Inhalt:
Naturschutzgebiet Kirchheller Heide und Hilsfelder Wald <BOT> (BOT-001)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Kirchheller Heide und Hilsfelder Wald <BOT> |
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Kennung: |
BOT-001 |
Ort: | Bottrop |
Kreis: | Bottrop |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 171,61 ha |
Offizielle Fläche: | 171,90 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1933 |
Inkraft: | 2015 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet nach § 23 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG ist erforderlich,
- zur Erhaltung und Förderung der Lebens- und Rückzugsräume zahlreicher gefährdeter und in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, - zur Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Heide-, Moor- und naturnahen Waldflächen, der mäandrierenden Bäche aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und erdgeschichtlichen Gründen, - zur Erhaltung und Optimierung der nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope, - zur Erhaltung der Landschaftsstruktur wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit, - zur Erhaltung und Verbesserung der Funktionen im regionalen und überregionalen Biotopverbund, - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens- räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 und Artikel 6 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie) vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 305, S. 42) in der jeweils gültigen Fassung. Hierbei handelt es sich um die folgenden, für die Meldung des FFHGebietes DE-4407-301 "Kirchheller Heide und Hiesfelder Wald" ausschlaggebenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: a) für die Meldung des Gebietes sind ausschlaggebend: - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) - Hainsimsen-Buchenwald (9110) - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160) - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190) b) das Gebiet hat im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung für folgende Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie: - Moorwälder (91D0) - Trockene Heiden (4030) - Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0) - Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140) - Feuchte Heidegebiete mit Glockenheide (4010) - zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume für die folgenden im Gebiet vorkommenden Vogelarten, auf die sich Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) vom 02.04.1979 (ABl. L 103, S. 1) in der jeweils gültigen Fassung bezieht und die im Anhang I dieser Richtlinie aufgeführt sind: Schwarzspecht, Wespenbussard, Eisvogel - zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume für die folgenden Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie: Bachneunauge - zum Schutz der Arten, die nicht im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind: Nachtigall, Pirol, Waldschnepfe. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4307-904 |
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Objektbezeichnung: |
NSG-Kirchheller Heide im Ortsteil Kirchhellen |
Link zur Karte: | BK-4307-904 |
Objektbeschreibung: | Das Naturschutzgebiet "Kirchheller Heide" im Ortsteil Kirchhellen umfasst den südlichen Teil des Schwarzbachsystems mit angrenzenden Waldflächen und den Bereichen "Kletterpoth" und "Heidhofsee", sowie die östliche Bachaue des Rotbaches, wobei die beiden Bäche die Kreisgrenze bilden. Rot- und Schwarzbach bilden naturnahe sandgeprägte Waldbäche, die stark maeandrierend über jeweils ca. 5km durch die ca 30 bis 100 m breiten Sohlentäler fliessen. Die Bäche sind teilweise bis zu 1m eingeschnitten mit ausgeprägten Gleit- und Prallhängen. Bemerkenswert ist hier das Vorkommen des Bachneunauges. In zahlreichen, überwiegend verlandeten Altarmen und in kleinen feuchten Senken am Bachlauf stocken vermoorte Erlen- oder Birkenbestände. Höhere Wasserpflanzen fehlen überwiegend, am Schwarzbach findet sich vereinzelt Isolepis fluitans und nur noch selten Potamogeton polygonifolius. Eingestreut ist in beiden Bächen Scapania undulata. Von Osten fliesst dem Schwarzbach der Elsbach zu. Erst ist teilweise etwas begradigt und wird von einem Erlen-Auenwald mit Bruchwaldübergängen begleitet. Die Bachauen von Rot- und Schwarzbach bilden Standorte des Eichen-Hainbuchenwaldes, der in verschiedenen Ausprägungen vorkommt. Am Unterlauf und entlang d es Rotbaches sind gut ausgebildete Maiglöckchen-Eichen-Hainbuchenwälder entwickelt, die in Buchen und Eichen-Buchen sowie Eichenwälder übergehen. Teilweise sind Kiefernforste, Roteichen- und Ahornbestände eingestreut. Unterhalb der Schwarzbachbrücke dominieren teilweise Erlen auf den Eichen-Hainbuchenstandorten. Stellenweise hat sich hier Wasserdost als Störzeiger ausgebreitet. Eingestreut in Pfeifengras-Eichen-Birkenwaldbereiche kleine Torfmoos- Moorbirkenbetände. In dem nördlich angrenzenden Peifengras-Birken-Eichenwald befindet das kleine Übergangsmoor "Kletterpoth" mit Wollgras-Schnabelseggen-Torfmoosbeständen und einem kleinen mesotrophen Verlandungsbereich. Randlich kommt Grauweidengebüsch auf. Stellenweise haben sich dichte Flatterbinsenfluren entwickelt. Am Schwarzbach unterhalb des Heidhofes ist ein Erlen-Auenwald entwickelt, der stark durch Freizeit- und Erholungsnutzung beeinträchtigt ist, die von der großen Spielwiese mit Spielplatz unterhalb des Heidhofes ausgeht. Im Nordosten des Naturschutzgebietes befindet sich eine eingezäunte Altabgrabung mit Heideflaechen und einem mesotrophen Verlandungsbereich. Hierbei handelt es sich um eine ehemalige, vor etwa 20 Jahren aufgelassene Sandgrube, die sich als ein etwa 100 m breites und 400 m langes Viereck von Suedost nach Nordwest. Die westliche Haelfte wurde einige Meter tiefer ausgekiest Hier habt sich ein Gewässer-Verlandungskomplex gebildet. Flachwasserbereiche mit Schnabelseggen-Torfmoosbeständen, Binsen-Röhrichten und Grauweidengebüschen wechseln sich ab. Der südliche Gewässerbereich ist dicht mit Zwiebelbinsenbeständen besiedelt. Dazwischen findet sich Wasserschlauch und randlich Pillenfarnfluren. Einige Stellen sind dicht mit Rohrkolben und Flatterbinse zugewachsen. Die westliche Gebietshälfte ist nur spaerlich von verschiedenen Moosen, Heidekraut und Birkenaufschlag bewachsen, stellenweise mit Pfeifengras. Das Nordufer des Heidhofsees weist eine ähnliche Verlandungszone wie in der angrenzenden Abgrabung auf. Südlich des Heidhofes befindet sich sich ein weiteres Abgrabungsgewässer mit eutropher Verlandungsserie. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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