Inhalt:
Naturschutzgebiet Feuchtwiesen im Vardingholter Venn (BOR-080)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Feuchtwiesen im Vardingholter Venn |
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Kennung: |
BOR-080 |
Ort: | Rhede |
Kreis: | Borken |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 8,98 ha |
Offizielle Fläche: | 9,00 ha |
Flächenanzahl: | 3 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2017 |
Inkraft: | 2017 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | 1) Das Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäßgemäß § 22 BNatSchG ausgewiesen. a) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von seltenen und zum Teil gefährdeten landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten der Gewässer sowie des Feucht- und Nassgrünlandes mit Flutrasen und zum Schutz von seltenen, zum Teil gefährdeten Vogelarten, insbesondere Wasser-, Wat- und Wiesenvögel, Klein- und Greifvögel, mphibien, Reptilien und Wirbellose; b) Erhaltung und Entwicklung eines Feuchtwiesenbereiches als bedeutsames Brut-, Rast- und Überwinterungsquartier für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten sowie als Lebensraum für z.T. stark gefährdete Amphibienarten; c) Erhaltung und Optimierung der herausragenden Bedeutung des Gebietes im Biotopverbund als Refugial- und Trittsteinbiotop; d) wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche und erdgeschichtliche Gründe; e) Erhalt der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes; f) Sicherung des Naturhaushaltes und Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4106-0049 |
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Objektbezeichnung: |
Grünland-Gehölzkomplex südlich des NSG "Burlo-Vardingholter Venn-Entenschlatt" |
Link zur Karte: | BK-4106-0049 |
Objektbeschreibung: | Südlich des NSG "Burlo-Vardingholter Venn-Entenschlatt" liegt ein kleiner Biotopkomplex aus einem Stiel-Eichen-Feldgehölz mit zwei angrenzenden tlw. feuchten Dauerweiden, in denen jeweils ein naturnahes Kleingewässer liegt. Das von Stiel-Eichen aus starkem Baumholz aufgebaute Feldgehölz besitzt eine überwiegend schwach ausgeprägte Strauch- und Krautschicht. Die angrenzenden Dauerweiden sind als frische, kleinflächig auch als feuchte Weidelgras-Weißklee-Weide ausgebildet. Flutrasen sind lokal in den Randbereichen zu den Flachufern der abgezäunten Kleingewässer vorhanden. Das südliche, eutrophe Gewässer ist durch Schwimmblatt- und Röhrichtvegetation naturnah entwickelt und wird von einer kleinen Wasserfrosch-Population besiedelt. Das zweite, nahezu kreisrunde Kleingewässer in der im Nordosten gelegenen Weide ist nur temporär wasserführend und wird hauptsächlich von Schnabelseggenried und Schilfröhricht eingenommen. Durch stark aufkommenden Grauweidenbewuchs ist das gesamte Gewässer in Verbuschung begriffen. Im Landschaftsraum - außerhalb von NSG - sind naturnah ausgebildete Kleingewässer selten. Zudem hat das Gebiet Bedeutung als Lebensraum für Amphibien und für in NRW gefährdete Pflanzenarten (Schild-Ehrenpreis, Schnabel-Segge) und -gesellschaften (Schnabelseggenried) . Für den lokalen Biotopverbund übernimmt das Gebiet Trittsteinfunktionen. Hauptziele sollten der Erhalt und die Entwicklung des Biotopkomplexes durch Förderung der extensiven Grünlandnutzung sowie die Sicherung offener, wertvoller Gewässerbiotope durch regelmäßige Beseitigung des Gehölzaufwuchses sein. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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