großseggenrieder und Hochstaudenfluren, des Feucht- und Nassgrünlandes
mit Flutrasen und Quellhorizonten, der Magerweiden und -wiesen;

c) Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen und durchgängigen Bachauenlandschaft mit
Mindestwasserführung und entsprechender Morphologie sowie Fließgewässerdynamik einschließlich
natürlicher Steil- und Flachufer,Uferabbrüchen, Auskolkungen und offenen Sand-/ Schlick- und Substr-
atablagerungen, insbesondere durch Selbstentwicklung und Entfesselung des Gewässers;

d) naturwissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche und erdgeschichtliche Gründe und
wegen der biogeographischen Bedeutung des Gebietes;

e) Seltenheit, besondere Eigenart, und hervorragende Schönheit des Gebietes;

f) Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderung in der Feuchtwiesen und zum
Schutz des Fließgewässer-Ökosystems;

g) Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens-
räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel
4 Abs. 4 i. V. m. Artikel 2 der FFH-Richtlinie.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß
Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG:
- Groppe (Cottus gobio)
- Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
- Bachneunauge (Lampetra planeri)

h) Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 insbesondere Bedeutung für folgenden
Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)
sowie für die folgende Art von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFHRichtlinie:
- Steinbeißer (Cobites taenia).
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-BOR-00004
Kennung:

BK-4207-0045

Objektbezeichnung:

NSG Rhader Wiesen <LP>

Link zur Karte: BK-4207-0045
Objektbeschreibung: Teilfläche des Naturschutzgebietes "Rhader Wiesen" westlich des Rhader Baches an der Kreisgrenze zum Kreis Recklinghausen in der Gemeinde Raesfeld. Die Grünlandfläche wird als Fettweide (Rinder) genutzt und ist ein 2,7 ha großes Teilgebiet des bedeutsamen Feuchtwiesengebietes der Rhader Wiesen. An Der westlichen und südlichen Parzellengrenze stocken einzeln Gehölze bzw. Heckenreste mit einzelnen Bäumen z.T. im mittleren Baumholzalter und ruderaisierten Grasfluren. Am Südrand verläuft ein Graben mit Glatthaferfluren. Im Nordosten liegt ein kleines Stück des angrenzenden Feldgehölzes in der Flächenabgrenzung. Bis Mitte der 80er Jahre haben im NSG noch drei Paare des Grossen Brachvogels gebrütet. Weitere gefährdete Vogelarten brüten hier. Das Naturschutzgebiet ist auch als Nahrungsraum für zahlreiche andere Vögel, als Überwinterungsgebiet für Gänse und als Rastgebiet für Durchzügler von Bedeutung. Das Gebiet weist derzeit keine N-LRT auf, besitzt jedoch ein hohes Entwicklungspotentialf.. Das Gebiet ist als Arrondierungsfläche eine wertvolleTeilfläche am Rand des großräumigen Feuchtwiesengebietes und weist ein hohes Entwicklungspotential auf mit besonderer Bedeutung für gefährdeter Wiesenvögel. Dem NSG Rhader Wiesen kommt als großer zusammenhängender Grünlandkomplex eine besondere Funktion hinsichtlich der Schaffung einer biologischen Verbindungsachse zwischen den überregional bedeutsamen Schutzgebietssystemen Niederrhein-Auen und Heubachniederungen als Rückgrat eines Biotopverbundsystems von landes- und europaweiter Bedeutung; zu. Übergeordnete Entwicklungsziele sind der Erhalt und die Förderung einer großräumigen Feuchtwiesenlandschaft sowie einer naturnahen Gewässerauenlandschaft und deren Lebensgemeinschaften

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • noch kein LRT <kein LRT> (2,61 ha)
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
  • Eichenmischwald mit Nadelbaumarten <AB5> (0,10 ha)
  • Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten <BB11> (0,01 ha)
  • Hecke <BD0> (0,10 ha)
  • frische bis mässig trockene Mähweide <EB2> (2,40 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Deutsches Weidelgras (Lolium perenne)
  • Eingriffliger Weissdorn (Crataegus monogyna)
  • Gewöhnliche Kriech-Quecke (Elymus repens subsp. repens)
  • Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius)
  • Gewöhnlicher Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius subsp. obtusifolius)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Kriechender Hahnenfuss (Ranunculus repens)
  • Rainfarn (Tanacetum vulgare)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Sauerampfer (Rumex acetosa)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Vogelmiere Sa. (Stellaria media agg.)
  • Weissklee (Trifolium repens)
  • Wiesen Knäuelgras Sa. (Dactylis glomerata agg.)
  • Wiesen-Löwenzahn Sa. (Taraxacum sect. Ruderalia)
  • Wiesen-Rispengras Sa. (Poa pratensis agg.)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhalt und die Förderung von Lebensgemeinschaften des feuchten Grünlandes und hier insbesondere gefährdeter Wiesenvögel.
Gefährdungen:
  • Biozideinsatz
  • Drainage
  • Duengung
  • Gruenlandbewirtschaftung, Beweidung zu intensiv (LW)
  • Grundwasserabsenkung
  • Pflegeumbruch (LW)
  • Umbruch, Umwandlung von Gruenland in Acker
Maßnahmen:
  • Erhaltung der Landschaftsstrukturen
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Beweidung
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Mahd
  • keine Biozidanwendung
  • Wiedervernaessung
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