Inhalt:
Naturschutzgebiet Postwegmoore und Ruetterberg-Nord (BOT-002)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Postwegmoore und Ruetterberg-Nord |
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Kennung: |
BOT-002 |
Ort: | Bottrop |
Kreis: | Bottrop |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 39,40 ha |
Offizielle Fläche: | 39,50 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1981 |
Inkraft: | 2015 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist nach § 23 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG erforderlich
- zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten, - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Heiden und Sandmagerrasen, - zur Erhaltung von Dünen, Heiden und Übergangsmoorflächen aus naturwissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen und zur Sukzessionsforschung, - um die vorhandene Landschaftsstruktur wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart und wegen der hervorragenden Schönheit insbesondere des Moorkomplexes zu erhalten, - als Zeugnis kulturlandschaftlicher Entwicklungen (vermutetes Bodendenkmal), - zur Erhaltung und Optimierung der nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope, - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens- räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 und Artikel 6 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie) vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 305, S. 42) in der jeweils gültigen Fassung. Hierbei handelt es sich um die folgenden, für die Meldung des FFHGebietes DE-4307-301 "Postwegmoore und Rütterberg-Nord" ausschlaggebenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - Sandtrockenrasen auf Binnendünen (2330) - Dystrophe Seen (3160) - Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140) - Birken-Moorwald (91D0) - zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume für die folgenden im Gebiet vorkommen- den Arten des Anhangs II der FFHRichtlinie: Teichfledermaus, Kammmolch, Große Moosjungfer - zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume für die folgenden im Gebiet vorkommenden Vogelarten, auf die sich Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) vom 02.04.1979 (ABl. L 103, S. 1) in der jeweils gültigen Fassung bezieht und die im Anhang I dieser Richtlinie aufgeführt sind: Schwarzspecht, Wespenbussard, Eisvogel - zum Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume anderer bedeutender Arten der Fauna und Flora, insbesondere: Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus, Abendsegler, Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Zauneidechse, Moorfrosch, - zum Schutz der Arten, die nicht im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind: Teichrohrsänger, Krickente, Nachtigall, Pirol, Zwergtaucher, Wasserralle. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4307-0118 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Postwegmoore und NSG Postwegmoore im Ortsteil Kirchhellen |
Link zur Karte: | BK-4307-0118 |
Objektbeschreibung: | Lebensraumkomplex aus Abgrabungsgewässern, Reste der ursprünglichen Moor- und Dünenlandschaft sowie landwirtschaftlichen Flächen. Es umfasst das NSG Postwegmoore im Kreis Recklinghausen und das NSG Postwegmoore im Ortsteil Kirchhellen auf dem Stadtgebiet Bottrop. Das nördliche NSG wurde maßgeblich durch die ehemalige Abgrabungstätigkeit geprägt. Hier entstand ein großes Abgrabungsgewässer, der Tillessensee. Dieser befindet sich in der beginnenden Verlandungsphase, welche durch Unterwasservegetation sowie vor allem auch durch in das Gewässer vordringende Bruchgehölze gekennzeichnet wird. So stocken in weiten Bereichen des südwestlichen Gewässers zahlreiche Grauweidengebüsche im Wasser, stellenweise werden diese von Erlen und Birken abgelöst, die bereits bruchwaldartigen Charakter aufweisen. An den See grenzen ausgedehnte Bruchwälder sowie kleinstflächige Heiden und Feuchtheiden an. Nördlich davon, durch eine Schotterpiste getrennt, liegen ein Heideweiher sowie weitere Bruchgebüsche und Moorwälder. Die umgebenden Wälder werden zumeist durch Birken dominiert, stellenweise herrscht auch die Waldkiefer vor, mit der sich Arten der Birken-Eichenwälder vergesellschaften. Im Westen öffnet ich der Wald und gibt landwirtschaftliche Flächen frei. Weite Bereiche des Offenlandes werden hier von magerem, sehr extensiv beweideten Grünland eingenommen, welches eine Feuchtweide umschließt. Gliedernd schieben sich kleine Eichen-Birkenwälder ein. Im südlich liegenden NSG sind noch kleine Reste des ehemaligen, flachwelligen Dünenreliefs vorhanden. Die höher gelegenen Sandbereiche sind zumeist von Kiefermischwäldern und Birkenwäldern bestockt. Der Unterwuchs besteht aus Drahtschmiele und häufig aus dichtem Gebüsch aus Brombeere und Holunder, was auf eine zunehmende Eutrophierung hinweist. Zwischen den Dünen befinden sich am Südostrand des Gebietes einige abflusslose Senken, die kleinflächig Zwischenmoorstadien aufweisen. Diese kleinen Übergangsmoorbereiche werden von Torfmoosen, Schnabelsegge und Wollgras dominiert. Lokal tritt die Moosbeere als typische Hochmoorart hinzu. Kleinflächig sind torfmoosreiche Moor-Birken- bzw. Moor-Birken-Erlenwaldkomplexe anzutreffen. Nördlich des Postweges befindet sich ein kleiner Straußgrasrasen. Am nordöstlichen Rand dieses Moor-Dünenkomplexes befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Campingplatz ein Heideweiher mit einer typischen dystrophen Verlandungsserie mit Unterwasser-, Schwimmblatt- und Ufervegetation bis hin zum einem kleinen torfmoos- und kleinseggenreichen Erlenbruchwald. Die Fläche ist ein sehr selten anzutreffender Lebensraumkomplex mit zahlreichen Refugiallebensräumen. Durch ihre Ausstattung besitzt sie eine Bedeutung innerhalb des landesweiten Biotopverbundes. Weite Bereiche sollten der Sukzession überlassen werden, die Entwicklung bodenständiger Waldgesellschaften sollte durch Waldumbau gefördert und das Grünland extensiv weitergeführt werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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