Inhalt:
Naturschutzgebiet Heidesee (BOT-004)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Heidesee |
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Kennung: |
BOT-004 |
Ort: | Bottrop |
Kreis: | Bottrop |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 54,33 ha |
Offizielle Fläche: | 54,30 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2015 |
Inkraft: | 2015 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG, insbesondere
- zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung gebietstypischer nährstoffarmer Stillgewässerbiozönosen und zur Sicherung der artenreichen landesweit bedeutsamen Unterwasservegetation, - zur Erhaltung eines wichtigen Trittsteins im Biotopverbund nährstoffarmer Sekundärgewässer im nördlichen Ballungsrandgebiet, - zur Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe mit typischem Pflanzenarteninventar, - zur Erhaltung und Optimierung der nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope, - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens- räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 und Artikel 6 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie) vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 305, S. 42) in der jeweils gültigen Fassung. Hierbei handelt es sich um die folgenden, für die Meldung des FFHGebietes DE-4407-303 "Heidesee in der Kirchheller Heide" ausschlaggebenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: Für die Meldung des Gebietes sind ausschlaggebend: Nährstoffärmere kalkhaltige Gewässer (3140) |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4407-007 |
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Objektbezeichnung: |
Kirchhellener "Heide-See" |
Link zur Karte: | BK-4407-007 |
Objektbeschreibung: | Der Kirchheller Heide-See ist ein großflächig rekultivierter Kiesabgrabungsbereich im Bereich des Ahrenberger Waldes. Der KVR hat diesen Komplex für Naherholungszwecke und in Teilbereichen für Naturschutzbelange gestaltet. Zentraler Teil ist ein großflächiges, langgestrecktes Gewässer mit vier Inseln. Die Uferbereiche sind abschnittsweise abgesperrt und tlw. abgepflanzt und der natürlichen Entwicklung überlassen. Das nährstoffärmere Gewässer ist Lebensraum für an solche Verhältnisse gebundene Unterwasservegetation mit in NRW z.T. stark bestandsgefährdete Armleuchteralgen. Teilweise haben sich Ufergebüsche und Röhrichtzonen entwickelt. Andere Uferabschnitte dienen als Liegewiese etc. In der südlichen Hälfte wird eine verengte Gewässerstelle von einer Brücke gequert. Der "Heide-See" ist von einem gut ausgebauten Wegesystem und einigen Gehölzpflanzungen umgeben. Das Naherholungsgebiet wird stark von Spaziergängern und Radfahrern frequentiert. Im Osten des Gebietes (in Parkplatznähe) sind zwei kleinere Gewässer angelegt worden, die zur naturnahen Entwicklung abgezäunt wurden. Das nördlich des Weges gelegene besitzt überwiegend steile Uferpartien, auf denen sich kaum naturnahe Ufervegetation bilden konnte. Das südliche Gewässer weist stellenweise Röhrichtsaumansätze und Weiden-Erlenufergebüsch auf. Direkt an diesen Teich grenzt ein Birkenwald mit feuchteren Bereichen, in denen die Erle vorherrscht. In diesem Bestand liegt eine kleine offene binsen- und seggenreiche Senke. Der große "Heide-See" ist mit Fischen (Karpfen) besetzt. Die Besucher füttern die Wasservögel, meist Stockenten, und Fische. Weiterhin halten sich einige Besucher nicht an die Wegführung, betreten abgezäunte Bereiche, lassen Hunde frei laufen etc. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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